Haben Sie das auch schon erlebt?

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Der Ahorn und der Knallerbsenstrauch im angrenzenden Garten stehen viel zu nah an ihrer Grundstücksgrenze. Überhängende Zweige, Schattenwurf und Berge von Laub empfinden Sie als recht lästig.
 

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Der Nachbar hat sie einen alten Ochsen oder eine dumme Kuh genannt. Sie sind beleidigt und erwarten mindestens eine Entschuldigung.
 

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Dem Nebenmann an der Theke ist die Hand ausgerutscht. Ihre Brille ist zerbrochen und ein "blaues Auge" hat sich auch gebildet.
 

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Die Hecke des Nachbarn wurde mit der Zeit immer höher und breiter. Durch ihr Küchenfenster fällt kaum noch Tageslicht.
 

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Ihre Tochter wurde vom Hund eines Bekannten gebissen. Die Jeans sind zerrissen und ein   paar Tränen sind auch geflossen. Sie fordern Schadenersatz und Schmerzensgeld.
 

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Jemand hat Sie massiv bedroht. "Wenn ich dir im Dunklen begegne, dann kannst du was erleben."
 

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An Ihrer Grundstücksgrenze wurde ein Maschendrahtzaun von 1,80 m Höhe errichtet. Sie kommen sich vor, wie in einem Straflager,
 

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Ihr Hauswirt hat ihnen eine Mietnebenkostenabrechnung präsentiert, mit der sie nicht einverstanden sind.
 

      Soll man sich das gefallen lassen?
 

Natürlich nicht. Aber muss man und darf man in solchen und ähnlichen Fällen gleich zum "Kadi" rennen? Am Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung ist die Rechtsfrage geklärt, aber die menschliche Beziehung der Beteiligten ist oft auf Jahre zerstört. Häufig fragt man sich hinterher, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen nicht für alle Beteiligten besser gewesen wäre. Ohne hohe Kosten, ohne großen Zeitaufwand, ohne Papierkrieg, ohne Urteil, einfach nur durch Einigung und Zustimmung beider Seiten.

 

 

 

Vertragen ist besser als klagen!


In einer Schlichtungsverhandlung bei dem für ihren Wohnort zuständigen Schiedsamt besteht die Möglichkeit, vorhandene Spannungen im Gespräch abzubauen und berechtigte Ansprüche im Vergleich zu befriedigen.

 

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