Niederfinow, den 03.07.2000
Diese Jugendordnung wurde selbstverständlich von allen zuständigen Fuktionsträgern unterzeichnet und ist damit Rechtsgültig:
Jugendfeuerwehrwart, Amtsjugendfeuerwehrwart, Träger des Brandschutzes (in unserem falle das Amt Britz-Chorin), der Amtsdirektor, sowie der Wehrführer