Op 15 oktober 2004 zal Bastiaan van der Velden promoveren aan de Universiteit van Amsterdam op een proefschrift over het gebruik van de Friese taal in het officiële verkeer. Het gaat hier om een omvangrijke studie naar het gebruik van het Fries in de rechtszaal, maar ook wordt aandacht besteed aan het gebruik van het Fries door de provinciale en gemeentelijke overheid. Op dit moment zijn alleen de samenvatting en een Engelse en een Duitse tekst raadpleegbaar. Vanaf oktober zal ook het proefschrift te koop zijn.
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Verehrte Zuhörer,
wahrscheinlich kennen Sie die friesischen Rechtstexte aus dem Mittelalter. Aber ab dem 16. Jahrhundert wurde das Friesisch als Rechts- und Verwaltungssprache immer weniger gebraucht. Nach dem Jahr 1573 verschwand das Friesische in schriftlichen Dokumenten ganz zugunsten des Niederländischen.
In Friesland begann erst Anfang des 19. Jahrhunderts eine kleine Gruppe von Schriftstellern das Friesisch wieder als Schriftsprache zu gebrauchen; das Friesisch wurde in dieser Zeit eigentlich nur noch als Sprechsprache, vor allem auf dem platten Land, gebraucht. Diese Gruppe von Schriftstellern kann daher als der Beginn der Emanzipation der friesischen Kultur gesehen werden.
Zu dieser Zeit sprachen etwa 500.000 Menschen Friesisch in den Niederlanden. Die Gruppe von Leuten, die sich für die friesische Kultur einsetze, nennt man die friesische Bewegung. Diese Bewegung hat sich zunächst nur auf den Gebrauch der friesischen Sprache in der Literatur gerichtet und später ab 1900 auch auf den Gebrauch des Friesischen in der Öffentlichkeit: vor allem im Gemeinderat, vor Gericht und in der Kirche.
Im Jahr 1902 ist es das erste Mal, dass im niederländischen Parlament der Gebrauch der friesischen Sprache vor Gericht behandelt wurde. Im August des Jahres hat ein Verein der Friesischen Bewegung dieses Problem auf einem Treffen besprochen, worauf einige Zeitungen und juristische Fachzeitschriften hierüber berichteten. Der Parlamentarier van der Zwaag schlug vor in Friesland Übersetzer beim Gericht zu benennen, da es offensichtlich einige Richter gab, welche die friesische Sprache nicht beherrschten. Der damalige Justizminister sagte zunächst eine Untersuchung zu, aber war nicht überzeugt von der Problematik, da ihm nie Berichte aus Friesland zugekommen waren, die auf Probleme mit dem Sprachgebrauch verwiesen. Und jeder bekam in Friesland auf niederländisch Unterricht in den Schulen und müsste daher auch dieser Landessprache mühelos sprechen können.
Dennoch wurde zu dieser Zeit das Friesisch auch vor Gericht noch gebraucht. Es ist jedoch sehr schwierig den Gebrauch des Friesischen vor dem Richter zu erforschen, da auch wenn friesisch gesprochen wurde, die Verhandlungsprotokolle dennoch in niederländisch abgefasst wurden.
Um 1820 findet man noch einige Verhandlungsprotokolle, in denen einige Aussprachen der Angeklagten in friesisch wiedergegeben werden. Ende des 19. Jahrhunderts findet man kein Wort friesisch mehr in diesen Protokollen, welche nun in solch einer Amtssprache geschrieben sind, dass Zweifel aufkommen, ob diese Worte von den Angeklagten selber stammen.
Ein Beispiel sei hier genannt. Ein Zeuge mit einigen Jahren Grundschulbildung spricht über ein Hackmesser, das in judicio anwesend sei.
Weil die Protokolle also keine verlässliche Auskunft über den Sprachgebrauch geben, musste ich andere Quellen nutzen. Die friesischen Zeitungen schrieben gegen Ende des 19. Jahrhunderts häufig über die Gerichtssitzungen und in diesen Berichten findet man immer wieder die Aussprachen von Zeugen auf friesisch protokolliert. Wenn man diese Zeitungsberichte mit den Verhandlungsprotokollen der Gerichte vergleicht, dann kann man feststellen, dass die Journalisten sehr akkurat die Verhandlungen wiedergaben, aber eben in friesisch und nicht übersetzt auf niederländisch. Auch findet man in den Zeitungsberichten einige Male friesische Fragen des vorsitzenden Richters. Gut vierzig Jahre später schrieb ein Richter aus Leeuwarden in Friesland an den Justizminister, dass der Gebrauch der friesischen Sprache vor Gericht alltäglich sei und nicht wegzudenken sei in dieser Provinz.
Um 1900 gab es keine gesetzliche Sprachregelung. Für Ausländer war es möglich vor Gericht in einem Strafprozess einen Übersetzer zugeordnet zu bekommen. Für Angeklagte und Zeugen, deren Muttersprache ein Dialekt war, wurde es zugelassen sich in diesem vor dem Richter zu äußern. Im Gegensatz zu den verschiedenen Dialekten ist das Friesische aber eine eigene Sprache, was wiederum zu Problemen für die Richter führte.
Probleme gab es erst, als einige radikale friesische Jungen, die studierten und die niederländische Sprache ohne Zweifel beherrschten, sich vor Gericht weigerten diese zu gebrauchen. Für die Plattelandbevölkerung erlaubten die Richter im allgemeinen den Gebrauch des Friesischen. Im Gegensatz dazu waren sie bei den Studenten streng und ließen kein Friesisch zu.
Im Jahr 1933 gibt es zwei Fälle, die für große Aufruhr sorgten.
Im Frühjahr 1933 war der in Utrecht studierende Haring Tjittes Piebenga festgenommen worden, da er an einer Demonstration teilgenommen hatte. Als er kurz nachher beim Amtsgericht (Kantongericht) verhört wurde, versuchter er allein in friesisch zu sprechen. Der Richter, der selber in der friesischen Bewegung eine führende Person war, verbot dieses. Dieser Richter war aber in der Lage mit einem kleinen Witz und Scherz die Ruhe zu wahren. Am 10. Juni 1933 musste Piebenga sich erneut vor Gericht verantworten, weil er Graffitis auf Mauern gemalt hatte. Auch dieses Mal versuchte Piebenga friesisch zu sprechen. Der Polizeirichter Meihuizen konnte das nicht erlauben und sprach die Wörter: „ das Friesisch sprechen im Gericht ist nicht erlaubt, sie sollen in der niederländischen Sprache sprechen“. Im Wortgefecht daraufhin rief Piebenga, der noch immer nur auf friesisch sprach ‘Fryslân oerein!’ (Friesland wach auf!). Zur Beruhigung wurde unser Piebenga in die Zelle geschlossen.
Einer anderen Meinung über den Gebrauch des Friesischen im Gerichtssaal war der Amtsrichter aus Harlingen Doede Jelle Cuipers. Einige Personen aus der friesischen Bewegung reichten bei ihm einen Antrag ein, um ein Schild im Warteraum des Gerichts aufzuhängen mit dem Text: “ Jeder der gewohnt ist friesisch zu sprechen, soll sich selber keine Gewalt antun”.
In seiner Aussprache bedachte der Richter erstens, dass es für den reibungslosen Ablauf der Verhandlungen notwendig sei, dass Parteien und Zeugen vor Gericht in der Sprache sprechen können, in welcher sie auch tagtäglich denken und sprechen. Zweitens stellte er fest, dass kein Gesetz den Gebrauch des Friesischen verbietet, und dass daraus logisch folgt, dass es für jene Friesen, die sich leichter in friesisch dann in Niederländisch ausdrücken können, möglich sein muss, als niederländischer Untertan, sich in einer in den Niederlanden gesprochenen und geschriebenen Sprache auszudrücken. Drittens erinnerte er daran, dass es in seinem Gerichtsbezirk immer üblich war, Friesen ihre Muttersprache gebrauchen zu lassen, wenn ihnen dieses leichter fiel als niederländisch.
Diese Rechtssachen brachten wieder Bewegung in die Diskussion um den Gebrauch des Friesischen. Er erschienen Artikel darüber in Zeitungen und Zeitschriften. In der zweiten Kammer, dem niederländischen Parlament, wurde darüber debattiert, aber schnell wurde es wieder still um diese Angelegenheit und eine gesetzliche Regelung ließ noch lange auf sich warten.
Auch nach dem Jahr 1933 blieben die friesischen Journalisten wachsam gegenüber der Problematik des Gebrauchs des Friesischen vor Gericht. Dennoch wurde nicht polemisiert und weitere Parlamentsdebatten gab es auch nicht.
Eine Entwicklung kam in dieser Periode durch eine Änderung des Grundschulgesetzes im Jahre 1937. In diesem Gesetz wurde die Möglichkeit aufgenommen Schulunterricht in der regionalen Sprache abzuhalten. Das Friesisch wurde ausdrücklich nicht genannt, aber es war deutlich, dass diese Vorschrift für das Friesische geschaffen worden war.
Nach dem 2. Weltkrieg kam schnelle Bewegung in den Streit um das Friesisch. In einer ganzen Reihe von Vorfallen spielte das Friesisch eine Rolle und auch wurde mehr Autonomie für die Provinz Friesland gefordert. Es begann mit Kriegsgedenkstätten, auf denen man gerne friesische Texte sehen wollte. Diesem Begehren wurde nach einigem Drängen statt gegeben.
Im Januar 1949 stellte der Kommissar der Königin in Friesland eine Kommission über die Dezentralisierungsfrage ein und auch die politischen Parteien ARP und PvDA stellten sowohl in Friesland als auch auf nationaler Ebene Kommissionen ein.
Obwohl nach dem Krieg politische Aufmerksamkeit für den Gebrauch des Friesischen bestand, war es noch kein Platz für den Gebrauch des Friesischen vor Gericht.
Im Herbst 1948 standen zwei Milchverkaeufer vor dem Richter in Heerenveen mr. Wolthers. Sie hatten auf ihren Milchkannen nicht die in den Niederlanden verpflichtete Aufschrift „Milch“ und „Buttermilch“ stehen, sondern „molke“ und „sûpe“. Als sie während der Verhandlung gegenüber dem Amtsrichter zu erkennen gaben, dass sie lieber friesisch sprechen wollten, reagierte der Richter voller Unverstand, und sagte, dass er sie dann nicht verstehen würde und auch nicht verstehen wolle.
Bezüglich der Sache selber, stellte der Staatsanwalt mr. Kuipers (ein Mitglied er friesischen Bewegung, der von seinen Vorgesetzten extra mit dieser Sache beauftragt worden war) fest, dass Friesland zweisprachig sei. Er sah die Verdachten als schuldig wegen Übertretung des Warengesetzes an, aber da tatsächlich der Inhalt der Milchkannen übereinstimmte mit der Aufschrift, verlangte er keine Strafverfolgung. Richter Wolters fragte sich darauf hin, warum die Sache dann überhaupt zugelassen worden war. Er selber sah die Tatbestände als bewiesen an und somit die Verdachten als schuldig, aber er legte ihnen keine Strafe auf. Diese Rechtssache der Oldeboorner Milchbauern führte daher nur zu einigen Stücken in der Presse.
Um vieles größer waren drei Jahre später die Reaktionen auf eine einfache Strafsache, in der ein Tierarzt ein Einfahrtsverbot missachtet hatte. Am 17. Oktober 1951 musste der Tierarzt Van den Burg vor dem schon zuvor genannten Richter Wolthers in Heerenveen erscheinen. Van den Burg ließ bei der Verhandlung wissen, dass er in Friesland kein Niederländisch wünschte zu sprechen. Daraufhin unterbrach der Richter das Verfahren mit dem Vorwand man müsse einen Dolmetscher suchen. Eine Stunde später wurde die Sache wieder aufgenommen. Nun schien es, dass der Staatsanwalt auf Grund von Art. 306 des Strafgesetzbuches keine Notwendigkeit sah um den Beistand eines Dolmetschers zu fordern, da der Tierarzt Van den Burg sehr wohl die niederländische Sprache beherrsche.
Die friesische Presse berichtete ausgebreitet über die Angelegenheit und von der Starrheit der Verwaltung in Bezug auf den Gebrauch des Friesischen vor Gericht. Zwei Artikel waren die Ursache der folgenden Rechtssache. Hauptredakteur Fedde Schurer veröffentlichte im Heerenveense Kurier einen Kommentar, in dem er Richter Wolthers und seinen Kollegen verglich mit den Mietsoldaten von Georg von Sachsen, die der schwarze Haufen genannt wurden. Ein vergleichbarer Artikel erschien im Bolswarder Nieuwsblad von der Hand von Tsjebbe de Jong.
Obwohl mr. Wolthers selber nicht auf die Beschuldigungen von den Journalisten wünschte zu reagieren und sich persönlich nicht beleidigt fühlte, leitete Generalstaatsanwalt De Zaayer ein Verfahren gegen die Journalisten wegen Beamtenbeleidigung ein. Am Freitag, dem 16. November 1951 mussten Fedde Schurer en Tsjebbe de Jong vor dem Polizeirichter in Leeuwarden erscheinen. Neben den Verdachten waren auch viele Mitstreiter gekommen, aber die Sache wurde in einem kleinen Sitzungssaal verhandelt, mit der Folge, dass ein großer Teil der Interessierten nicht auf der öffentlichen Tribüne Platz nehmen konnte.
Auch auf dem großen Platz vor dem Gericht hatten sich viele Menschen versammelt, da auch noch der Wochenmarkt stattfand an diesem Tag, war es besonders gedrängt. Als Folge hiervon geriet die Polizei in Panik und rückte mir großem Material aus, um Aufstände hart anpacken zu können. Wie erwartet kam es zu großen Auseinandersetzungen. Dieser Tag ging als Kneppelfreed, als Knüppelfreitag, in die Geschichte ein. Durch diesen Knüppelfreitag entstand wieder landesweite Aufmerksamkeit für den Gebrauch des Friesischen im offiziellen Verkehr. Fast alle Zeitungen schrieben über diese Rechtssache, und als Folge davon besuchten die Minister des Inneren, von Justiz und Unterricht, Kunst und Wissenschaft Friesland im Februar 1952. Sie führten Gespräche mit vierzig Personen aus der gesamten friesischen Gesellschaft, wie Menschen aus der Friesischen Bewegung, Richtern, Staatsanwälten und Notaren.
Nach diesem Besuch wurde durch die Minister des inneren und der Justiz die Kommission Kingma Boltjes eingesetzt, zur Untersuchung der Möglichkeiten der Erweiterung des Gebrauchs der friesischen Sprache im offiziellen Verkehr. Die Empfehlung dieser Kommission war der Ausgangspunkt für die Abfassung des 1956 in Kraft getretenen Gesetzes über den Gebrauch der friesischen Sprache im offiziellen Verkehr (Stb. nr. 242).
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