Jahrgang
1997 Ausgegeben am 11.
November 1997
Teil 2
3. Verordnung der Bundesministerin für
Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über die artgerechte Haltung von
Männern
Aufgrund des § 32a Abs. 4 des
Artenschutzgesetzes BGB1.Nr.548/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGB1.Nr.430/1985 wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten
und Verbraucherschutz verordnet:
Allgemeine Bestimmungen
Sich einen Mann zu halten ist bei weitem nicht
mehr so problemlos wie zu Großmutters Zeiten, und es erhebt sich die Frage, ob
sich der Griff zum Mann überhaupt noch lohnt.
Gottlob gibt es auch noch einige gute
Eigenschaften des Mannes, die jedoch sehr selten zu finden sind. Zwei davon
sollte der Auserwählte aber laut BGB1.Nr.548/1973 unbedingt aufweisen:
§
1 Abs. 1 Er sollte nützlich
sein (d.h. handwerkliche Fähigkeiten, fleißig im Haushalt und eine Wucht im
Bett).
Abs. 2 Er
sollte herzeigbar sein (d.h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erwecken).
Abs. 3 Obige
Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn § 2 zutrifft.
§
2 Er ist reich.
Tips
und Empfehlungen
§
3 Abs. 1 Anschaffung:
Nehmen Sie sich genügend Zeit bei der Auswahl ihres Männchens und überzeugen
Sie sich von seinen Fähigkeiten. Tragen Sie nicht dazu bei, dass die Zahl der
Männer, die später ausgesetzt werden, noch weiter steigt.
Abs. 2 Ernährung:
Wie der Mensch ist auch der Mann ein Allesfresser. Man sollte ihm neben
Dosenfutter auch ab und zu frisches Gemüse gönnen. Vorsicht jedoch bei
Überfütterung!
Abs. 3 Unterbringung:
Man sollte ihn nicht den ganzen Tag einsperren, da er sonst depressiv wird, das
Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen Garten hat (Gartenarbeit!),
sollte ihn möglichst einmal pro Tag ins Freie führen, wo er etwas Auslauf hat.
Abs. 4 Pflege:
Sorgen Sie dafür, dass er sich einmal pro Tag wäscht. Um Verletzungen zu
vermeiden, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden.
Abs. 5 Ausbildung:
Empfehlenswert ist di Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes. Sollten
diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch in entsprechenden Ausbildungskursen
unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle wie „Fuß“,
„Platz“, „kusch“ und „hol’s“ erleichtert die Haltung des Mannes erheblich und
ist –entgegen mancher Theorien- selbst für Männer erlernbar.
Abs. 6 Fortpflanzung:
Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend.
In speziellen Fällen empfiehlt sich die Kastration, denn ein ständig brünstiger
Mann ist nur bedingt arbeitsfähig.