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gegründet: 25. Mai 2005

 

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SATZUNG VOM SCHAUFENSTER COMPUTER CLUB
Fassung vom 25. Mai 2005

§ 1 Name und Sitz

Der Club trägt den Namen "Schaufenster Computer Club" und hat seinen Sitz in 37632
Eimen, Ortsteil Vorwohle. Der Club ist nicht eingetragen und wird als privater Computer-Club
betrieben.

§ 2 Aufgabe des Clubs

Aufgabe des Club ist es den Mitgliedern zu helfen eigene Homepageseiten zu erstellen und
ihnen neue Wege zu zeigen. Wir haben uns auch zur Aufgabe gemacht mehr für die
Computerwelt beizutragen. Öffentlichkeitsarbeit wird bei uns groß geschrieben.

§ 3 Mitgliedschaft

Vollmitglied kann jeder ab 14 Jahren werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit der
Teil-Mitgliedschaft ab 12 Jahren, diese kann in eine Vollmitgliedschaft umgewandelt werden.

§ 3a Vollmitgliedschaft

Vollmitglieder sind wahlberechtigt und wählbar. Sie haben die Möglichkeit Ihre Homepage
als Banner oder Textlink, auf unserer Seite verlinken zu lassen.

§ 3b Teilmitgliedschaft

Teilmitglieder haben kein aktives und passives Wahlrecht im Gegensatz der Vollmitglieder.
Auch sie haben die Möglichkeit Ihre Homepage verlinken zu lassen.

§ 4 Beiträge und Finanzen

Der "Schaufenster Computer-Club" finanziert sich durch Spenden und hat keine Angestellten,
da die Mitarbeiter als ehrenamtlich geführt werden.

§ 5 Wahlen

Wahlberechtigt sind wie in § 3a schon gesagt nur Vollmitglieder. Die allgemeinen
Vorstandswahlen finden alle 2 Jahre statt, außergewöhnliche Wahlen können durch Antrag
und Beschluss einer 2/3 Mehrheit vorgenommen werden

§ 6 Änderungen der Satzung

Für eine Änderung von Teilen oder der ganzen Satzung besteht die Notwendigkeit der
einfachen Mehrheit.

§ 7 Ergänzungen zur Satzung

Wie in § 6 ist für Ergänzungen der Satzungsordnung die einfache Mehrheit zur Erfüllung der
Satzung ausreichend.

§ 8 Anträge zur Änderung oder Ergänzung

Anträge zur Änderung oder Ergänzung können per Mail an den "Schaufenster
Computer-Club" per E-Mail oder Post zu gesandt werden.

§ 9 Ausschluss

Ausgeschlossen werden kann jeder, der gegen die Gesetze der Bundesrepublik
Deutschland verstößt. Verfassungsfeindlich, ausländerfeindlich, rassistisch oder
nationalsozialistisch gesinnt ist. Desweiteren kann ausgeschlossen werden wer für oben
genannte Dinge wirbt, entweder durch seine Homepage oder durch andere Werbemittel, wie
zum Beispiel E-Mail. Eine Anzeige behalten wir uns in extremen Fällen vor.

§ 10 Linklisten und Webseiten der Mitglieder

In die Linklisten des Schaufensters werden und dürfen nur Seiten ohne pornografischen und
ohne rassistischen Inhalt aufgenommen werden.

§ 11 Werbung für den Club und Linktausch

Es ist erwünscht kostenlos für den Club zu werben, durch Aufnahme eines Links in die
Homepage, entweder auf die Titelseite oder, wenn vorhanden in die Linkliste. Als
Gegenleistung nehmen wir sehr gerne Ihre Homepage in unsere Linkliste auf.

§ 12 Ausschluss von Webseiten

Der Vorstand kann Webseiten ausschließen, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt,
dagegen kann der Betreiber Widerspruch innerhalb von 28 Tagen einlegen. Daraufhin ist der
Vorstand verpflichtet zu prüfen ob der Widerspruch gerecht fertigt ist.

§ 13 Auflösung oder Namensänderung

Die Auflösung oder Namensänderung ist nur mit einer Zwei-Drittel Mehrheit möglich.

Eimen, den 25. Mai 2005

Euer Clubvorsitzender Heiko Rotter

 

 

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