Rente hinzuverdienst


 


Rente hinzuverdienst

(Weitergeleitet von Rente wegen Erwerbsminderung)

Die Verminderte Erwerbsfähigkeit bezeichnet einen krankheits- bzw. behinderungsbedingten physischen bzw. psychischen Zustand, der die Fähigkeit eines Menschen, seinen Lebensunterhalt mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu verdienen einschränkt. In Deutschland spielt dieser Begriff vor allem für eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rolle. Seit 1. Rente wegen Erwerbsminderung und Hinzuverdienst - ALG. Januar 2005 stellt die Erwerbsfähigkeit auch ein Kriterium dafür dar, ob man Ansprüche nach dem SGB-II (Arbeitslosengeld II) oder nach dem Sozialhilferecht (SGB-XII) (hier Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) hat, sofern man seinen Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen kann.

Gesetzliche Grundlage und Begriffsklärung

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 1. Januar 2001 (BGBl. I S. 1827 vom 20. Rente und Hinzuverdienst.

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