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Brüssel, den 15. Mai 2000 Hochschulinstitut
Florenz
Kommissionspräsident Romano Prodi und Michel Barnier, das für die institutionelle Reform persönlich zuständige Kommissionsmitglied, haben heute den Bericht des Robert-Schuman-Zentrums des Europäischen Hochschulinstituts Florenz über die Neufassung der europäischen Verträge erhalten. Diese im Auftrag der Kommission erarbeitete Studie schlägt vor, die grundlegenden konstitutiven Elemente der Europäischen Union in einem Grundlagenvertrag kohärent und für den Bürger verständlich zusammenzufassen. Das Europäische Hochschulinstitut Florenz hat den Entwurf für einen "Grundlagenvertrag der Europäischen Union" erarbeitet, der in weniger als 100 Artikeln die Bestimmungen über den institutionellen Rahmen und die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie die politischen Ziele der Union zusammenfaßt, ohne den gegenwärtigen Rechtsstand zu verändern. Der Präsident hat die Kommissionsdienststellen um die Prüfung dieses Berichts gebeten. Anschließend wird die Kommission der Regierungskonferenz ihre Schlußfolgerungen vorlegen. Die erste erfolgreiche Studie zu diesem Thema Die Idee einer Neufassung der Verträge ist nicht neu. In ihrer Stellungnahme zur Regierungskonferenz von 1996, die zum Vertrag von Amsterdam führte, hatte die Kommission bereits eine Trennung der grundlegenden Vertragsartikel von den übrigen Bestimmungen befürwortet. Dieser Gedanke wurde von Jean-Luc Dehaene, Richard von Weizsäcker und Lord Simon in ihrem Bericht über die institutionellen Auswirkungen der Erweiterung aufgegriffen, den sie der Kommission am 18. Oktober 1999 vorlegten. Die Kommission äußerte den Wunsch, zum ersten Mal eine vollständige Machbarkeitsstudie zu diesem Thema durchführen zu lassen. Mit dieser Aufgabe betraut wurde das Europäische Hochschulinstitut Florenz, das heute seine Arbeitsergebnisse vorlegt. Einfachere Verträge Das europäische Einigungswerk hat sich in den vergangenen 50 Jahren etappenweise vollzogen. Die verschiedenen Verträge und beigefügten Protokolle bilden heute ein kompliziertes Gesamtwerk: die vier grundlegenden Verträge (EG-Vertrag, Vertrag über die Europäische Union, EGKS-Vertrag und Euratom-Vertrag) enthalten über 700 Artikel. Hinzu kommen, abgesehen von den Bestimmungen der verschiedenen Beitrittsverträge, 38 Protokolle, die diesen grundlegenden Verträgen beigefügt sind. Trotz der durch den Vertrag von Amsterdam erzielten Vereinfachungen fehlt die Transparenz und Klarheit, die die Bürger der Union und der Beitrittskandidaten verlangen. Eine Neufassung würde eine einfachere und logischere Darstellung der Ziele und Mittel des europäischen Einigungswerks ermöglichen. Vernünftigere Revisionsverfahren Eine Neufassung der Verträge würde auch zu Revisionsbestimmungen führen, die der Bedeutung der jeweils zu ändernden Bestimmungen entsprechen. Das feierliche Vertragsrevisionsverfahren per Ratifizierung durch die Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten bzw. per Referendum ist bei grundlegenden Bestimmungen nach wie vor notwendig. Nach der Erweiterung aber würde es äußerst schwierig, dieses Verfahren auch bei einfachen Anwendungsbestimmungen anzuwenden. Aus methodischen Gründen wollte die Kommission deshalb die Neufassung der Verträge, eine Maßnahme der technischen Machbarkeit "nach ständigem Recht", von den eher politischen Überlegungen über die verschiedenen Methoden der Neufassung trennen. Das Hochschulinstitut Florenz legt in einigen Wochen eine ergänzende Studie über die Möglichkeiten der Vertragsänderung vor. Eine umfassende Studie Der Bericht wurde erstellt von einer Gruppe international renommierter Rechtsgelehrter aus verschiedenen Ländern und Rechtskulturen. Koordiniert wurden die Arbeiten von Yves Mény, dem Leiter des Robert-Schuman-Zentrums des Europäischen Hochschulinstituts, und Claus Dieter Ehlermann, der dort lehrt(1). Aus den Arbeiten geht hervor, daß ein Grundlagenvertrag unter Beachtung der gegenwärtigen rechtlichen und institutionellen Situation erarbeitet werden kann. Die Gruppe des Schuman-Zentrums schlägt vor, den gegenwärtigen Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht, geändert durch den Vertrag von Amsterdam) durch einen Grundlagenvertrag der Europäischen Union zu ersetzen. In diesem Vertrag wären die wichtigsten Bestimmungen zusammengefaßt, die gegenwärtig im Vertrag über die Europäische Union und im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft enthalten sind. Die Gruppe schlägt vor, in diesen Grundlagenvertrag insbesondere die Bestimmungen über die Grundlagen der Europäischen Union, die Grundrechte und die Unionsbürgerschaft aufzunehmen. Der Grundlagenvertrag enthält ferner die wesentlichen institutionellen Bestimmungen (Zusammensetzung, Aufgaben, Abstimmungsverfahren) und die politischen Ziele der Union. Die Studie verweist darauf, daß eine wichtige politische Entscheidung getroffen werden muß, ob, abgesehen von einer Aufzählung der Politiken und Maßnahmen der Europäischen Union, Bestimmungen aufgenommen werden sollen, die die Ziele dieser Politiken genauer festlegen. Die Gruppe schlägt vor, die Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie über die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen in Form zweier Protokolle dem Grundlagenvertrag beizufügen. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gilt ohne die in den Grundlagenvertrag übertragenen Bestimmungen weiter. Die Gruppe hat Wert darauf gelegt, konkrete Vorschläge zu machen. Anhang I enthält einen mit Anmerkungen versehenen Entwurf des Grundlagenvertrags der Europäischen Union, der aus 95 Bestimmungen besteht, und die beiden Protokolle über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie über die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen. Anhang II enthält die konsolidierte Fassung der übrigen Teile des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Zur leichteren Vergleichbarkeit legt die Gruppe auch eine Fassung des Grundlagenvertrags ohne technische Erläuterungen vor. Praktische Folgemaßnahmen Neben der juristischen Machbarkeit einer Neufassung der Verträge stellt sich die Frage der politischen Zweckmäßigkeit. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament über die Ergebnisse dieser Studie unterrichten. Nach gründlicher Prüfung wird sie der Regierungskonferenz ihre eigenen Schlußfolgerungen vorlegen. Der Bericht kann über den Server EUROPA abgerufen werden unter
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