Brief von Herr Professor Georgios Alexandros Mangakis, Jurist, Verfassungsrechtler, Vertreter der Anklagevertretung
und Justizminister a.D., war kurzfristig verhindert und konnte nicht an der Podiumsdiskussion am 24. Januar 2002 an der TU Berlin zum Thema:
"Deutscher
Besatzungsterror in Griechenland 1941– 44
und Entschädigungsforderungen heute"
teilnehmen.
Er übermittelte uns zu drei zentrale Fragen
seine Antwort:
Was erwarten Sie als Anwalt vom
Gerichtsverfahren?
G.A.M.: Die Gerichtsverfahren haben bisher folgendes Ergebnis:
Erstens: Einige Gerichtsentscheidungen gaben den Opfern recht und verfügten eine entsprechende Entschädigung durch den deutschen Staat, wie z.B. das Gericht von Livadia bezüglich des Holokaust von Distomon.
Zweitens: Die Entscheidung Nr. 11/2000 des Areopags, die den Einspruch der deutschen Regierung abgelehnt hat, der mit der Begründung eingereicht wurde, dass bezüglich der Gräueltaten, die die deutsche Besatzungsarmee zu Lasten der Bewohner von Distomon verübt haben, das Prinzip der Exterritorialität gilt, wonach eine gewisse Immunität des deutschen Staates gegenüber der griechischen Justiz herrscht.
Zentraler Aspekt dieser historischer Entscheidung ist das Prinzip, dass die Durchführung von Kriegsverbrechen und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit niemals als Ausübung staatlicher Gewalt definiert und demzufolge vom Internationalem Recht respektiert werden kann.
Zuständig für derartige Verbrechen sind vor allem die Gerichte des Landes, wo die Verbrechen stattgefunden haben.
Beim höchsten zuständigen Gericht zur Lösung von Rechtstreitigkeiten ist eine Entscheidung über den Einspruch des Deutschen Staates gegen die Entscheidung des Areopags anhängig.
Wir glauben nicht, dass die Entscheidung dieses Gerichtes die Entscheidung des Areopags revidieren wird. Der Gerichtstermin ist am 17. April.
Wie beurteilen Sie die Haltung der deutschen Regierung?
G.A.M.: Die Deutsche Regierung hat beim Thema der Zahlung der, nach dem internationalem Recht zustehenden, deutschen Kriegsentschädigungen eine kühle, negative Haltung eingenommen, im Sinne einer zynischen Realpolitik; dabei hat die deutsche Regierung die Schwächen der griechischen Politik ausgenutzt, die aus dem griechischen
Bürgerkrieg herrühren. Aus diesem Grund hat sie keine bilaterale Verträge zur Zahlung von deutschen Entschädigungen geschlossen, wie sie es mit anderen vormals besetzten Ländern in
Europa getan hat. Nur im Jahre 1959, aus Anlass der Überführung nach Deutschland des Verbrechers Merten, zuständig für die Verhaftung und Vernichtung der jüdischen Gemeinde in Thessaloniki, wir sprechen von 43.000 Menschen, sah sie sich gezwungen, einen bilateralen Vertrag zu schließen, der sich jedoch ausschließlich auf die Mitglieder der jüdischen Gemeinde in Griechenland bezog.
Diese zynische Einstellung charakterisiert leider immer noch die Haltung der deutschen Regierung und verleiht ihr nachdrücklich den Charakter der "Überheblichkeit der Macht", wie sie Thoukididis in seiner Geschichte mir großer Deutlichkeit beschreibt.
Wie beurteilen Sie diese Politik?
G.A.M.: Diese Haltung ist ein riesiger Fehler, denn einerseits ist die Freundschaft zwischen unseren Völkern eine Tatsache, andererseits wird sie durch diese deutsche Politik vergiftet. Denn es reicht nicht aus, Alliierte im NATO und Partner in der EU zu sein. Diese beziehen sich auf die Freundschaft auf der Ebene der Regierungen, reichen aber auf der tieferen Ebene, der Ebene der psychischen Kommunikation zwischen den Völkern, nicht aus. Natürlich war die demokratische Solidarität, die das deutsche Volk dem griechischen Volk in den Jahren der Militärdiktatur entgegengebracht hat, wie auch seine positive Haltung gegenüber den griechischen Arbeitern in Deutschland, ein bedeutender Beitrag für die deutsch-griechische Freundschaft, der nicht vergessen werden kann.
Das kühle NEIN der deutschen Regierung hinsichtlich der Kriegsentschädigungen wirft jedoch seinen schweren Schatten voraus.
Athen, den 19. 1.02
Georgios Alexandros Mangakis
(Übersetzung aus dem griechischen von Constatin Kouvelis)