Satzung
§ 1 Name
Der Fanclub führt den Namen "Luddebächer Jungs
since '05".
§ 2
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist die Saison.
§ 3
Fanclubzweck
Der Fanclub bezweckt den Support des Karlsruher SC
und des SV Lautenbach bei Heim- und Auswärtsspielen. Dabei wird die Vereinbarung
als Offizieller Fanclub beim KSC in vollem Umfang anerkannt.
§ 4
Mitgliedschaft
Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden,
für Jugendliche die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss ein
Erziehungsberechtigter unterzeichnen. Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich
einzureichen ist, entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung des Antrags
müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Ein Antrag soll
nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Fanclubsinteressen entgegenstehen. Die
Mitgliedschaft kann jederzeit zum Quartalsabschluss beendet werden. Hierzu ist
eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend. Beim
Ausscheiden von Mitgliedern wird der Fanclub von den übrigen Mitgliedern
fortgesetzt.
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft:
- Unterstützung der Interessen und Ziele der Vereine
- Distanzierung von jeglicher Gewalt
$ 5 Beendigung der
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss von Mitgliedern.
§ 6
Vorstand
a) Der Vorstand muss aus Fanclubmitgliedern
bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fanclub aus, so erlischt
automatisch dessen Organstellung.
Der
Vorstand besteht aus:
- dem
1.und 2. Vorsitzenden
-
dem
Schriftführer
b) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben Ihre Ämter ohne Vergütung aus.
c) Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung entlastet.
§ 7
Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes
a) Der Vorstand vertritt den Fanclub in
allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Die Mitglieder des
Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.
b) Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Neuaufnahme von
Mitgliedern und schließt
mit einfacher Mehrheit
Mitglieder aus, die gegen diese Geschäftsordnung verstoßen (Ausgeschlossene
Mitglieder können gegen den Ausschluss Einspruch einlegen. Dann entscheidet die
nächste Mitgliederversammlung über den Ausschluss - bis zu diesem Zeitpunkt ruht
die Mitgliedschaft ohne Rechte und Pflichten).
c) Der
Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung
auf die Dauer des Fanclubjahres mit einfacher Mehrheit gewählt. Scheidet ein
Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche
Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen
eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein
Ersatzmitglied gewählt.
d) Wahlen,
Abstimmungen und die Entlastung des Vorstandes erfolgen offen, Ausnahmen können
von der MGV bei Bedarf mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
§ 8 Ordentliche
Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Fan-Clubs.
Änderungen in der Satzung werden mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen, sonstige
Beschlüsse benötigen eine einfache Mehrheit.
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird jährlich vom Vorstand einberufen und
muss im Juli, spätestens jedoch Anfang August, stattfinden. Außerordentliche
Mitgliederversammlungen können vom Vorstand jederzeit und müssen auf Wunsch von
mind. 20% der Mitglieder einberufen werden.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig wenn:
- die Einladung mindestens 7 Tage vor dem Termin erfolgt
- mindestens 5 Mitglieder anwesend sind
§ 9 Änderungen der Satzung
Änderungen in der Satzung sind nur in der
ordentlichen Mitgliederversammlung möglich. Notwendig hierfür ist eine
2/3-Mehrheit.
§ 10
Auflösung
des Fan-Clubs
Die Mitgliederversammlung kann die Auflösung des Fan-Clubs mit einer
2/3-Mehrheit beschließen.