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Die nächsthöhere, die vierte Ebene, ist die Landeswaltung mit dem Statthalter, dem Fürsten an der Spitze, als die unmittelbare Oberbehörde der in der dritten Ebene wirkenden Kreis- oder Gauwaltungen, und die mittelbare der in den tieferen Ebenen wirkenden Unterbehörden, nach der stufenmäßigen Reihenfolge.

Wie nun der Kreis oder Gau auch als GRAFSCHAFT gilt, so gilt das Land als FÜRSTENTUM.