Satzung

§ 1 Name
Der Fanclub führt den Namen "Luddebächer Jungs since '05".

§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist die Saison.

§ 3 Fanclubzweck
Der Fanclub bezweckt den Support des Karlsruher SC und des SV Lautenbach bei Heim- und Auswärtsspielen. Dabei wird die Vereinbarung als Offizieller Fanclub beim KSC in vollem Umfang anerkannt.

§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden, für Jugendliche die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss ein Erziehungsberechtigter unterzeichnen. Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich einzureichen ist, entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung des Antrags müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Fanclubsinteressen entgegenstehen. Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Quartalsabschluss beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend. Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Fanclub von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft:
    - Unterstützung der Interessen und Ziele der Vereine
    - Distanzierung von jeglicher Gewalt

$ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss von Mitgliedern.

§ 6 Vorstand
a) Der Vorstand muss aus Fanclubmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fanclub aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung.

Der Vorstand besteht aus:
   
- dem 1.und 2. Vorsitzenden
   
-
dem Schriftführer

b) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben Ihre Ämter ohne Vergütung aus.

c) Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung entlastet.

§ 7 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes
a) Der Vorstand vertritt den Fanclub in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.

b) Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Neuaufnahme von Mitgliedern und schließt
mit einfacher Mehrheit Mitglieder aus, die gegen diese Geschäftsordnung verstoßen (Ausgeschlossene Mitglieder können gegen den Ausschluss Einspruch einlegen. Dann entscheidet die nächste Mitgliederversammlung über den Ausschluss - bis zu diesem Zeitpunkt ruht die Mitgliedschaft ohne Rechte und Pflichten).

c) Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer des Fanclubjahres mit einfacher Mehrheit gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.

d)
Wahlen, Abstimmungen und die Entlastung des Vorstandes erfolgen offen, Ausnahmen können von der MGV bei Bedarf mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

§ 8 Ordentliche Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Fan-Clubs. Änderungen in der Satzung werden mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen, sonstige Beschlüsse benötigen eine einfache Mehrheit.
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird jährlich vom Vorstand einberufen und muss im Juli, spätestens jedoch Anfang August, stattfinden. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand jederzeit und müssen auf Wunsch von mind. 20% der Mitglieder einberufen werden.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig wenn:
    - die Einladung mindestens 7 Tage vor dem Termin erfolgt
    - mindestens 5 Mitglieder anwesend sind

§ 9 Änderungen der Satzung
Änderungen in der Satzung sind nur in der ordentlichen Mitgliederversammlung möglich. Notwendig hierfür ist eine 2/3-Mehrheit.

§ 10 Auflösung des Fan-Clubs
Die Mitgliederversammlung kann die Auflösung des Fan-Clubs mit einer 2/3-Mehrheit beschließen.