Rennregeln:
§ 1 Rennleitung
I) Die
Rennleitung besteht aus drei Rennleitern.
II) Die
Rennleitung ist vor jedem Rennen zu bestimmen.
III)
Rennleiter sind aus den Gruppenbetreuern und Elternteilen auszuwählen.
IV) Die
Rennleitung trifft allein Entscheidungen zum Rennen. Es genügt eine einfache
Mehrheit.
§ 2 Anmeldung zum Rennen
Jeder
Teilnehmer hat sich spätestens 15 Minuten vor Rennbeginn bei der Rennleitung
als anwesend anzumelden.
§ 3 Verspätungen
I)
unentschuldigte Verspätung
1. Wer bei
Auslosung der Karts (zehn Minuten vor Rennbeginn) unentschuldigt fehlt und noch bis zum Beginn des Qualifyings
erscheint startet das Rennen vom letzten Startplatz. Das Qualifying kann ohne
Wertung mitgefahren werden.
2.
Verspäten sich mehrere unentschuldigt, bestimmen sich die hinteren Startplätze
nach der Reihenfolge des Eintreffens und Anmeldens bei der Rennleitung.
II)
entschuldigte Verspätung
1. Wer
bei Auslosung der Karts entschuldigt fehlt erhält ein ausgelostes Kart
zugewiesen.
2.
Erscheint der Fahrer bis zum Beginn des
Warm – Up’s kann am Qualifying regulär teilgenommen werden.
III)
Wer beim Warm – Up noch immer fehlt, aber bis zum Beginn des Qualifyings
eintrifft, startet vom letzten Startplatz. § 3 I 2. gilt entsprechend.
IV) Wer
beim Qualifying des ersten Rennens fehlt, ist für das erste Rennen gesperrt.
V) Für
das zweite Rennen gilt § 3 I – IV entsprechend.
§ 4 Auslosung der Karts/ Ersatzkarts
I) Die
Karts für die teilnehmenden Fahrer werden aus allen bereitstehenden,
fahrbereiten Karts ausgelost. Eine Vorsortierung der Karts nach Leistung findet
nicht statt.
II)
Ersatzkarts für den Fall eines Defekts bestimmen sich nach dem Stand in der
Box. Es ist das jeweils erste vordere Kart in der Reihe zu benutzen.
§ 5 Warm – Up
I) Das Warm
– Up findet vor jedem Qualifying statt und dauert zwei Minuten.
II) Das
Warm – Up findet unter Gelblicht statt. Es herrscht Überholverbot.
III)
Zum Ende des Warm – Up fahren alle Fahrer an die Box.
Schäden
und Probleme sind bis dahin zu melden und ggfs. kann mit Entscheidung der
Rennleitung das Kart gewechselt werden.
§ 6 Qualifying
I) Zur
Feststellung der Startaufstellung des Rennens wird vor dem Rennen ein
Qualifying ausgetragen und dauert fünf Minuten.
II) Die
Fahrer werden in gleichmäßigen Abständen von der Rennleitung hierzu aus der Box
entlassen. Das Qualifying beginnt, wenn der erste Fahrer die Box verlassen hat
(s. § 3 III).
III)
Der fünf –Minuten – Zeitraum beginnt, wenn der letzte aus der Box ausfahrende
Fahrer die Zeitnahme überfahren hat.
IV) Die
Startaufstellung und Reihenfolge bestimmt sich nach der jeweils besten
gefahrenen Runde der Fahrer. Der Fahrer mit der besten Rundenzeit startet vom
ersten Startplatz, die folgenden Fahrer entsprechend ihrer Zeiten von den
folgenden Startplätzen.
§ 7 Startaufstellung/ Einführungsrunde
I) Nach
dem Qualifying werden den Fahrern die Startplätze von der Rennleitung
zugewiesen.
II)
Nach Einnehmen der Startaufstellung findet eine Einführungsrunde unter
Gelblicht statt. Das Überholen ist verboten.
III)
Wer in der Einführungsrunde überholt, fällt auf den letzten Startplatz zurück.
Das gesamte Feld nimmt die neuen Startplätze ein und fährt eine neue
Einführungsrunde. Die Fahrer rücken auf freiwerdende Startplätze auf.
§ 8 Rennen
I) Start
Das
Rennen wird über die Rennampel gestartet. Das Rennen startet, wenn alle
Rotlichter erloschen sind und Grünlicht aufleuchtet. Für den Fall einer
defekten Rennampel wird das Rennen durch Handzeichen der Rennleitung gestartet.
II) Frühstart
1. Ein
Frühstart liegt vor, wenn ein Fahrer nach Einnahme seines Startplatzes vor
Aufleuchten des Grünlichtes seinen Startplatz/ seine Startlinie um mehr als
dreißig Zentimeter nach vorn überfährt.
2. Wer
zu früh startet fällt auf den letzten Startplatz zurück.
3. Das
gesamte Feld nimmt die neuen Startplätze ein und fährt eine neue
Einführungsrunde. Die Fahrer rücken auf freiwerdende Startplätze auf.
III) Überholen
1. Das
Überholen soll ohne Gefährdung der Mitfahrer erfolgen. Überrundende Fahrer
müssen ohne Behinderung umgehend vorbei gelassen werden.
2. a)
Seitliches Abdrängen ist verboten.
b) Wer
seitlich abdrängt, um seine Position zu verteidigen oder sich einen Vorteil zu
verschaffen, erhält zunächst eine Verwarnung von der Rennleitung.
c) Wer
nochmals wie o. g. seitlich abdrängt, wird von der Rennleitung mit der
Rennstrafe belegt.
3. a)
Seitlich versetztes Anschieben von hinten ist verboten.
b) Wer
sich durch seitlich versetztes Anschieben von hinten einen Vorteil verschafft
(z. B. weil der Vordermann sich dreht) wird von der Rennleitung mit einer
Rennstrafe belegt, es sei denn, der Vorteil wird innerhalb einer Runde wieder
abgegeben.
IV) Zeichen durch Flaggen/ Gelblicht
1.
blaue Flagge
Ein
schnellerer Fahrer überrundet. Das Überholen ist umgehend zu ermöglichen. Wer
trotz blauer Flagge nicht innerhalb einer Runde den schnelleren Fahrer
überholen lässt, erhält von der Rennleitung eine Rennstrafe.
2.
gelbe Flagge/ Gelblicht
Es
besteht eine Gefahr für die Fahrer. Die Geschwindigkeit ist deutlich zu
reduzieren. Das Überholen ist bis zum Erlöschen des Gelblichtes verboten. Wer
bei Gelblicht überholt oder die Gefahrenstelle nicht mit deutlich reduzierter
Geschwindigkeit passiert, erhält von der Rennleitung eine Rennstrafe.
3.
schwarze Flagge/ ggfs. mit Nr. des Fahrzeugs
Der
jeweilige Fahrer erhält eine Rennstrafe.
4.
schwarz/ weiße Flagge/ ggfs. mit Nr. des Fahrzeugs
Der
jeweilige Fahrer erhält eine Verwarnung.
5. rote
Flagge
Das
Rennen ist abgebrochen. Alle Fahrer müssen zurück zur Box.
6.
schwarz – weiß karierte Flagge
Ziel
V) Rennstrafe
Eine
von der Rennleitung verhängte Strafe ist wie folgt zu verbüßen:
- Runde
weiter fahren bis zur Boxeneinfahrt
- an
der Boxeneinfahrt anhalten
- mit
mäßiger Geschwindigkeit die Boxengasse passieren
- bei
der Boxenausfahrt anhalten
- ohne
Behinderung des laufenden Rennens in die Strecke einfahren.
Wer
gegen diese Vorgehensweise verstößt, erhält von der Rennleitung erneut eine
Rennstrafe.
VI) Gewichte
Gewichtsunterschiede
der Fahrer sind nach den folgenden Regeln auszugleichen. Fahrer in Bambini –
Karts sind von dieser Regelung nicht betroffen.
a) Die
Gewichte der Fahrer werden im Januar vor dem ersten Rennen und im September vor
dem ersten Rennen nach der Sommerpause in Rennkleidung ohne Helm ermittelt.
b) Es
wird das jeweilige Gruppendurchschnittsgewicht ohne den leichtesten Fahrer der
Gruppe ermittelt.
c)
Fehlendes Gewicht eines Fahrers bis zum Gruppendurchschnittsgewicht ist durch
Zusatzgewichte im Kart auszugleichen. Eine benötigte Sitzschale wird als 5 kg –
Gewicht bewertet.
d) Das
ermittelte Zusatzgewicht zum Wiegetermin gilt bis zum nächsten Wiegetermin.
e) Wer
im Qualifying ohne die erforderlichen Gewichte startet, fällt auf den letzten
Startplatz zurück. Gegenüber verspätet erschienenen Fahrern rückt der Fahrer
mit zuwenig Gewicht aber auf.
f) Wer
im Rennen nicht mit dem erforderlichen Gewicht startet, fällt auf den letzten
Platz der Wertung des jeweiligen Rennens zurück.
VII) Unfälle/ Pannen
Im
Falle eines Unfalles oder einer Panne, bei der ein oder mehrere Karts nicht
mehr fahrbereit sind, gelten folgende Regeln:
1. Der
betroffene Fahrer muß grundsätzlich im Kart bleiben und den Ausfall durch
beidarmiges Winken anzeigen.
2. Das
Rennen wird sofort nur unter Gelblicht fortgesetzt.
3. Ein benötigtes
Ersatzkart wird zum Fahrer auf die Strecke gebracht.
4. Die
Gelblichtphase dauert an, bis die Strecke vollständig geräumt ist, d. h. das
defekte Kart von der Strecke entfernt wurde.
5. Bei
einem Ausfall eines oder mehrerer Fahrer in der ersten Rennrunde wird das
Rennen abgebrochen und in der ursprünglichen Startaufstellung neu gestartet.
Diese Regeln ist ggfs. wiederholt anzuwenden.
6. In
schweren Fällen wird das Rennen von der Rennleitung unterbrochen oder
abgebrochen.
Im Fall
der Unterbrechung wird das Rennen durch fliegenden Start mit der zum Zeitpunkt
der Unterbrechung bestehenden Platzierung wieder aufgenommen.
Im Fall
des Abbruchs wird das Rennen zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt.
VIII) Rechtsmittel/ Protest
1.
Gegen Entscheidungen der Rennleitung können die Fahrer Protest einlegen.
2. Der
Protest ist gegenüber dem Vorstand schriftlich innerhalb einer Frist von drei
Tagen zu erklären.
3. Mit
Einreichung des Protestes ist eine Protestgebühr von 25 Euro zu zahlen. Wird
dem Protest abgeholfen, d. h. die Entscheidung der Rennleitung aufgehoben, wird
die Protestgebühr erstattet. Wird der Protest zurückgewiesen, verfällt die
Gebühr zugunsten der Vereinskasse.
4. Im
Protestschreiben ist die angegriffene Entscheidung der Rennleitung anzugeben
und der Protest zu begründen. Weiterhin soll angegeben werden, welches Ziel mit
dem Protest erreicht werden soll. Der Vorstand hört die Beteiligten und trifft
eine der Situation und dem Rennergebnis angemessene Entscheidung, insbesondere
kann
- eine
Abmahnung der Rennleitung erfolgen,
- eine
Korrektur der Wertung vorgenommen werden oder
- das
Rennen kann als ungültig erklärt und wiederholt werden.
IX)
Sonstiges
1. Es
dürfen keine Gegenstände auf die Strecke geworfen werden.
2. Es
dürfen keine für das Rennen unnötige Gegenstände im Kart oder am Körper
mitgeführt werden.
3. Beim
Rennen ist rennadäquate Kleidung zu tragen, d. h. es besteht Helmpflicht und es
sollen Kartanzug, Kartschuhe, Rippenschutz und Handschuhe getragen werden.
4.
Karts sind nach Abschluß eines jeden Rennens wieder für den Regelbetrieb
herzurichten, d. h. z. B. Sitzschalen, Gewichte und Pedalverlängerungen sind zu
entfernen und ggfs. sind Karts aufzutanken.
Bielefeld,
03.12.01
Der
Vorstand