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gegründet: 25. Mai 2005 |
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SATZUNG
VOM SCHAUFENSTER COMPUTER CLUB § 1 Name und Sitz Der Club trägt den Namen "Schaufenster Computer
Club" und hat seinen Sitz in 37632 § 2 Aufgabe des Clubs Aufgabe des Club ist es den Mitgliedern zu helfen eigene
Homepageseiten zu erstellen und § 3 Mitgliedschaft Vollmitglied kann jeder ab 14 Jahren werden. Es besteht
aber auch die Möglichkeit der § 3a Vollmitgliedschaft Vollmitglieder sind wahlberechtigt und wählbar. Sie haben
die Möglichkeit Ihre Homepage § 3b Teilmitgliedschaft Teilmitglieder haben kein aktives und passives Wahlrecht
im Gegensatz der Vollmitglieder. § 4 Beiträge und Finanzen Der "Schaufenster Computer-Club" finanziert sich
durch Spenden und hat keine Angestellten, § 5 Wahlen Wahlberechtigt sind wie in § 3a schon gesagt nur
Vollmitglieder. Die allgemeinen § 6 Änderungen der Satzung Für eine Änderung von Teilen oder der ganzen Satzung
besteht die Notwendigkeit der § 7 Ergänzungen zur Satzung Wie in § 6 ist für Ergänzungen der Satzungsordnung die
einfache Mehrheit zur Erfüllung der § 8 Anträge zur Änderung oder Ergänzung Anträge zur Änderung oder Ergänzung können per Mail an
den "Schaufenster § 9 Ausschluss Ausgeschlossen werden kann jeder, der gegen die Gesetze
der Bundesrepublik § 10 Linklisten und Webseiten der Mitglieder In die Linklisten des Schaufensters werden und dürfen nur
Seiten ohne pornografischen und § 11 Werbung für den Club und Linktausch Es ist erwünscht kostenlos für den Club zu werben, durch
Aufnahme eines Links in die § 12 Ausschluss von Webseiten Der Vorstand kann Webseiten ausschließen, wenn der
Verdacht einer Straftat vorliegt, § 13 Auflösung oder Namensänderung Die Auflösung oder Namensänderung ist nur mit einer
Zwei-Drittel Mehrheit möglich. Eimen, den 25. Mai
2005 Euer Clubvorsitzender Heiko Rotter |
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