Die nächsthöhere, die vierte Ebene, ist die Landeswaltung mit dem Statthalter, dem Fürsten an der Spitze, als die unmittelbare Oberbehörde der in der dritten Ebene wirkenden Kreis- oder Gauwaltungen, und die mittelbare der in den tieferen Ebenen wirkenden Unterbehörden, nach der stufenmäßigen Reihenfolge. |