Die EU

Abkürzung EU, auf Grundlage des Vertrags von Maastricht am 1. 11. 1993 von den 12 EG-Mitgliedern Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien geschaffene überstaatliche Organisation, die den institutionellen Rahmen für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), für die Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik sowie für die Europäischen Gemeinschaften (EG; Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Europäische Atomgemeinschaft) bildet.



Historische Entwicklung


Der Beginn der institutionellen Entwicklung, die zur Bildung der EU führte, liegt in der 1951 von der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien und den Benelux-Staaten gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion).
Die 6 Staaten der EGKS unterzeichneten 1957 die Römischen Verträge, die 1958 zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) führten. Der EWG-Vertrag definierte in Art. 2 (Fassung von 1957) als Hauptziel, "durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, eine beständige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung, eine größere Stabilität, eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung und engere Beziehungen zwischen den Staaten zu fördern, die in dieser Gemeinschaft zusammengeschlossen sind." Gleichzeitig sollte ein freier und ungehinderter Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr gewährleistet, alle mengenmäßigen Beschränkungen der Ein- und Ausfuhr aufgehoben sowie alle Zölle abgeschafft werden. Eine gemeinsame Politik legte der Vertrag für die Bereiche Fischerei, Landwirtschaft und Wettbewerb fest. Die 1958 gegründete Europäische Investitionsbank wurde zentrales Kreditinstitut der EWG. 1959 entstand mit dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) ein gemeinsamer entwicklungspolitischer Mechanismus. Der 1960 gegründete Europäische Sozialfonds wurde Basis für Maßnahmen der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. 1962 folgte der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGLF), der sich in der Folgezeit zum Finanzierungsmittel für den gemeinsamen Agrarmarkt der EWG entwickelte. Dabei führte ein System von garantierten Mindestpreisen die Agrarpolitik bald an die Grenzen der Finanzierbarkeit.

1967 wurde die EWG zusammen mit der EGKS und der Euratom integrierter Bestandteil der Europäischen Gemeinschaft (EG). Bereits 1968 gelang den Mitgliedstaaten mit der Schaffung der Zollunion die Vollendung des Kernstücks des gemeinsamen Marktes. 1970 erfolgte die Koordinierung der Außenpolitik im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ). Großbritannien, Irland und Dänemark traten 1973 der EG bei. Im gleichen Jahr wurden mit dem Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammmenarbeit (EFWZ) die Grundlagen für eine gemeinsame Wechselkurspolitik gelegt, die 1979 zur Schaffung des Europäischen Währungssystems führte. Der 1975 gegründete Europäische Regionalfonds sollte wirtschaftliche Ungleichheiten zwischen den verschiedenen EG-Regionen abbauen. Als Kontrollbehörde konstituierte sich 1975 der Europäische Rechnungshof. 1981 wurde Griechenland Mitglied der EG, Portugal und Spanien folgten 1986.

1987 trat die Einheitliche Europäische Akte in Kraft, die u. a. die Errichtung eines Europäischen Binnenmarktes (seit 1. 1. 1993) sowie eine gemeinsame Forschungs-, Entwicklungs- und Umweltpolitik festlegte und damit die EG-Gründungsverträge erweiterte. Mit dem 1992 unterzeichneten Maastrichter Vertrag über die Europäische Union wurde die europäische Integration beschleunigt und eine abermalige Erweiterung der EG-Gründungsverträge vollzogen. Diese Erweiterung beinhaltete neben dem Ziel einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik u. a. die stufenweise Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion, die Gründung einer Europäischen Zentralbank, die Einführung einer Unionsbürgerschaft sowie die Weiterentwicklung der Sozialpolitik. Im selben Jahr vereinbarten die EG und die EFTA die Bildung eines Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 1995 traten Finnland, Österreich und Schweden der EU bei. Mit dem 1997 unterzeichneten Vertrag von Amsterdam wurden weitere institutionelle Reformen der EU vereinbart. Im Mai 1998 beschlossen die EU-Mitglieder den Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion mit 11 Staaten (Dänemark, Griechenland, Großbritannien und Schweden nehmen zunächst nicht teil) und die Einführung des Euro als gemeinsamer Währung zum 1. 1. 1999, was auch termingerecht umgesetzt wurde.

Grundlegendes Prinzip der EU ist die Bereitschaft, die Teilnahme am Integrationsprozess für alle europäischen Staaten offen zuhalten. Die Gemeinschaft entscheidet, ob mit Staaten, die einen Beitrittsantrag an die EU gerichtet haben, Aufnahmeverhandlungen geführt werden, die durch ein Beitrittsabkommen abgeschlossen werden. Diesem müssen der Rat der EU einstimmig, das Europäische Parlament mit absoluter Mehrheit und alle Vetragsstaaten durch Ratifizierung zustimmen. In der Agenda 2000 schlug die Kommission vor, zunächst mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern Beitrittsverhandlungen aufzunehmen (seit 1998). Im Dezember 1999 wurde der Kreis der Beitrittskandidaten um Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, die Slowakei und die Türkei erweitert.

Organe der EU


Zum Europäischen Rat treffen sich in der Regel halbjährlich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer. Im Rat der Europäischen Union (Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften) sind die Regierungen der Mitglieder durch je einen Minister vertreten. Im turnusmäßigen Wechsel übernimmt jeder Mitgliedstaat für 6 Monate den Vorsitz im Rat, der das wichtigste Entscheidungsorgan der EU darstellt. Die Zusammensetzung des Rats wechselt entsprechend den zu beratenden Themen (Außenminister, Innenminister u. a.).


Die Exekutive der EU ist die Europäische Kommission (Kommission der Europäischen Gemeinschaften). Ihre auf 5 Jahre ernannten 20 Mitglieder haben die Aufgabe, die Durchführung der Vertragsbestimmungen zu überwachen, dem Rat und dem Europäischen Parlament Vorschläge für wirtschaftliche und soziale Maßnahmen der EU zu unterbreiten, Berichte über die Wirtschaftslage der Mitgliedstaaten zu veröffentlichen u. a. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss dient als wirtschaftliches Beratungsorgan für Rat und Kommission. Er besteht, ebenso wie der Ausschuss der Regionen, aus 222 Vertretern. Recht sprechendes Organ der EU ist der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.



Die 626 Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dem parlamentarischen Organ der EU, werden seit 1979 in den Mitgliedsländern direkt gewählt. Sie haben vor allem kontrollierende und beratende Funktionen. Die politische Arbeit wird durch die Fraktionen bestimmt, die sich nach parteipolitischer Orientierung und nicht nach nationaler Herkunft zusammensetzen.
Das Parlament kann die Kommission durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen. Es hat außerdem ein Zustimmungsrecht bei Beitrittsbeschlüssen und Assoziierungsverträgen. - 71 Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten) werden im Rahmen des Lomé-Abkommens durch die Entwicklungspolitik der EU gefördert.

Mitgliedsländer
Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Österreich, Dänemark

Beitrittsländer 1.5.04:
Zypern, Polen, Tschechien, Lettland, Estland, Litauen, Slowenien, Ungarn, Slowakei, Malta

weitere Kandidaten: Bulgarien, Rumänien, Kroaten, Türkei


Gründe für Bildung der Europäischen Einigung
(Montanunion)


  Sicherung des Friedens
  Zugehörigkeit zu einer Wertegemeinschaft (Grundrechte)
  Steigerung des wirtschaftlichen Wohlstands
  mehr Einfluss in Außen- und Sicherheitspolitik
  Aussicht auf größeren Erfolg bei der Lösung grenzüberschreitender Probleme (z.B. Umweltschutz)

  
Stärkung der Völkerfreundschaft


siehe auch
http://europa.eu.int/index-de.htm



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Stand: IV 2004
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Jan Romberg