Direkt zusatzversicherung
Direkt zusatzversicherungBegriffeKrankheitIn der Schweiz ist jeder Einwohner (d. h. Einheimische und aufenthaltsberechtigte Ausländer) obligatorisch für die Behandlungskosten bei Krankheit versichert (Krankenversicherungsgesetz, KVG). Die Zahlung der Prämie ist aber Sache des Versicherten. Mit den EU-Staaten bestehen Verträge, die die gegenseitige Übernahme der Behandlungskosten bei Notfällen regeln. Als Versicherungsnachweis dient das "Formular E111", das man in allen EU-Staaten und der Schweiz vom Krankenversicherer beziehen konnte. 4. Ab dem 1. Januar 2006 darf das Formular E 111 nirgendwo mehr ausgestellt werden. Alle Versicherten der EU müssen ab diesem Zeitpunkt für eine Behandlung in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums - d. h. der Europäischen Union, Norwegen, Island und Liechtenstein - und in der Schweiz die europäische Krankenversicherungskarte oder eine provisorische Ersatzbescheinigung vorlegen. Home schamaie Historisch mieder Spielgeraet schaukel Arbeit slowenien Nokia n80 ratenzahlung Doppelhaus chemnitz Auftragsbearbeitung fliese Apartment florida D1 nokia handy Auto gebrauchtwagen auto automobil pkw fahrzeug kfz kraftfahrzeug Game boy advance spiele dragonball z 19 monitor tft Cosy teekanne steingut Hohe staude Schwulen treff Gartenschlauch textil 106 9 radio gong Einkaufen bonuskarte Web tablett swisscom Entsorgung kuehlschrank Kaninchen schecke schimmel Die angst des tormanns beim elfmeter Taxi bordeaux Waere wenn es kein strom gaebe Dreirad mini cooper umbau Darlehen vertrag Kuehlschrank verschenken kostenlos gratis umsonst Laser hair removal long island Europa reisefuehrer |