Im Konzessionsvertrag vom 15. Mai 1898 zwischen den Gemeinden Gampel und Steg einerseits sowie Ingenieur Louis Potterat anderseits wurde festgehalten :Der Konzessionsinhaber verpflichtet sich die Dörfer Gampel und Steg sowie die Kirch von Gampel unentgeltlich mit elektrischer Energie zur versorgen. Ebenso wurde in den Konzessionsverträgen von 1905 zwischen den Gemeinden Stalden, St.-Niklaus, Randa und Grächen sowie Ingenieur Boucher die Verpflichtungen zur Energieversorgung der Dörfer mit eingeschlossen. Zusammen mit einer später verfallenen Konzession zur Nutzung der vereinigten Vispa folgte am 15. Dezember ein Vertrag mit der Gemeinde Visp für die öffentliche Beleuchtung. Eine ähnliche Entwicklung erlebte die Allgemeinversorgung im Unterwallis, wo 1901 mit den Kraftwerken verknüpfte Energielieferverträge mit den Gemeinden Salvan, Saxon, Charrat und Leytron entstanden. 1924 ging diem Allgemeinversorgung im Unterwallis mit den Kraftwerken Vernayaz und Aproz an die Lonza über.
Während jahrzehnten war die zuverlässige Versorgung der Walliser Bevölkerung mit elektrischer Energie war eine der wichtige Aufgabe der Lonza. Bei den Abonnenten unterschied man zwischen direkt und Indirekten versorgten. Bei den Direktversorgten führte das Netz bis zum Zähler der Abonnenten, welche von der Lonza auch die Stromrechnung erhielt. Bei den Indirektenversorgten lieferte die Lonza die Energie an regionale oder kommunale Organisationen, welche die Detailverteilung übernahm.