Heimatstube Freiheit e.V.

 

Mundhenke, Herbert; Die Kopfsteuerbeschreibung der Fürstentümer Calenberg - Göttingen und Grubenhagen von 1689 - Teil 11; August Lax Verlag; 1969;

Nötiger Bericht

Bei der Beschreibung der Kopfsteuer in dem Amt Osterode haben die Leute auf der Freiheit nach dem Handwerk, und die in Lasfelde nach der Länderei als Kötner nicht können taxiert werden, weil die auf der Freiheit, obschon einige derselben ein Handwerk als Leineweber und Hausbäcker treiben, sich von solchem Handwerk nicht nähren, weder Gesellen noch Jungen darauf halten, sondern die Leineweber um die Frühlings- oder Bleichzeit nur etwa 5 oder 6 Wochen mit einem Tau arbeiten; die Bäcker auch das Brot, welches sie aus dem Korn, so sie auf Borg nehmen und nachgehends bezahlen, backen, selbst nach dem Harze tragen, sauren und schlechten Gewinn daran haben. Einige Einwohner in Lasfelde, ob sie zwar Kötner genannt werden können, auch ein oder der andere etwas Land haben, so ist solches aber so schlecht, indem, wann es im Jahr getragen, zwei brach liegen muß, daß der Morgen für 1, 2 oder höchstens 3 Reichsthaler verkauft wird; diese Leute auch keine eigenen Pferde haben, sondern ihr bischen Land für Lohn bestellen lassen; daher man in beiden Communen die Beschreibung nach der Tax der gemeinen Bürger in den kleinen Städten, welche weder brauen noch ein Handwerk treiben, 3 Classen zu 18 Marien­groschen, und sie als Tagelöhner, welches sie auch wahrhaftig sein, ein­richten müssen. Jedoch ist allemal, wann jemand vorkommen, der von Handwerk etwas Nahrung oder sonst einiges Vermögen hat, danach taxiert und keiner verschont worden.

 

 

 

 

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Copyright © Karlo Vegelahn, Osterode-Freiheit

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