Besonderheiten:
Die Autobahnen und Straßen sind kostenfrei
Auf Kreuzungen ist Überholen verboten.
Straßenbahnen haben Vorfahrt bei Kreuzungen gleichberechtiger
Straßen.
Halteverbot 100 m vor und nach Bahnübergängen.
Wer das Zeichen für absolutes Halteverbot mit Zusatzschild (graphischees Symbol für
Abschhleppwagen) missachtet, muss mit sofortigem Abschleppen rechnen.
Bei der Einreise kann bei einem gefüllten Reservekanister Zoll verlangt werden, die Ausfuhr
von Reservesprit ist nicht erlaubt.
Polen-Reisende brauchen eine Grüne Versicherungskarte. Wer es versäumt hat, sich zu
Hause eine Grüne Karte zu besorgen, kann an der Grenze eine Zusatzversicherung abschließen.
Teuer wird es für Autofahrer, die dann im Lande ohne dieses Dokument angetroffen werden.
In Polen müssen Autofahrer vom 1. Oktober bis Ende Februar auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.
Rauchen und Telefonieren sind während der Fahrt verboten.
Beamte in Zivil dürfen außerorts keine Verkehrskontrollen mehr durchführen.
Uniformierte Beamte müssen auf Verlangen ihren Namen, Dienstgrad und ihren Dienstausweis vorzeigen.
Bei Polizeikontrollen muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugmotor ausstellen,
die Hände aufs Steuer legen und im Wagen sitzen bleiben.
Auf Aufforderung müssen Autofahrer den Kfz-Schein und den Führerschein aushändigen.
Verkehrssünden
> Alkohol am Steuer: - - - - - ab 150 Euro
> 20 km/h zu schnell: - - - - - - - 25-45 Euro
> Rotlicht missachtet:- -- - - - bis 115 Euro
> Überholverbot missachtet: - bis 115 Euro
> Parkverbot missachtet: - - - - bis 45 Euro
> Handy am Steuer: - - - - - - - - - ab 27 Euro