PsychotherapieNachwuchsNetz
Baden-Württemberg
Netzwerksprecherinnen: Zielgruppe des Netzwerks:
Dipl.-Psych. Kerstin Lutz, PPiA
Dipl.-Psych. Desislava Karanedialkova-Krohn, PPiA
Folgende Personen aus dem Land Baden-Württemberg:
v PPiA/KJPiA (Dipl.-Psych.)
v unetablierte frisch approbierte PP/KJP (ohne KV-Zulassung)
v klinisch ausgerichtete PsychologiestudentInnen mit Interesse an der Ausbildung zu PP/KJP
Ziele:
v Austausch von Informationen (PPiA/KJPiA: Pt-Ausbildungsbedingungen, Finanzierungshilfen, Pt mit GKV-PatientInnen über Ausbildungsassistenz etc.; PP/KJP: Entlastungsassistenz u. Urlaubsvertretungen für sowie Job-Sharing mit etablierten KollegInnen, KV-Teilzulassung, Übernahme einer KV-Zulassung; Pt mit SelbstzahlerInnen, Privatversicherten u. im Rahmen der Kostenerstattung etc.);
v Vernetzung und Selbsthilfe (Peergroup);
v Vermittlung von regionalen Kontakten zu etablierten PP/KJP;
v berufspolitisches Engagement für den psychotherapeutischen Nachwuchs, z.B.
· Partizipation der PiA in berufsständischen Gremien:
§ PiA-Delegierte in den psychotherapeutischen Berufsverbänden u. Fachgesellschaften;
§ kostenlose PiA-Pflichtmitgliedschaft ab Beginn der Psychotherapieausbildung in der LPK BW (gesetzliche Berufsvertretung der PP u. KJP in BaWü) http://www.lpk-bw.de/;
§ Versuchen, Mitglieder für für LPK BW zu werben, mit dem Ziel eine PiA-Vertretung in die Kammer zu etablieren.
§ PiA-Delegierte in der BPtK (Arbeitsgemeinschaft der LPK) http://www.lpk-bw.de/;
à Verbesserung der Ausbildungsbedingungen (staatliche finanzielle Förderung, angemessene Vergütung der praktischen Tätigkeit, Anerkennung von theoretischen Inhalten aus dem Studium u. studienbegleitend absolvierten Praktika in Psychiatrie u. Psychosomatik), Aufsichtsfunktion der LPKs über die Ausbildung einschließlich Kontrolle der Institute u. kooperierenden Lehrkliniken u. -praxen etc.;
· Stärkung der Interessenvertretung der unetablierten PP/KJP in berufsständischen Gremien:
§ Sensibilisierung der FunktionärInnen u. etablierten Mitglieder in den psychotherapeutischen Berufsverbänden u. Fachgesellschaften für die Nöte der unetablierten jungen KollegInnen u. Einforderung von Unterstützung (z.B. MentorInnen-Programm);
§ Durchsetzung von generationengerechten Beschlüssen in der LPK BW, z.B.:
- Gerechte regelung der Beitragsordnung des Versorgungswerks;
- Aufnahme eines Passus’ in die Berufsordnung, der unmissverständlich formuliert, dass das Gebot des kollegialen Verhaltens insbesondere auch unter den verschiedenen 'Generationen' der PsychotherapeutInnen gilt: PP/KJP sind zu generationengerechtem u. fairem Handeln verpflichtet, z.B. bei der Weitergabe der KV-Zulassung: Verbot sittenwidrig überhöhter Preise u. Definition eines Maßes dafür (vgl. Muster-Berufsordnung der BPtK, § 24, 5, Zitat: § 24 Aufgabe der Praxis: (5) Der sachliche u. ideelle Verkaufswert einer Praxis darf nicht sittenwidrig überhöht festgelegt werden.).