BUNDESGESETZBLATT

 

 

 

Jahrgang 1997            Ausgegeben am 11. November 1997                              Teil 2

 

 

 

3. Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über die artgerechte Haltung von Männern

 

 

Aufgrund des § 32a Abs. 4 des Artenschutzgesetzes BGB1.Nr.548/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGB1.Nr.430/1985 wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:

 

Artikel 1

Allgemeine Bestimmungen

 

Sich einen Mann zu halten ist bei weitem nicht mehr so problemlos wie zu Großmutters Zeiten, und es erhebt sich die Frage, ob sich der Griff zum Mann überhaupt noch lohnt.

Gottlob gibt es auch noch einige gute Eigenschaften des Mannes, die jedoch sehr selten zu finden sind. Zwei davon sollte der Auserwählte aber laut BGB1.Nr.548/1973 unbedingt aufweisen:

 

§ 1 Abs. 1            Er sollte nützlich sein (d.h. handwerkliche Fähigkeiten, fleißig im Haushalt und eine Wucht im Bett).

      Abs. 2            Er sollte herzeigbar sein (d.h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erwecken).

      Abs. 3            Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn § 2 zutrifft.

 

§ 2            Er ist reich.

 

 

Artikel 2

Tips und Empfehlungen

 

§ 3 Abs. 1            Anschaffung: Nehmen Sie sich genügend Zeit bei der Auswahl ihres Männchens und überzeugen Sie sich von seinen Fähigkeiten. Tragen Sie nicht dazu bei, dass die Zahl der Männer, die später ausgesetzt werden, noch weiter steigt.

      Abs. 2            Ernährung: Wie der Mensch ist auch der Mann ein Allesfresser. Man sollte ihm neben Dosenfutter auch ab und zu frisches Gemüse gönnen. Vorsicht jedoch bei Überfütterung!

      Abs. 3            Unterbringung: Man sollte ihn nicht den ganzen Tag einsperren, da er sonst depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen Garten hat (Gartenarbeit!), sollte ihn möglichst einmal pro Tag ins Freie führen, wo er etwas Auslauf hat.

      Abs. 4            Pflege: Sorgen Sie dafür, dass er sich einmal pro Tag wäscht. Um Verletzungen zu vermeiden, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden.

      Abs. 5            Ausbildung: Empfehlenswert ist di Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch in entsprechenden Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle wie „Fuß“, „Platz“, „kusch“ und „hol’s“ erleichtert die Haltung des Mannes erheblich und ist –entgegen mancher Theorien- selbst für Männer erlernbar.

       Abs. 6            Fortpflanzung: Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend. In speziellen Fällen empfiehlt sich die Kastration, denn ein ständig brünstiger Mann ist nur bedingt arbeitsfähig.