I. PROKLAMATION

DIE SEKLER AUTONOMIEVERFOLGUNG

Das historische Seklerland ist gebürtig verankert. Wir, die Ungarn, die hier als Majorität leben, widmen uns unseren jahrhundertalten Autonomietraditionen. In Anwendung des Konzeptes des lokalen "Self-Determination" der regionalen Sekler-Räte, erklärten wir das Recht und den Wunsch uns über die Garantie der einheimischen Autonomie durch ein rechtsverbindliches Gesetz zu behaupten.

Wir, die Delegierten der Staatsangehörigen des Sekler-Rates, wenden uns mit unseren Anspruch auf lokale Autonomie an das Rumänischen Parlament, den Europäischen Rat und nicht zuletzt an das Europäische Parlament, der unseres Erachtens in Übereinstimmung mit der europäischen, konstitutionellen Praxis der Gesetzeszustände und mit den Regelungen der internationalen Dokumente ist und gleichzeitig die nationale Selbstkennzeichnung der Gemeinschaften schützt.

Wir beauftragen das Rumänische Parlament bzw. die Regierung, die politischen Energien des Landes, die Repräsentanten des Zivilbereichs und die historischen Kirchen des Landes hinsichtlich unseres als gerecht empfundenen Anspruches mit allen demokratischen Mitteln zu unterstützen bzw. zu begleiten.

Wir beauftragen das Ungarische Parlament bzw. die Regierung und alle Institutionen des ungarischen allgemeinen Lebens, unsere Bemühungen zu stützen, um die Selbstregierung zu erreichen, die der wichtigste Faktor im Hinblick auf unsere ungarische Selbstkennzeichnung und Erhaltung unserer Gemeinschaft im Heimatstaat ist.

Wir fordern von den EU-Staaten die Autonomiebestrebungen der Sekler-Gemeinschaft zu unterstützen und positiv zu beeinflussen, damit das Seklerland territoriale Autonomie geniessen kann, die durch das Gesetz mit Rechtskraft garantiert wird, um eine der Bedingungen für die Integration Rumäniens zu sein.

Das Seklerland sollte im Integrationsprozess das Recht zugestanden werden, im Rahmen des vereinigten Europas als autonomer EU-Staat zu stehen, so dass es somit seinen Bürgern die soziale Gleichstellung innerhalb Europas vor dem europäschen Gesetz garantieren kann.

Oktober 26, 2003.

Der Sekler Nationalrat


II AUFLÖSUNG

DIE AUTONOMIE DER SEKLER - REGIONEN IM SEKLERLAND

Es bleibt zu beachten, dass die Autonomie des Seklerlandes nicht die territoriale Vollständigkeit und nationale Hoheit Rumäniens beschneidet und versteht das regionale "Self-Governing-Konzept" prinzipiell als Recht zur Selbsterkennung von "Subsidiarity" und als Selbstverwaltungsrecht der Gemeinschaften innerhalb des Seklerlandes.

Historisch belegt, wurde die Autonomie vom Seklerland im allgemeinen angenommen und damit auch die Berechtigung zur Organisation von Regionen im Seklerland selbst.

Manifestierte Erinnerungen belegen, dass es einen Hinweis auf die Autonomie der Sekler-Regionen in den schriftlichen Dokumenten des Jahres 1200 gibt.

Beachtend, dass die Lösungen, die in den europäischen, konstitutionellen Gesetzeszuständen angewendet werden, die Anwendbarkeit und die Entwicklungsfähigkeit der territorialen Autonomie der Regionen rechtfertigen, jener Regionen, wo Zivilisten in ihrer Gemeinschaft die numerische Majorität zum Schutz benötigen, um ihre nationale Selbstkennzeichnung konservieren zu können.

Als anwesende Zivilisten der Sekler-Regionen und Einwohner des Seklerlandes erklären wir unseren Antrag für das Seklerland auf regionale Selbstverwaltung, Autonomie und auf Zulassung bzw. Zustimmung des Seklerland-Autonomie-Gesetzes.

Wir sind überzeugt, dass die Autonomie im Seklerland die Anerkennung der zusätzlichen Berechtigungen garantiert, die dem Schutz des ungarische nationalen Lebens der Gemeinschaft in den "Self-Governing-Regionen", der Delegation dieser an behördliche Kompetenzträger der "Self-Governing-Regionen" und der Berechtigung der real-sozialen Gleichstellung unter den Zivilisten dient.

Oktober 26, 2003.

Der Sekler Nationalrat


III AUFLÖSUNG

DAS GESETZ VON DER SEKLERLAND - AUTONOMIE ALS ABSCHLIESSEND BILDENDE UNTERWERFUNG BEIM RUMÄNISCHEN PARLAMENT

Wir möchten die Seklerland-Autonomie durch die Mittel erreichen, die für die konstitutionellen Gesetzeszustände - basierend auf den Grundregeln, charakteristisch sind, die in der Auflösung mit der NR. 2003/1334 des Europäischen Rates dargestellt wurden. Die Autonomie des Seklerlands ist aufbauend auf den Grundregeln des Autonomie-Gesetzes durch Csapó I. József Ph.D.ausgearbeitet worden und durchführbar, wobei ihre Praxisumsetzung mit den Mitteln der demokratischen Anstalten realisierbar erscheint.

Wir betreuen den dauerhaften Ausschuss und die kompetenten Sachverständigenausschüsse, um das Gesetz von der Seklerland- Autonomie abschließend zu bilden und es beim rumänischen Parlament für die Annahme nach der Sekler-Bestätigung des Nationalrates einzureichen.

Oktober 26, 2003.

Der Sekler Nationalrat