Die Feuerwehr und die StVO...
Stellen
Sie sich bitte einmal vor, dass Sie an einer Hauptverkehrsstraße wohnen.
Nachts
um drei fährt mit Tatü Tata und Radau - die Feuerwehr
mit
ihren größtenteils freiwilligen und somit "unbezahlbaren" Helfern an
Ihrem Haus vorbei.
Sie werden sofort wach und denken eventuell...
..."Hoffentlich kommen die noch rechtzeitig!"
oder
..."Na
ja nach § 35 StVO muss der Fahrer ja mit Blaulicht
und
Martinshorn fahren."
oder ( am wahrscheinlichsten )
..."Müssen diese Idioten wieder so einen Krach machen?"
Aber
haben Sie auch schon einmal daran gedacht, dass diese Idioten vor drei
Minuten
noch genauso friedlich in ihren Betten schlummerten wie Sie?
Das diese Idioten auch um sechs Uhr früh wieder raus müssen, wie Sie?
Aber
dass diese Idioten, wenn sie nach zwei oder drei Stunden wieder ins Bett
fallen
sowieso nicht mehr schlafen können, weil man nicht so gut schläft,
wenn
man gerade einen Menschen aus einem brennenden Haus
oder
einem verunfallten Fahrzeug gerettet hat?
Aber
wahrscheinlich werden Sie gar nicht wach, weil unser Fahrer aus
Rücksicht
auf Sie trotz § 35 StVO das Martinshorn ausgelassen hat,
oder
weil Sie nicht an einer Hauptverkehrsstraße wohnen.
Dann
haben Sie eben Glück und brauchen sich nicht über die
"Idioten
von der Feuerwehr aufregen.
... außerdem denken die inzwischen schon selber:
"Warum
mache ich IDIOT das eigentlich???"