Der neugewählte Elternbeirat

Der neugewählte Elternbeirat stellt oft bald nach der Wahl fest, dass ihm Informationen über seine neue Aufgabe fehlen. Hier kann sicher der Schulelternbeirat, der schon über Erfahrungen in der Elternarbeit verfügt, "erste Hilfe" leisten: Von ihm erhalten neugewählte Elternbeiräte Auskunft über Probleme der Schule, über spezielle Fragen der Zusammenarbeit mit den Lehrkräften, hier bekommen sie Informationsmaterial. Über den Kreiselternbeirat und den Landeselternbeirat sind weitere Informationsbroschüren oder Auskünfte zu erhalten.

Im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums, das an jeder Schule vorliegt, werden alle wichtigen Bestimmungen zur Regelung des Schullebens (Verordnungen, Erlasse u. a.) veröffentlicht.

Entsprechende Bestimmungen finden Sie aber auch hier auf der Homepage des Kultusministeriums unter dem Link "Schulrecht".

Die Schulleiterin beziehungsweise der Schulleiter ist verpflichtet, Elternbeiräten beziehungsweise Elternvertreterinnen und Elternvertretern auf Wunsch das Amtsblatt zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Ebenso ist sie / er verpflichtet, den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens zu unterrichten.

Gespräch mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer

Wichtig für den gewählten Elternbeirat sind Gespräche mit der Klassenlehrerin beziehungsweise dem Klassenlehrer. Je besser das Verhältnis, um so erfolgreicher ist die gemeinsame Arbeit im Interesse der Kinder. Deshalb sollte der Elternbeirat regelmäßig Gespräche führen und versuchen, in offener Aussprache die anstehenden Fragen zu erörtern. Es ist deshalb empfehlenswert, gleich nach der Wahl einen Termin für ein erstes Gespräch mit der Lehrkraft zu vereinbaren.

Was hier zum Verhältnis zwischen Elternbeiräten und Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern gesagt ist, gilt selbstverständlich auch für das Verhältnis zu den übrigen Lehrkräften und der Schulleitung beziehungsweise anderer Personen, die in der Schule Funktionen ausüben.

Zusammenarbeit mit der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter

Je enger die zu Elternbeirat und Stellvertreterin beziehungsweise Stellvertreter Gewählten zusammenarbeiten, um so wirkungsvoller lässt sich Mitbestimmung verwirklichen. Die Zusammenarbeit zwischen ihnen erweitert den Blickwinkel, erleichtert die Arbeit durch Aufgabenteilung und wird effektiver durch gemeinsames Vorgehen. Es darf ja nicht vergessen werden, dass die Stellvertreterin beziehungsweise der Stellvertreter dann, wenn der Klassenelternbeirat erkrankt oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert ist, dessen Sitz und Stimme im Schulelternbeirat einnimmt. Sie / er darf dann auch wählen, kann aber nicht gewählt werden. Auch in der Vorbereitung von Elternabenden hat sich die Zusammenarbeit als sinnvoll erwiesen.