CHANCENGLEICHHEIT |
Bayern braucht Ganztagsschulen – Ganztagsschulen brauchen Qualität
9 Thesen, erarbeitet im Rahmen eines Workshops des GEW-Kreisverbands Nürnberg. Redaktion: Jonas Lanig.
1. Motive
In der aktuellen Diskussion wird der Bedarf nach Ganztagsschulen vor allem gesellschaftspolitisch begründet: Um den Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern, bedarf es eines solchen ganztägigen Betreuungsangebots. Für die Ganztagsschule sprechen aber auch gute pädagogische und bildungspolitische Gründe. Einerseits bedeutet sie eine Entlastung des Vormittagsunterrichts, weil sie neuen Lern- und Arbeitsformen Raum gibt und weil hier der Ablauf des Schultages rhythmisiert ist. Andererseits leistet sie einen Beitrag zur Chancengleichheit, weil hier die Förderung der Schülerinnen und Schüler nicht länger vom Engagement des Elternhauses abhängig ist. Schließlich können hier auch andere Sozialisationsdefizite wie die Verödung der Nachbarschaft oder die fehlende Begegnung mit Erwachsenen ausgeglichen werden.
2. Begriff
Von einer »Ganztagsschule« sollte nur dann gesprochen werden, wenn bestimmte Mindeststandards erfüllt sind. In Anlehnung an die Empfehlungen der Gemeinnützigen Tagesheimschule e.V. muss das Angebot einer Ganztagsschule täglich mindestens sieben Zeitstunden umfassen und gewährleisten, dass Vormittags- und Nachmittagsprogramme aufeinander bezogen sind. In einer Ganztagsschule müssen neue Lern- und Arbeitsformen praktiziert, freizeitpädagogische Programme aufgelegt sowie Hausaufgaben und Fördermaßnahmen in das pädagogische Angebot integriert werden. Die Ganztagsschule muss über eigenständige Räumlichkeiten verfügen, ein warmes Mittagessen anbieten und den Einsatz von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften über die gesamte Dauer des Schultags gewährleisten. Über solche Anforderungen hinaus muss jede Ganztagsschule ihr Angebot auf die Gegebenheiten vor Ort ausrichten.
3. Freiwilligkeit
Die Umwandlung aller bisherigen Halbtagsschulen in Ganztagsschulen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder wä-re ein verfehltes Leitbild. Stattdessen sollte eine flächendeckende Versorgung mit Ganztagsschulen angestrebt werden: Wer eine solche Schule besuchen möchte, muss dazu die Möglichkeit haben. Eine Ganztagsschule darf jeweils nur dort eingerichtet werden, wo ein bestimmtes Quorum der Eltern dies für ihre Kinder wünscht und eine Mehrheit der Eltern sich damit einverstanden erklärt. Die Abordnung von Lehrkräften gegen deren Willen an Ganztagsschulen wäre für alle Seiten inakzeptabel.
4. Schularten
Für einen Ausbau zur Ganztagsschule bieten sich alle Schularten des allgemein bildenden Schulwesens an. Eine Konzentration der Ganztagsangebote auf Haupt- und Gesamtschulen, wie sie in Nordrhein-Westfalen zu beobachten ist, ist nicht zu rechtfertigen. So kann die Grundschule zum Beispiel an die Erfahrungen der Kindergärten anknüpfen, die zunehmend als Ganztagseinrichtungen in Anspruch genommen werden. Ähnliches gilt für die Förderzentren. Ein besonderes Problem ergibt sich aus der Sprengelbildung der Grundschulen. Diese lässt es sinnvoll erscheinen, den Ganztagsbetrieb an einem Schulstandort jeweils in einer offenen und einer gebundenen Form zu organisieren. Schließlich bietet die Organisation als Ganztagsschule den Gymnasien die Möglichkeit, die Förderung unterschiedlicher Begabungen zu einem Schwerpunkt ihres pädagogischen Profils zu machen.
5. Altersschichtung
Ebenso wie für alle Schularten gilt es, die Ganztagsschule für alle Altersgruppen bis zur 10. Jahrgangsstufe zu öffnen. Keinesfalls darf das Angebot einer Ganztagsschule erst dann greifen, wenn die SchülerInnen aus dem Hortalter herausgewachsen sind. Allerdings muss das pädagogische Profil einer Ganztagsschule jeweils auf die Bedürfnisse einer bestimmten Altersgruppe zugeschnitten sein: Für SchülerInnen im Grundschulalter bietet sich eher eine gebundene Form mit einer konsequenten Rhythmisierung von Unterrichts-, Übungs- und Regenerationsphasen an. Demgegenüber sollte SchülerInnen der Sekundarstufe I ermöglicht werden, im Rahmen des Nachmittagsangebots unter unterschiedlichen Aktivitäten zu wählen. Für SchülerInnen der höheren Jahrgänge schließlich sollten die Möglichkeiten einer eigenverantwortlichen Freizeitgestaltung mit eigens dafür eingerichteten Labors, Werkstätten und Übungsräumen im Vordergrund stehen.
6. Akzeptanz
Die Ganztagsschule kann nur dann ein Erfolg werden, wenn dieses Angebot nicht nur von den Eltern gewünscht, sondern auch von ihren Kindern angenommen wird. Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb darf keinesfalls als Bestrafung empfunden werden. Deshalb erscheint es sinnvoll, den Ganztagsbetrieb um 15.00 Uhr enden zu lassen, ein hohes Maß an Verbindlichkeit herzustellen und gleitende Übergänge zwischen Vormittags- und Nachmittagsangeboten zu gewährleisten. Ein Nebeneinander von Halbtags- und Ganztagsbetrieb darf nicht zu Lasten der Akzeptanz gehen und muss deshalb besonders gut geübt sein. Schließlich sollte jeder SchülerIn garantiert werden, ihr tägliches Pensum an Hausaufgaben in der Schule erledigen zu können.
7. Soziale Ausgewogenheit
Die Ganztagsschule darf zu keiner Auffangeinrichtung für benachteiligte Kinder und Jugendliche werden, sondern muss alle SchülerInnen ansprechen. Diese soziale Option entscheidet sich vor allem an der Attraktivität des außerschulischen Angebots: Hier sind auch solche Aktivitäten vorgesehen, die von den bildungsaktiven Familien nachgefragt werden. Außerdem müssen die Fördermaßnahmen der Ganztagsschulen auch auf hochbegabte SchülerInnen oder auf SchülerInnen mit Spezialbegabungen ausgerichtet sein. So kann eine Ganztagsschule Pluskurse zu außercurricularen Themen anbieten, mit Jugendkunstschulen und Musikschulen kooperieren oder zu einem Standort des Leistungssports werden. Dabei muss der Schulträger aber gewährleisten, dass in den kooptierten Einrichtungen Arbeitsbedingungen gelten, die denen der Lehrkräfte im öffentlichen Schulwesen entsprechen. Dies ist auch ein Gebot unserer Verfassung.
8. Personelle Ausstattung
Nach dem Vorbild Hessens liegt der Stellenplan einer Ganztagsschule um 30 Prozent über dem einer Halbtagsschule. Die Arbeit von Lehrkräften und von sozialpädagogischen Fachkräften muss in einer Ganztagsschule zeitlich und inhaltlich verzahnt sein. Vor allem aber darf niemand gegen seinen Willen an eine Ganztagsschule abgeordnet werden. Alle bisher bekannten Modelle zur Anrechnung der außerunterrichtlichen Tätigkeit von Lehrkräften werden den wirklichen Anforderungen nicht gerecht. Deshalb setzt die Einrichtung von Ganztagsschulen eine völlige Neubewertung der Lehrerarbeitszeit voraus. Außerpädagogische Experten aus den Bereichen Handwerk und Hobby können eingeladen werden, am Programm einer Ganztagsschule mitzuwirken; sie dürfen aber nicht mit orginär pädagogischen Aufgaben betraut werden.
9. Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe
Die Ganztagsschule versteht sich nicht als Alternative zum Hort oder vergleichbaren Einrichtungen der Jugendhilfe. Deren Fortbestand ist deshalb nicht in Frage gestellt. Allerdings sind zahlreiche Formen der Kooperation mit Jugendfreizeitheimen, Jugendverbänden und Jugendbildungseinrichtungen denkbar. Vor allem ältere SchülerInnen können über die Ganztagsschule zu außerschulischen Lernorten hingeführt und mit den Angeboten der offenen Jugendarbeit vertraut gemacht werden.