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Die dritte Ebene ist die Gauwaltung oder der Kreis, welche alle Gay-, Hunschafts- oder Bezirkswaltungen ihres Kreises oder Gaues in sich zu Einheit bringt und so deren Oberleitung oder Behörde darstellt.

Auch die Gauwaltung wird heute nicht von gewählten Abgeordneten, sondern wie die Gay- oder Bezirkswaltung durch Regierungsbeamte besorgt, ganz der altgermanischen Gauverfassung entgegen.
Es fehlt hier nunmehr das zweite und wichtigere Bindeglied zum entwicklungsnotwendigen Zusammenhang zwischen den niederen und höheren Waltungsebenen.