A
gesetzliche Regelung vom 12. 6. 1997, die am 1. 4. 1998 in Kraft trat; besagte, dass der Letzthalter verpflichtet war, sein außer Betrieb genommenes Kraftfahrzeug einem für die Entsorgung zertifizierten Unternehmen zu überlassen und die Übergabe bei der Zulassungsstelle nachzuweisen; seit 2002 durch das Altfahrzeug-Gesetz vom 21. 6. 2002 mit neuer Altfahrzeug-Verordnung ersetzt. Danach sind Autohersteller und Autoimporteure ab 2007 dazu verpflichtet, Altautos unentgeltlich zurückzunehmen und umweltfreundlich zu entsorgen. Für Fahrzeuge, die nach dem 1. 7. 2002 neu auf den Markt kommen, gilt dies ab sofort. Das Altfahrzeug-Gesetz setzt die EU-Richtlinie über Altfahrzeuge vom September 2000 in nationales Recht um. |
B
Rechtsverordnung zum Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetz, in Kraft getreten am 3. 4. 1998. Die Batterieverordnung
verbietet das Inverkehrbringen von Alkali-Mangan-Batterien mit mehr als
0,025% Quecksilber (Ausnahmen: 0,05%) und legt ab Oktober 1998 für
Handel und Industrie eine Rücknahmeverpflichtung für alle Batterien
einschließlich Alkali-Mangan- und Zink-Kohle-Batterien sowie eine
Rückgabepflicht des Konsumenten fest. Die Batterieverordnung setzt
die Batterie-Richtlinie der EU in nationales Recht um.
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C
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D
Gesamtheit der Dienstvorschriften |
E
Abkürzung EAKV, Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkatalogs vom 13. 9. 1966, Bundesrecht, ersetzt ab 1. 1. 1999 die von den Bundesländern erarbeitete und beschlossene Abfallnomenklatur durch Entscheidung der Europäischen Kommission. Die EAKV bestimmt für Deutschland, wie Abfälle zu bezeichnen und mit einem Abfallschlüssel zu kennzeichnen sind. |
H
Gesetz zur Ordnung des Handwerks
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K
alle Vorschriften für das Kören u. Nutzen von Zuchttieren |
L
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M
z. B. die Menge der natürlichen Zahlen mit der Relation a ? b. Die jeweils links stehenden Elemente nennt man Unterelemente, die rechts stehenden Oberelemente. Gilt die Relation zwischen zwei beliebigen Elementen, so heißt die Menge linear geordnet, lineare Ordnung oder Kette; z. B. die Mengen der natürlichen, rationalen, reellen Zahlen mit der Relation a ? b. |
N
die von der Regierung anstelle des Parlaments
ausgeübte Rechtsetzung (Verordnung anstelle eines Gesetzes). Auch
demokratische Verfassungen sehen für den Fall des Notstands (Ausnahmezustand)
ein solches Recht der Exekutive vor (z. B. Weimarer Verfassung, Art. 48),
meist unter bestimmten Einschränkungen. Notstandsverfassung.
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O
kommunale Organisationseinheit innerhalb der Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung einer Gemeindeverwaltung mit den Aufgaben der Sicherheit und Ordnung. |
P
Eine einfache Form von Ordnung ist z. B. die durch die Ordnungszahlen gegebene. Man unterscheidet Nebenordnung (Koordination), Unterordnung (Subordination), Überordnung (Superordination) im Sinn der Begriffspyramide oder des Zusammenhangs von Art und Gattung. |
R
das hierarchische System in sozialen Tiergesellschaften
(z. B. Hühner, Dohlen, Gänse, Huftiere, Affen, Wölfe, Präriehunde,
Hyänenhunde).
Man unterscheidet statische und dynamische Rangordnung: erstere wird einmal im Leben festgelegt (z. B. Haushunde), letztere wird immer wieder durch Rangordnungskämpfe in Frage gestellt und neu ausgefochten (z. B. Wölfe). Rangordnungen können nach Geschlechtern getrennt sein (getrennte Rangordnung; z. B. Wölfe) oder einheitlich für beide Geschlechter gelten (gemeinsame Rangordnung; z. B. Pferde). Das ranghöchste Tier (Alpha-Tier) ist nicht immer auch das "Leittier" der Gruppe. Bei fest eingepegelter Rangordnung finden keine Beschädigungskämpfe statt, sondern ritualisierte Imponierkämpfe zur Verbesserung bzw. Verteidigung von Rangplätzen. Beschädigungskämpfe finden gelegentlich zwischen relativ gleichrangigen Tieren statt. Rangordnung setzt ein persönliches Kennen der einzelnen Gruppenmitglieder untereinander voraus. Die Rangplätze werden nach dem griechischen Alphabet bezeichnet, beginnend mit dem Alpha-Tier bis zum Omega-Tier, dem sog. "Prügelknaben". "Wie, Sie waren doch nur auf Rang 2!"
"Sorry"
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S
in der Antike festgelegte, für die Hauptstile der Architektur (dorisch, ionisch, korinthisch) verbindliche Anordnung von Stufenbau, Basis, Säule und Kapitell. Wichtigste Merkmale der dorischen Säulenordnung (seit um 625 v. Chr.) sind der verhältnismäßig kurze, gedrungen wirkende basislose Säulenschaft (5- 6 m) mit flachen Kannelüren, darüber der ebenfalls kannelierte Kapitellhals, der kissenartig gewölbte Echinus und die quadratische Deckplatte. Über dem glatten Architrav (Epistyl) liegt der mit Triglyphen und Metopen versehene Fries, darüber Gesims und Traufleiste. Die ionische Säulenordnung entstand um 570 v. Chr. in den griechischen Siedlungsgebieten Kleinasiens und wurde anfangs nur für den Innenbau verwendet. Der auf einer Basis stehende Säulenschaft (8,5-9,5 m) trägt meist Kannelüren und mündet in einem plastisch reich gegliederten Kapitell mit Echinus (als Eierstab gebildet), spiralförmig eingerollten Auflagern (Voluten) und abschließender Deckplatte. Das Verhältnis zwischen Gebälk und Säulenhöhe beträgt etwa 1: 4. Die korinthische Säulenordnung, deren kelchartiges, mit Akanthusblätterformen reich dekoriertes Kapitell um 400 v. Chr. erfunden wurde, schließt sich eng der ionischen Ordnung an. Allerdings trägt das Kranzgesims Zahnschnittmuster, der Architrav ist in drei Längsbänder (Faszien) unterteilt und der Fries über dem Architrav glatt; er trägt im Gegensatz zum ionischen nur selten Figurenschmuck. Der Schaft ist mit 24 Kannelüren versehen und ruht gewöhnlich auf einer Basis, der zusätzlich noch eine quadratisch geschnittene Platte unterlegt ist. Wo sich Schmuckformen des ionischen Kapitells
mit solchen des korinthischen verbinden, spricht man von Kompositkapitell,
einer Kapitellform, die der sog. römischen Ordnung angehört und
mit überaus reich durchgebildeten Einzelformen eine Spätstufe
der antiken Gliederbauweise verkörpert.
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Schulordnung
von der Schule oder der Schulaufsichtsbehörde
erlassene Ordnung über die Rechte und Pflichten der Schulbenutzer.
Die Schulordnung kann in der Form der Rechtsverordnung oder als Verwaltungsvorschrift
erlassen werden.
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T
Abkürzung TKV; am 1. 1. 1998 in Kraft getretene Kundenschutzverordnung; sie gewährleistet, dass der Kunde nach Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes von den Vorteilen des Wettbewerbs uneingeschränkt profitieren kann. Die wichtigsten Punkte der Verordnung: Jeder Kunde kann bei einem Wechsel zu einem anderen Netzbetreiber seine Telefonnummer behalten, wenn er am Standort bleibt. Der Kunde kann den jeweils günstigsten Telefontarif in Anspruch nehmen (Call by Call). Durch die Wahl einer bestimmten Verbindungsnetzbetreiberkennzahl kann jeweils vom fest voreingestellten Netzbetreiber (Pre-Selection) auf einen alternativen Anbieter gewechselt werden. Für den jeweiligen Abrechnungszeitraum kann eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte, detaillierte Rechnung verlangt werden, die der Telefondienstanbieter zu erteilen hat. Der Kunde hat weiterhin das Recht, in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis mit seiner Rufnummer, seinem Namen und seiner Anschrift eingetragen zu werden. Die Telefonrechnung muss auch die Entgelte für Verbindungen ausweisen, die evtl. über andere Netzbetreiber geführt wurden; sie wird von dem Anbieter erstellt, der den Anschluss an das öffentliche Telefonnetz herstellt. Störungen müssen von marktbeherrschenden Telefondienstanbietern behoben werden. |
W
die seit 1. 1. 1995 in Kraft getretene
novellierte Verordnung über einen Energie sparenden Wärmeschutz
bei Gebäuden in Verbindung mit Hinweisen auf allgemein anerkannte
Regeln der Technik vom 8. 7. 1998. Der Jahresheizwärmebedarf von Neubauten
wird je nach Gebäudegröße auf Werte zwischen 54 und 100
kWh/m2 begrenzt, für bestehende Gebäude gelten Anforderungen
im Sanierungsfall. Ökologische Musterbauten in Niedrigenergiebauweise
liegen um mindestens 50% unter diesen Werten. Die Wärmeschutz-Verordnung
soll unter Zusammenführung mit der Heizungsanlagen-Verordnung zu einer
Energiespar-Verordnung weiterentwickelt werden, wodurch zusätzliche
Verbrauchssenkungen bis zu 30% erwartet werden.
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Z
Zentralverordnungsblatt
Abkürzung ZVOBl.
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Quelle: www.wissen.de
"Wer Ordnung
zum Gesetz macht,
muss sie zuerst halten."
Simrock 7687
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