Weil Dämmung fehlt:Kamin entzündet Wand
Die Feuerwehr verhindert Schlimmeres
Kaminbrand 21.11.2004
Das ist nochmal
gut gegangen,
das Haus am Süntelweg
steht noch (kleines Bild).
Die Feuerwehr musste Teile
der Zimmerwand einschlagen,
um das Feuer über dem Kamin
zu löschen (großes Bild).
Mast(2)
von Fabian Mast
Hagen.
Ein Kaminfeuer hat vorgestern kurz vor Mitternacht in Hagen beinahe eine Tragödie ausgelöst - weil 1979 beim Hausbau offenbar geschlampt wurde. Zwar konnte die Feuerwehr den Schwelbrand, ausgelöst durch fehlende Wärmedämmung, am Süntelweg rechtzeitig löschen. Doch eine Sorge bleibt: Diese Gefahr lauert auch in anderen Einfamilienhäusern, befürchten Experten.
Wegen mangelhafter Isolation hatte sich eine Zwischenwand durch die Hitze im Kaminschacht entzündet. "Wir schauten fern, als es plötzlich nach Rauch stank", sagt der Hausherr Andreas Meyer. Wenige Minuten später waren 38 Feuerwehrleute da und löschten den Brand zwischen den Zimmerwänden binnen Minuten.
Normalerweise kontrolliert ein Schornsteinfeger bei jedem Neubau, dass aus einem Kaminfeuer keine Gefahr für Leib und Leben werden kann. In dem Haus am Süntelweg allerdings nicht, weil die Wandverkleidung seinerzeit bereits fertiggestellt war. "Der Schornsteinfeger hätte Teile der Wand herausreißen müssen. Das wollte der Hausbesitzer nicht", einnert sich Bezirksschornsteinfeger Gerhard Kastenschmidt. Ausgerechnet dort wurde bei der Wärmedämmung geschlampt, wie sich vorgestern gezeigt hat. Kein Einzelfall in Neustadt: "In den vergangenen zwei Jahren hatte ich drei solcher Fälle", sagt Kastenschmidt. Einmal sei ein Haus deswegen vollständig niedergebrannt. Ortsbrandmeister Manfred Knigge ist sicher: "Wäre das Paar früher zu Bett gegengen, hätten wir eine Katastrophe gehabt."
(Leinezeitung 23.11.2004 ( http://www.Leine-Zeitung.de ))

Leserbrief dazu vom 25.11.2004:
Firma hat offenbar Vorschriften missachtet

Selbstverständlich darf keine Feuerstätte ohne eine entsprechende mängelfreie Abnahmebescheinigung vom Bauherren in Betrieb genommen werden. Auch bei diesem Bauvorhaben wurde seinerzeit durch meinen Berufskollegen eine sonche Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit ausgestellt. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt der Kamin bereits komplett fertig gestellt und verkleidet, der Zwischenraum zwischen Kamineinsatz und Leichtbauwand nicht mehr einsehbar. Nun kann niemand von einem Bauherren verlangen, die Kaminverkleidung wieder zu öffnen. In diesem Fall hat die ausführende Baufirma auch den Kamin installiert und offenbar einschlägige Bauvorschriften missachtet. Ob diese Gefahr auch in weiteren Wohnhäusern besteht, vermag ich nicht zu beurteilen. In der Regel überwacht der Bezirks-Schornsteinfegermeister die einzelnen Bauabschnitte bei der Errichtung von Feuerstätten wie Kaminen und Kachelöfen, um rechtzeitig den Aufbau von Wärmedämmschichten zu überprüfen.

Gerhard Kastenschmidt, Laderholz, Bezirks-Schornsteinfegermeister
(Leinezeitung 25.11.2004 ( http://www.Leine-Zeitung.de ))