Direkt zusatzversicherung


 


Direkt zusatzversicherung

Begriffe

Krankheit

In der Schweiz ist jeder Einwohner (d. h. Einheimische und aufenthaltsberechtigte Ausländer) obligatorisch für die Behandlungskosten bei Krankheit versichert (Krankenversicherungsgesetz, KVG). Die Zahlung der Prämie ist aber Sache des Versicherten. Mit den EU-Staaten bestehen Verträge, die die gegenseitige Übernahme der Behandlungskosten bei Notfällen regeln. Als Versicherungsnachweis dient das "Formular E111", das man in allen EU-Staaten und der Schweiz vom Krankenversicherer beziehen konnte. 4. Ab dem 1. Januar 2006 darf das Formular E 111 nirgendwo mehr ausgestellt werden. Alle Versicherten der EU müssen ab diesem Zeitpunkt für eine Behandlung in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums - d. h. der Europäischen Union, Norwegen, Island und Liechtenstein - und in der Schweiz die europäische Krankenversicherungskarte oder eine provisorische Ersatzbescheinigung vorlegen.

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