Im
Konzessionsvertrag vom 15. Mai 1898 zwischen den Gemeinden Gampel
und Steg einerseits sowie Ingenieur Louis Potterat anderseits
wurde festgehalten :Der Konzessionsinhaber verpflichtet
sich die Dörfer Gampel und Steg sowie die Kirch von Gampel
unentgeltlich mit elektrischer Energie zur versorgen. Ebenso
wurde in den Konzessionsverträgen von 1905 zwischen den
Gemeinden Stalden, St.-Niklaus, Randa und Grächen sowie
Ingenieur Boucher die Verpflichtungen zur Energieversorgung der Dörfer
mit eingeschlossen. Zusammen mit einer später verfallenen
Konzession zur Nutzung der vereinigten Vispa folgte am 15.
Dezember ein Vertrag mit der Gemeinde Visp für die öffentliche
Beleuchtung. Eine ähnliche Entwicklung erlebte die
Allgemeinversorgung im Unterwallis, wo 1901 mit den Kraftwerken
verknüpfte Energielieferverträge mit den Gemeinden Salvan,
Saxon, Charrat und Leytron entstanden. 1924 ging diem
Allgemeinversorgung im Unterwallis mit den Kraftwerken Vernayaz
und Aproz an die Lonza über.
Während jahrzehnten war die zuverlässige Versorgung der Walliser Bevölkerung mit elektrischer Energie war eine der wichtige Aufgabe der Lonza. Bei den Abonnenten unterschied man zwischen direkt und Indirekten versorgten. Bei den Direktversorgten führte das Netz bis zum Zähler der Abonnenten, welche von der Lonza auch die Stromrechnung erhielt. Bei den Indirektenversorgten lieferte die Lonza die Energie an regionale oder kommunale Organisationen, welche die Detailverteilung übernahm.