Kostenrechnung industrie


 


Kostenrechnung industrie

Der Berufskraftfahrer ist ein echter "anerkannter Facharbeiter" für die Personen- und Güterbeförderung nach der Berufsordnung Nr. 714 (BO 714). Aufgrund seiner Ausbildung, ist er zum sicheren und verantwortungsvoll selbständigen Führen von Kraftfahrzeugen, sowohl im Personen- als auch im Werk- bzw. Güter- Nah- und Fernverkehr qualifiziert. Die dreijährige duale Ausbildung gliedert sich in die zwei Bereiche, des Personen- und Güterverkehrs. Mehr Infos.

Voraussetzung der Einstellung

Eine besondere schulische Voraussetzung wird nicht verlangt, doch es sollte mindestens einen Hauptschulabschluss vorliegen. Das Mindestalter ist 16 Jahre, allerdings kann der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis B + E, sowie C 1 + E schon mit dem 17. Lebensjahr [[1]] erworben werden.

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