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Ich mache mich selbständig - aber wie?

Bevor Sie sich selbständig machen, sollten Sie sich überlegen, ob das Produkt oder die Dienstleistung, die Sie anbieten, auch am Markt nachgefragt wird. Berücksichtigen Sie dabei bestimmte übergeordnete Entwicklungstendenzen, die mittelfristig, insbesondere aber auch langfristig das Umfeld Ihres Absatzmarktes beeinflussen werden.

Dazu gehört die Überlegung, wie sich z.B. die zukünftige Bevölkerungsstruktur, die zunehmende Freizeit der Menschen, das höhere Verantwortungsbewußtsein für die Umwelt oder die Zunahme des Dienstleistungsbereiches (Beratung, Planung, Wartung) auf Ihr Angebot auswirken werden.

Ihre Leistungsbeschreibung, die Festlegung der Kundengruppen und des beabsichtigten Absatzgebietes muß danach mit den tatsächlichen Marktbedingungen verglichen werden.

Wenn Sie also der Gedanke, sich selbständig zu machen, nicht mehr los läßt, sollten Sie als erstes Ihre Geschäftsidee zum Konzept ausbauen. Sie brauchen nämlich ein klares und überzeugendes Konzept, damit Ihre Idee Erfolg hat und Sie Ihre Geldgeber davon überzeugen können.

Aufbau des Gründungskonzeptes

Angaben zur Person

Nun, es sollten zunächst einmal einige Angaben zur Person gemacht werden. Nämlich ein tabellarischer Lebenslauf sowie ein beruflicher Werdegang.

Geschäftsidee

Hier gilt es Marktlücken zu entdecken. Selbst in gesättigten Märkten gibt es Nischen, die bislang noch unbesetzt sind. Um sie aufzuspüren benötigen Sie zumeist detaillierte Branchenkenntnisse. Manchmal reichen aber auch schon gesunder Menschenverstand oder eigene Erlebnisse aus. Alteingesessene Unternehmer werden mit der Zeit betriebsblind. Eine pfiffige Neuheit macht selbst aus dem verschlafensten Konzept eine Top-Geschäftsidee.
Wer Innovationen rechtzeitig erkennt und sinnvoll in seiner Branche einführt, kann fast sicher sein, ein tolles Konzept gefunden zu haben. Es ist aber auch möglich, sich mit einer Spezialisierung oder einem besonderen Service von der Masse der Konkurrenz abzuheben. Wichtig ist dabei auch, rechtzeitig neue Trends zu erkennen. Der Strukturwandel vollzieht sich oft sehr plötzlich. Nur wer Änderungen schnell erkennt, präzise und gleichzeitig gefühlvoll darauf reagiert, kann mit einer Geschäftsidee davon profitieren.

Markteinschätzung

Für die Markteinschätzung ist es wichtig, zu wissen, welche Kunden überhaupt angesprochen werden sollen. Was die Wünsche dieser Zielgruppe sind, mit welcher Werbung diese Kunden erreicht werden können und wie groß schließlich das Markvolumen ist.

Konkurrenzanalyse

Überlegen Sie wer zu Ihren möglichen Konkurrenten zählen kann. Nehmen Sie ein Blatt Papier und schreiben sie neben den Namen Ihrer Konkurrenten deren Stärken und Schwächen. Überlegen Sie was das Produkt bzw. die Dienstleistung der Konkurrenz kostet.
Überlegen Sie aber auch, wie Sie sich von der Konkurrenz unterscheiden können und wie die Konkurrenz womöglich auf Sie reagieren wird.

Zukunftsaussichten

Überlegen Sie wie die Zukunftsaussichten in Ihrer Branche allgemein aussehen, und wie die Aussichten speziell in Ihrer Region sind. Überlegen Sie wie lange ein eventueller Vorsprung durch einen zusätzlichen Nutzen gehalten werden kann.

Handwerksrecht

Die Ausübung eines Handwerks ohne Handwerksrolleneintragung ist nicht erlaubt. §1 der Handwerksordnung (HwO) besagt, daß der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet ist.
In der Anlage A der HWO sind alle Berufe aufgeführt, die handwerksmäßig betrieben werden können. Die Handwerksordnung sieht verschiedene Möglichkeiten der Handwerksrolleneintragung vor. Eintragungsvoraussetzungen sind unter anderem:

  • - die Meisterprüfung oder eine gleichwertig anerkannte Prüfung (z.B. Ingenieurexamen der Hochschulen oder der Fachhochschulen mit Fachpraxisnachweis)
  • - eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle (nur zu erlangen, wenn meisterliche Kenntnisse und Fertigkeiten vorliegen und ein Ausnahmefall gegeben ist),
  • - bei Personengesellschaften (GdbR, OHG, KG ), wenn einer der persönlich haftenden Gesellschafter die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt, den Betrieb in technischer Hinsicht leitet und entsprechend an der Gesellschaft beteiligt ist,
  • - bei juristischen Personen (z. B. GmbH) die Beschäftigung eines technischen Betriebsleiters, der die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt,
  • - bei handwerklichen Nebenbetrieben (Hauptumsatz des Unternehmens wird nicht aus dem Handwerksbereich erzielt) die Beschäftigung eines angestellten technischen Betriebsleiters.

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