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Entschliessung des Bundeskomitees der U.E.F.  
zum europäischen Rat in Nizza  
(7.-8. Dezember 2000),  
Brüssel, 14.-15. Oktober 2000 

Das Bundeskomitee der U.E.F., 

- trotz der Gewissheit, daß der Fortschritt der europäischen Integration durch bruchstückhafte institutionelle Reformen unmöglich ist, 
  

1. ist zuversichtlich, dass es dem nächsten Europäischen Rat in Nizza gelingen wird, sich über die sogenannten left-overs des Amsterdamer Vertrags zu einigen und bessere Mechanismen für die verstärkte Kooperation auszuarbeiten; 
  

2. betont, dass man sich aufgrund der jüngsten Aussagen des deutschen Aussenministers Joschka Fischer und des französischen Präsidenten Jacques Chirac der Frage der europäischen Verfassung nicht mehr entziehen kann; 
  

3. drängt den Europäischen Rat in Nizza, einen demokratisch legitimierten Konvent mit der Aufgabe einzuberufen, eine europäische Verfassung zu entwerfen, welche den zuständigen Organen zur Ratifizierung vorgelegt wird; 
  

4. unterstreicht, dass die Einberufung einer konstitutionellen Versammlung völlig nutzlos ist, falls das Mandat nicht im Voraus festsetzt, dass das Ziel einer föderalen Reform der Institutionen der Union verfolgt werden muss, indem eine demokratisch verantwortliche Regierung aufgestellt, das legislative Mitentscheidungsrecht des Europäischen Parlaments generalisiert wird, der Ministerrat in eine zweite Kammer verwandelt, und die Kompetenz für die Aussen- und Sicherheitspolitik auf die Union übertragen wird; 
  

5. fordert, für den Fall, dass der oben genannte Vorschlag von manchen Regierungen der Union zurückgewiesen wird, dass die Staats- und Regierungschefs in Frankreich und Deutschland, und alle Anderen die dazu bereit sind ihre Entschlossenheit ausdrücken, selbst ausserhalb des Rahmens der Verträge voranzugehen, und unverzüglich einen demokratisch legitimierten Konvent der Regierungsvertreter dieser Staatengruppe mit dem Mandat einberufen : 

a) die Verfassung eines föderalen Kerns auszuarbeiten, welche von den zuständigen Organen ratifizierte werden soll, und 

b) die Mechanismen zu definieren, welche die Beziehungen zwischen dem föderalen Kern und den anderen Mitgliedstaaten der Union regeln und dann den übrigen Staaten der EU zur Annahme vorgeschlagen werden sollen Charta der Europäischen Grundrechte 
  

Entschliessung des Bundeskomitees der U.E.F.  
zur Charta der Europäischen Grundrechte –  
wichtiger Baustein für eine Europäische Verfassung,  
Brüssel, 14.-15. Oktober 2000 

Das Bundeskomitee der U.E.F., 

A. in der Erwägung, dass die „Charta der Europäischen Grundrechte“ ein wichtiger Baustein für die zukünftige Europäische Verfassung ist; 

B. in der Erwägung, dass die Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger die gemeinsame Wertebasis für die Politik in der Europäischen Union sind; 

C. in der Erwägung, dass der Grundrechtskatalog eine Visitenkarte für das europäische Gesellschaftsmodell darstellt und zur besseren Identifizierung der Menschen mit der Europa-Politik beitragen wird; 

D. in der Erwägung, dass die Menschen in der Europäischen Union sich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg auf ihre Rechte und Freiheiten berufen können müssen;  

E. in der Erwägung, dass die Charta ihre volle Bedeutung erst gewinnen kann, wenn die EU eine Regierung und demokratische Institutionen besitzt, welche die Ziele und Werte der Charta durchsetzen; 

1. fordert, dass die Charta der Grundrechte nicht nur eine feierliche Proklamation der Staats- und Regierungschefs bleibt, sondern dass die Zeit nach Nizza dazu genutzt wird, um eine öffentliche Debatte über den aktuellen Text zu eröffnen, damit die Rechte und Freiheiten der Bürger verstärkt werden, die Einbindung der endgïltigen Charta in die Europäische Verfassung erreicht wird und der Grundrechtskatalog so eine juristische Verbindlichkeit erhält;  

2. fordert deshalb, dass der Europa-Gipfel am 7. – 8.. Dezember 2000 in Nizza : 

a) die Charta der Bürgerrechte in die Europa-Verträge aufnimmt, 

b) sollte dies politisch nicht möglich sein, muss der Gipfel das Verfahren und den Zeitplan für die Aufnahme der Charta in die zukünftige Europäische Verfassung benennen; 

3. beschliesst, dass die U.E.F. zusammen mit politischen Parteien, Gewerkschaften, dem Forum der Zivilgesellschaft und anderen NGOs darauf drängen wird, dass die Gesamtheit der Grundrechte Teil der Europäischen Verfassung wird, damit der Mensch und nicht der Markt im Mittelpunkt der Europa-Politik steht. 

Secrétariat général européen :  
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E-mail : uef.european.federalists@skynet.be 
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