Datum: 28.02.2002 Ressort: Feuilleton Berliner Zeitung
Autor: Jan-Oliver Schütz

Blinder Fleck auf der Geschichtslandkarte
TU-AStA finanziert die Reihe "Hellas unterm Hakenkreuz"

Sicher hat sich mancher Student schon einmal gefragt, wo denn in jedem Semester seine Studentenschaftsbeiträge bleiben und was der Allgemeine Studentenausschuss (AStA) damit alles macht.

"Hellas unter dem Hakenkreuz" ist ein Beispiel. So heißt eine Reihe von Freitagabend-Veranstaltungen, zu der die Griechische Demokratische Gemeinde in Berlin gemeinsam mit der Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter seit dem 24. Januar aufruft, finanziert durch den AStA der Technischen Universität (TU) Berlin.Anlass für den Veranstaltungsauftakt war der Gedenktag an die NS-Opfer am 27. Januar, an dem es laut Lothar Eberhardt, Organisator und Veranstalter, viel zu ruhig in der Öffentlichkeit zuging.

Mit Ausstellungen, Podiumsdiskussionen, Vorträgen und Zeitzeugenberichten versuchten die Veranstalter, der alljährlichen Gedenkroutine einen inhaltlichen Schwerpunkt zu verpassen. Bei denjenigen, an die sich die Aufforderungen zum Gedenken jedoch hauptsächlich richteten, fanden sie kaum Gehör. So blieb ein offener Brief an den Bundeskanzler, den Außenminister und die im deutschen Bundestag vertretenen Parteien, in dem eine angemessene Entschädigung der Opfer deutscher Gräueltaten und die Aufnahme von Gesprächen mit ihnen gefordert wurden, bisher unbeantwortet.

Lothar Eberhardt leitet das Berliner Büro der Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter, die sich um die Rehabilitierung und die Entschädigung der von der Politik vergessenen Zwangsarbeiter bemüht. Ins Leben gerufen wurde diese Organisation 1986 von Alfred Hausser, einem ehemaligen Zwangsarbeiter bei Bosch.

Den Ursprung für die Reihe, die am kommenden Freitag mit der Aufführung eines Stückes des griechischen Komponisten Mikis Theodorakis ein Ende findet, bildete eine Konferenz, die im November des letzten Jahres in Darmstadt stattfand. Wissenschaftler, Studierende und Mitglieder lokaler Geschichtsinitiativen hatten dazu zusammen mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes aufgerufen. Griechenland sei beim Thema Entschädigung immer noch "ein blinder Fleck auf der Geschichtslandkarte", sagte Christoph Jetter von der Darmstädter Geschichtswerkstatt damals. Für Lothar Eberhardt Grund genug, die Veranstaltung nach Berlin zu holen.

Teilnehmer war unter anderen Martin Seckendorf, Historiker und Mitglied der Berliner Gesellschaft für Faschismus- und Weltkriegsforschung. Er betonte die unzureichende Kenntnis der deutschen Bevölkerung über die deutschen Verbrechen in Griechenland während der Okkupation von 1941 bis 1944, die "meist von normalen Wehrmachtsein-heiten, nicht einmal von SS-Einheiten", verübt worden seien. Fast 90 000 Griechen wurden damals Opfer von Geiselmorden und so genannter "Strafaktionen".

Aufklärungsbedarf besteht weiterhin. Die Veranstaltungen waren jedoch gut besucht, das Audimax der TU während der Podiumsdiskussion gut gefüllt und die Veranstalter können nach Ansicht der Besucher zufrieden sein.

Aufführung von Mikis Theodorakis "Mauthausen": Freitag, 19 Uhr, in der Griechischen Gemeinde in Steglitz.

Wo bleiben die Semesterbeiträge für die Studentenschaft?

 


Hellas unterm Hakenkreuz
Eine Veranstaltungsreihe in Berlin und griechische Entschädigungsforderungen an Deutschland 
Feuilleton von Werner Röhr

Die griechische demokratische Gemeinde und der Allgemeine Studierendenausschuß der TU Berlin veranstalten vom 1. Februar bis zum 1. März im Griechischen Kulturzentrum in Berlin eine Veranstaltungsreihe über den deutschen Besatzungsterror in Griechenland 1941 bis 1944 und die griechischen Entschädigungsforderungen heute. In dieser Zeit wird dort eine von Martin Seckendorf erarbeitete Ausstellung »Hellas unter dem Hakenkreuz – Massenrepression gegen die Zivilbevölkerung« gezeigt und jeden Freitag um 19 Uhr ein Vortrag, eine Diskussion, eine Vernissage oder eine Filmveranstaltung angeboten. Den Auftakt bildete am 24. Januar eine Podiumsdiskussion in der Technischen Universität Berlin (TU) über die griechischen Entschädigungsforderungen. Unter der Moderation von Eberhard Rondholz nahmen teil: der Sprecher des Nationalkomitees für die griechischen Entschädigungsforderungen Damianos Vassiliadis, der Überlebende des Massakers von Distomo Argyris Sfountouris, heute Astronom, die SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der deutsch-griechischen Parlamentariergruppe Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk und der Historiker Dr. Martin Seckendorf.
Nach einer Einführung von Seckendorf über den deutschen Überfall auf Griechenland am 6. April 1941 und die deutsche Okkupationsherrschaft – in Griechenland gibt es Dutzende Dörfer, die das Schicksal Lidices oder Oradours erlitten – schilderte Sfountouris den Ablauf des Massakers in Distomo, wo am 10. Juni 1944 rachelüsterne Soldaten der 4. SS-Panzer-Division, deren Vorauskommando gerade von den Partisanen geschlagen worden war, 218 Menschen, meist Frauen und Kinder, ermordet hatten. Sfountouris wurde damals als Kleinkind gerettet und wuchs in einem Waisenheim in der Schweiz auf.

Vassiliadis umriß die griechischen Entschädigungsforderungen gegen Deutschland, wie sie vom Nationalrat offiziell vorgetragen werden, beziffert in Preisen nach dem Jahre 1938. Es handelt sich

  1. um Restschulden aus Entschädigungsverpflichtungen aus dem Ersten Weltkrieg in Höhe von 80 Millionen Reichsmark;
  2. um aufgelaufene deutsche Schulden aus dem bilateralen Handel zwischen beiden Staaten zwischen den beiden Weltkriegen in Höhe von 523 Millionen US-Dollar;
  3. um Reparationsforderungen nach Berechnung der Pariser Konferenz der Siegermächte von 1946 in Höhe von 3,5 Milliarden US-Dollar, vor allem für die Beschlagnahme von Privat- und Staatseigentum, für Plünderungen und Zerstörungen;
  4. um Ansprüche aus der »Zwangsanleihe« von 1942, die Griechenland aufgenötigt wurde, um die Stationierungskosten der Wehrmacht in Griechenland zu decken, aber auch das Rommel-Korps in Nordafrika zu verpflegen, in Höhe von heute 13 Milliarden US-Dollar.
  5. den Anspruch auf die Rückerstattung geraubter antiker Schätze.

In dieser Liste sind weder Entschädigungsforderungen für die Menschenopfer noch Ausgleichszahlungen für Zwangsarbeiter enthalten. Dabei verlor Griechenland von damals sieben Millionen Einwohnern durch Krieg, Okkupation, Geisel- und Judenmord mit über 820000 Toten an die 15 Prozent seiner Bevölkerung. Das Nationalkomitee beziffert allein die am Hunger und seinen Folgen Gestorbenen auf 600000 Personen.
Keine bundesdeutsche Regierung hat jemals griechische Entschädigungsforderungen anerkannt, keine war auch nur zu Gesprächen darüber bereit. Alle Bundesregierungen haben sich auf den Grundsatz zurückgezogen, daß Staaten Immunität genießen, also kein griechisches Gericht über den deutschen Staat zu Gericht sitzen könne. Nach 1990 wurde jedes Gespräch mit dem Hinweis abgewiesen, die Taten wie die Forderungen seien längst verjährt.
Sigrid Skarpelis-Sperk gehört zu den wenigen SPD-Bundestagsabgeordneten, die die NATO-Aggression gegen Jugoslawien und die deutsche Beteiligung im Bundestag ablehnten. Als Vorsitzende der deutsch-griechischen Parlamentariergruppe trat sie seit Jahren entschieden gegen die arrogante Haltung der Bundesregierung auf, selbst ein Gespräch zu verweigern. Als Nationalökonomin jedoch, so trug sie vor, müsse sie einräumen, daß Deutschland weder nach dem Krieg noch heute je in der Lage gewesen sei noch sein würde, für die von ihm verschuldeten 42 Millionen Toten noch die angerichteten Schäden jemals eine vollständige oder auch nur angemessene Entschädigung zu leisten. Daher habe das Londoner Entschuldungsabkommen von 1953 die Fehler von Versailles vermieden und alle Reparationsforderungen gegenüber Deutschland bis zu einem Friedensvertrag auf Eis gelegt. Als Politikerin müsse sie bekennen, daß sich in keinem Deutschen Bundestag auch nur eine größere parlamentarische Minderheit für ein vollständiges Entschädigungsprogramm finden werde, jede Partei, die derartiges fordere, begehe in Deutschland politischen Selbstmord. Ihre Alternativvorschläge lauteten daher, erstens unbedingt Gespräche mit der griechischen Regierung über deren Forderungen aufzunehmen, zweitens über eine gemeinsame Stiftung oder einen Zukunftsfonds gemeinsam Lösungen zur Unterstützung zu suchen. Die Stellungnahme von Sigrid Skarpelis rief unter den griechischen Podiumsteilnehmern und auch im Publikum heftigen, moralisch begründeten und emotional artikulierten Protest hervor. Dabei wurde der Gegensatz zwischen ihrer Haltung und der der Bundesregierung oft ignoriert. Die lautstarke Diskussion drehte sich in der Hauptsache darum, daß der bundesdeutsche Staat in seinen Stellungnahmen zu den griechischen Forderungen immer unterstrichen hatte, daß er nicht zahlen wolle, nicht aber daß er nicht zahlen könne.
 Bundesdeutsche Diplomaten verweisen immer wieder darauf, daß die BRD 1960 bereits 115 Millionen DM Entschädigung an Griechenland gezahlt habe.  Aber gerade dieser Fall ist symptomatisch für die Rechtsposition der Bundesrepublik, die bekanntlich vollgültiger und umfassender Rechtsnachfolger des Nazireiches zu sein beansprucht. Faktisch wurden 1960 von Bonn 115 Millionen DM an Griechenland gezahlt, um den Naziverbrecher Max Merten, der seit 1959 in Thessaloniki im Gefängnis einsaß, freizukaufen. Merten war 1942 Leiter der Abteilung Verwaltung und Wirtschaft beim Befehlshaber Saloniki-Ägäis und ein Organisator der Deportation der griechischen Juden aus Saloniki nach Auschwitz und Treblinka 1943. Bekanntlich war die jüdische Gemeinde von Saloniki seit der Vertreibung der Juden aus Spanien und Portugal im 16. Jahrhundert immer eine der größten, wirtschaftlich und geistig regsamsten jüdischen Gemeinden in Europa gewesen. Die Nazis löschten sie aus. Der bundesdeutsche Freikauf für Mertens wurde daher als Entschädigung für die aus »rassischen Gründen« ermordeten griechischen Staatsbürger deklariert. Die Bundesregierung wie die griechische Regierung hatten jeweils ein Interesse an dieser Lösung des Falls Merten, denn er wußte zu viel über die Exponenten der deutschen Südosteuropapolitik und über griechische Nazikollaborateure von 1942/43, die 1959/60 in Regierungsstellungen saßen. Über den Fall Merten spricht Frau Dr. Spiliotis am 22. Februar 2002 um 19 Uhr im Griechischen Kulturzentrum.

Die Frage der Reparationen wurde bei der deutsch-griechischen Vereinbarung von 1960 über Merten ausgeklammert, aber die griechische Seite vermerkte, daß sie auf ihre Schadenersatzforderungen nicht verzichtet. Mit dem Zwei-plus-Vier-Abkommen sollte ausdrücklich ein Friedensvertrag mit Deutschland vermieden werden. Dennoch ist mit ihm das Londoner Schuldenmoratorium von 1953 hinfällig geworden. Alle Forderungen Griechenlands sind damit völkerrechtlich vollauf berechtigt. Seit 1995 verklagten Tausende Griechen die BRD vor griechischen Gerichten auf Wiedergutmachung und Schmerzensgeld. Es handelt sich um Klagen von Privatpersonen. Erst diese Klagen, wie die von Überlebenden und Nachkommen der Massakeropfer von Distomo, erreichten über die Medien die deutsche Öffentlichkeit.

* Ausstellung, Vorträge und Filme noch bis 1. März: Griechisches Kulturzentrum in Berlin, Mittelstraße 33, 12167 Berlin-Steglitz, Tel.: 79245799, Fax: 79745799

Literatur: jW-Serie von Martin Seckendorf: Die Massaker der Wehrmacht in Griechenland 1941 bis 1944. jW 4. Juli, 13. Juli, 14. Juli und 11. September 2000

junge Welt vom 02.02.2002

 


Damianos Vassiliadis

»Es geht um das Recht des Stärkeren«

 

In den Jahren 1941 bis 1944 hat die deutsche Besatzungsmacht in Griechenland schwere Kriegsverbrechen begangen. Doch bislang hat jede deutsche Regierung eine Entschädigung verweigert. Seit langem verlangen die Nachkommen der Opfer daher, deutsche Liegenschaften in Griechenland zu pfänden.

 

Demnächst soll nun das oberste griechische Gericht endgültig über diese Forderungen entscheiden. Damianos Vassiliadis ist der Sprecher des griechischen Nationalkomitees für die Entschädigung. Mit ihm sprach Kerstin Eschrich.

 

Die deutsche Regierung hat nach 60 Jahren damit begonnen, die ehemaligen Zwangsarbeiter zu entschädigen. Sie weigert sich aber bis heute, die Forderungen der griechischen Opfer der deutschen Besatzung anzuerkennen.

 

Auch bei den ehemaligen Zwangsarbeitern wollte Deutschland nicht zahlen. Erst als die USA Druck ausübten, konnte die deutsche Regierung nicht mehr sagen, wir müssen in die Zukunft schauen. Aber Griechenland ist ein kleines Land, und es geht hier nur um das Recht des Stärkeren.

 

Die deutsche Regierung behauptet, dass 50 Jahre nach Kriegsende und nach so vielen Jahren vertauensvoller internationaler Zusammenarbeit mit dem Nato- und EU-Partner Griechenland die Entschädigung ihre Berechtigung verloren habe. Die griechische Regierung könne daher nicht erwarten, dass die Bundesregierung in Gespräche über dieses Thema eintrete. Die deutsche Regierung verlangt von uns, dass die Zusammenarbeit zukunftsorientiert sein müsse. Was bedeutet, wir sollen die Vergangenheit vergessen.

 

Warum wurde Deutschland nicht gleich nach dem Krieg zu Reparationszahlungen an Griechenland verpflichtet?

 

Weil Griechenland nach dem Bürgerkrieg von 1946 bis 1949 Nachsicht mit Deutschland gezeigt hat. 1953 wurde im Londoner Schuldenabkommen vereinbart, die Rückzahlung der Verbindlichkeiten bis zum Abschluss eines Friedensvertrages zurückzustellen. Griechenland hat Deutschland demnach einen Aufschub, eine Stundung gewährt. Aber diese Geduld und diese Hochherzigkeit der Griechen wurden von den Deutschen missverstanden. Alle anderen Länder, die zusammen mit Deutschland Griechenland besetzt haben, die Italiener und die Bulgaren, sind inzwischen ihren Verpflichtungen nachgekommen und haben gezahlt. Wenn wir damals gesagt hätten, ihr zahlt jetzt sofort, gäbe es unter Umständen den heutigen Wohlstand in Deutschland nicht.

 

Um welche Beträge handelt es sich denn?

 

Da sind die Restschulden aus Entschädigungsverpflichtungen aus dem Ersten Weltkrieg in Höhe von fast 40 Millionen Dollar. Außerdem Schulden Deutschlands aus dem bilateralen Handel zwischen den beiden Weltkriegen, in Höhe von 523 Millionen Dollar. Dazu kommen Reparationsforderungen nach Berechnungen der Pariser Konferenz von 1946 in Höhe von über 7,1 Milliarden Dollar als Entschädigung für die Beschlagnahme von Privat- und Staatseigentum, für Zerstörungen und Plünderungen. Außerdem die Ansprüche aus einer Zwangsanleihe von 3,5 Milliarden Dollar, die der Bank von Griechenland 1942 aufgenötigt wurde. Damit wurden sowohl die Verpflegung der Besatzer als auch die Kosten für das Afrika-Korps unter General Rommel finanziert. Unter Einbeziehung eines Minimalzinssatzes von drei Prozent, sind das heute 13 Milliarden Dollar. Und zum Schluss gibt es noch die Ansprüche Griechenlands auf die Rückgabe der gestohlenen antiken Schätze.

 

Sie erwarten von Deutschland eine vollen Ausgleich dieser Forderungen?

 

Selbstverständlich. So ist die Zwangsanleihe ein Vertrag, der vom Naziregime unterschrieben wurde. Und Deutschland als Rechtsnachfolger muss natürlich für diese Summen aufkommen. Aber das sind nur die materiellen Schäden. Was Griechenland an Menschenleben verloren hat, ist nicht aufzurechenen. 130 000 Bürger wurden in den dreieinhalb Jahren deutscher Besatzung getötet, 100 000 in Konzentrationslagern ermordet, darunter fast alle Juden des Landes. 600 000 Griechen starben an Hunger und Kälte, weil die Besatzer Lebensmittel und Brennstoffe beschlagnahmt hatten.

 

 

Die deutscher Regierung behauptet allerdings, dass 1960 bereits 115 Millionen Mark an Entschädigung gezahlt worden seien.

 

Die geringe Entschädigung, die damals geleistete wurde, war, wie schon der Vertragstext besagt, ausdrücklich den Opfern politischer, religiöser und rassischer Verfolgung vorbehalten. Die Frage der Reparation von Kriegsschäden blieb bei diesem bilateralen Vertrag völlig ausgeklammert. Allerdings wurde ausdrücklich in der Vereinbarung festgehalten, dass Griechenland auf die Schadensersatzforderungen nicht verzichtet. Diese Klausel hatte der damalige Botschafter Alexandris ausgehandelt, der dann von seinem Amt zurücktrat, weil er mit einigen Passagen nicht einverstanden war.

 

Aber die griechische Regierung hat den Vertrag akzeptiert ...

 

Die Regierung in Athen wurde unter Druck gesetzt. Deutschland war inzwischen wieder stark geworden. Griechenland hatte gerade den Bürgerkrieg hinter sich und war abhängig von den Großmächten. Diese übten Druck auf Griechenland aus. Die Bundesrepublik spielte inzwischen in der Nato an der Seite der Amerikaner eine wichtige Rolle. Daher wurde sie aufgewertet und anders behandelt.

 

Welche Schritte wurden unternommen, um dennoch das Geld von der deutschen Regierung zu erhalten?

 

Seit 1995 haben tausende Griechen vor griechischen Gerichten die Bundesrepublik auf Entschädigung verklagt. In einem Fall geht es um das Massaker an der Zivilbevölkerung in Distomo. Weil griechische Partisanen eine SS-Einheit überfielen und acht Personen erschossen, ermordete die SS-Polizei-Division auf unglaublich grausame Weise die Bewohner von Distomo und steckte das Dorf in Brand.

 

Das Gericht von Livadia entschied 1997, dass Deutschland 55 Millionen Mark an die Nachfahren der Opfer zahlen sollte. Deutschland nannte diese Entscheidung völkerrechtswidrig und weigerte sich weiterhin zu zahlen. Daraufhin drohte der Anwalt der griechischen Kläger, Jannis Stamoulis, deutschen Besitz in Griechenland, so das Goethe-Institut und die archäologische Schule von Athen, zu beschlagnahmen und zu versteigern.

 

Wie hat die deutsche Regierung reagiert?

 

Sie legte vor dem Aeropag, dem obersten Gericht in Griechenland, Einspruch gegen das Urteil ein. Deutschland behauptete, dass für das Massaker, das in Distomo verübt wurde, das Prinzip der Exterritorialität gelte, d.h., es bestehe eine Immunität des deutschen Staates gegenüber der griechischen Justiz. Der Aeropag lehnte den Einspruch im Jahr 2000 mit der gleichen Begründung ab, mit der die deutsche Regierung 1999 den Einfall in Jugoslawien gerechtfertigt hatte. Bei Kriegsverbrechen und bei Verbrechen gegen die Menschheit, wie bei den Vergeltungsmaßnahmen in Distomo, können sich Staaten nicht auf ihre Immunität berufen. Die Menschenrechte seien höher zu bewerten als das zwischenstaatliche Völkerrecht.

 

Der griechische Justizminister sieht das anscheinend anders. Michalis Stathopoulos hat sich vor wenigen Monaten geweigert, die Beschlagnahme des deutschen Besitzes zu akzeptieren.

 

Deutschland hat Druck auf die griechische Regierung ausgeübt, daher ist sie zurückgewichen. Der Anwalt der griechischen Kläger und der griechische Nationalrat haben sich aber erneut an den Aeropag gewandt. Dieser wird am 17. April nun endgültig über die Frage der Staatenimmunität entscheiden. Wenn die Entscheidung zu Gunsten der deutschen Regierung ausfällt, hört unser Kampf aber nicht auf. Wir gehen vor internationale Gerichte, vor den europäischen Gerichtshof in Den Haag und vor das europäische Gericht in Strasbourg. Wir können nicht in die Zukunft blicken, ohne die Vergangenheit bewältigt zu haben.

 

Junge Welt 2/3. Februar 2002

 


 

Damianos Vassiliadis

»Es geht um das Recht des Stärkeren«

In den Jahren 1941 bis 1944 hat die deutsche Besatzungsmacht in Griechenland schwere Kriegsverbrechen begangen. Doch bislang hat jede deutsche Regierung eine Entschädigung verweigert. Seit langem verlangen die Nachkommen der Opfer daher, deutsche Liegenschaften in Griechenland zu pfänden.

Demnächst soll nun das oberste griechische Gericht endgültig über diese Forderungen entscheiden. Damianos Vassiliadis ist der Sprecher des griechischen Nationalkomitees für die Entschädigung. Mit ihm sprach Kerstin Eschrich.

Die deutsche Regierung hat nach 60 Jahren damit begonnen, die ehemaligen Zwangsarbeiter zu entschädigen. Sie weigert sich aber bis heute, die Forderungen der griechischen Opfer der deutschen Besatzung anzuerkennen.

Auch bei den ehemaligen Zwangsarbeitern wollte Deutschland nicht zahlen. Erst als die USA Druck ausübten, konnte die deutsche Regierung nicht mehr sagen, wir müssen in die Zukunft schauen. Aber Griechenland ist ein kleines Land, und es geht hier nur um das Recht des Stärkeren.

Die deutsche Regierung behauptet, dass 50 Jahre nach Kriegsende und nach so vielen Jahren vertauensvoller internationaler Zusammenarbeit mit dem Nato- und EU-Partner Griechenland die Entschädigung ihre Berechtigung verloren habe. Die griechische Regierung könne daher nicht erwarten, dass die Bundesregierung in Gespräche über dieses Thema eintrete. Die deutsche Regierung verlangt von uns, dass die Zusammenarbeit zukunftsorientiert sein müsse. Was bedeutet, wir sollen die Vergangenheit vergessen.

Warum wurde Deutschland nicht gleich nach dem Krieg zu Reparationszahlungen an Griechenland verpflichtet?

Weil Griechenland nach dem Bürgerkrieg von 1946 bis 1949 Nachsicht mit Deutschland gezeigt hat. 1953 wurde im Londoner Schuldenabkommen vereinbart, die Rückzahlung der Verbindlichkeiten bis zum Abschluss eines Friedensvertrages zurückzustellen. Griechenland hat Deutschland demnach einen Aufschub, eine Stundung gewährt. Aber diese Geduld und diese Hochherzigkeit der Griechen wurden von den Deutschen missverstanden. Alle anderen Länder, die zusammen mit Deutschland Griechenland besetzt haben, die Italiener und die Bulgaren, sind inzwischen ihren Verpflichtungen nachgekommen und haben gezahlt. Wenn wir damals gesagt hätten, ihr zahlt jetzt sofort, gäbe es unter Umständen den heutigen Wohlstand in Deutschland nicht.

Um welche Beträge handelt es sich denn?

Da sind die Restschulden aus Entschädigungsverpflichtungen aus dem Ersten Weltkrieg in Höhe von fast 40 Millionen Dollar. Außerdem Schulden Deutschlands aus dem bilateralen Handel zwischen den beiden Weltkriegen, in Höhe von 523 Millionen Dollar. Dazu kommen Reparationsforderungen nach Berechnungen der Pariser Konferenz von 1946 in Höhe von über 7,1 Milliarden Dollar als Entschädigung für die Beschlagnahme von Privat- und Staatseigentum, für Zerstörungen und Plünderungen. Außerdem die Ansprüche aus einer Zwangsanleihe von 3,5 Milliarden Dollar, die der Bank von Griechenland 1942 aufgenötigt wurde. Damit wurden sowohl die Verpflegung der Besatzer als auch die Kosten für das Afrika-Korps unter General Rommel finanziert. Unter Einbeziehung eines Minimalzinssatzes von drei Prozent, sind das heute 13 Milliarden Dollar. Und zum Schluss gibt es noch die Ansprüche Griechenlands auf die Rückgabe der gestohlenen antiken Schätze.

Sie erwarten von Deutschland eine vollen Ausgleich dieser Forderungen?

Selbstverständlich. So ist die Zwangsanleihe ein Vertrag, der vom Naziregime unterschrieben wurde. Und Deutschland als Rechtsnachfolger muss natürlich für diese Summen aufkommen. Aber das sind nur die materiellen Schäden. Was Griechenland an Menschenleben verloren hat, ist nicht aufzurechenen. 130 000 Bürger wurden in den dreieinhalb Jahren deutscher Besatzung getötet, 100 000 in Konzentrationslagern ermordet, darunter fast alle Juden des Landes. 600 000 Griechen starben an Hunger und Kälte, weil die Besatzer Lebensmittel und Brennstoffe beschlagnahmt hatten.

Die deutscher Regierung behauptet allerdings, dass 1960 bereits 115 Millionen Mark an Entschädigung gezahlt worden seien.

Die geringe Entschädigung, die damals geleistete wurde, war, wie schon der Vertragstext besagt, ausdrücklich den Opfern politischer, religiöser und rassischer Verfolgung vorbehalten. Die Frage der Reparation von Kriegsschäden blieb bei diesem bilateralen Vertrag völlig ausgeklammert. Allerdings wurde ausdrücklich in der Vereinbarung festgehalten, dass Griechenland auf die Schadensersatzforderungen nicht verzichtet. Diese Klausel hatte der damalige Botschafter Alexandris ausgehandelt, der dann von seinem Amt zurücktrat, weil er mit einigen Passagen nicht einverstanden war.

Aber die griechische Regierung hat den Vertrag akzeptiert ...

Die Regierung in Athen wurde unter Druck gesetzt. Deutschland war inzwischen wieder stark geworden. Griechenland hatte gerade den Bürgerkrieg hinter sich und war abhängig von den Großmächten. Diese übten Druck auf Griechenland aus. Die Bundesrepublik spielte inzwischen in der Nato an der Seite der Amerikaner eine wichtige Rolle. Daher wurde sie aufgewertet und anders behandelt.

Welche Schritte wurden unternommen, um dennoch das Geld von der deutschen Regierung zu erhalten?

Seit 1995 haben tausende Griechen vor griechischen Gerichten die Bundesrepublik auf Entschädigung verklagt. In einem Fall geht es um das Massaker an der Zivilbevölkerung in Distomo. Weil griechische Partisanen eine SS-Einheit überfielen und acht Personen erschossen, ermordete die SS-Polizei-Division auf unglaublich grausame Weise die Bewohner von Distomo und steckte das Dorf in Brand.

Das Gericht von Livadia entschied 1997, dass Deutschland 55 Millionen Mark an die Nachfahren der Opfer zahlen sollte. Deutschland nannte diese Entscheidung völkerrechtswidrig und weigerte sich weiterhin zu zahlen. Daraufhin drohte der Anwalt der griechischen Kläger, Jannis Stamoulis, deutschen Besitz in Griechenland, so das Goethe-Institut und die archäologische Schule von Athen, zu beschlagnahmen und zu versteigern.

Wie hat die deutsche Regierung reagiert?

Sie legte vor dem Aeropag, dem obersten Gericht in Griechenland, Einspruch gegen das Urteil ein. Deutschland behauptete, dass für das Massaker, das in Distomo verübt wurde, das Prinzip der Exterritorialität gelte, d.h., es bestehe eine Immunität des deutschen Staates gegenüber der griechischen Justiz. Der Aeropag lehnte den Einspruch im Jahr 2000 mit der gleichen Begründung ab, mit der die deutsche Regierung 1999 den Einfall in Jugoslawien gerechtfertigt hatte. Bei Kriegsverbrechen und bei Verbrechen gegen die Menschheit, wie bei den Vergeltungsmaßnahmen in Distomo, können sich Staaten nicht auf ihre Immunität berufen. Die Menschenrechte seien höher zu bewerten als das zwischenstaatliche Völkerrecht.

Der griechische Justizminister sieht das anscheinend anders. Michalis Stathopoulos hat sich vor wenigen Monaten geweigert, die Beschlagnahme des deutschen Besitzes zu akzeptieren.

Deutschland hat Druck auf die griechische Regierung ausgeübt, daher ist sie zurückgewichen. Der Anwalt der griechischen Kläger und der griechische Nationalrat haben sich aber erneut an den Aeropag gewandt. Dieser wird am 17. April nun endgültig über die Frage der Staatenimmunität entscheiden. Wenn die Entscheidung zu Gunsten der deutschen Regierung ausfällt, hört unser Kampf aber nicht auf. Wir gehen vor internationale Gerichte, vor den europäischen Gerichtshof in Den Haag und vor das europäische Gericht in Strasbourg. Wir können nicht in die Zukunft blicken, ohne die Vergangenheit bewältigt zu haben.

Jungle World 13. Februar 2002, Ausgabe 08/2002


Griechenland: 

Kumulierte Amoral im Fall Distomo

Hinterbliebene der SS-Opfer fordern Gerechtigkeit

Von Frank Bendle

Heute läuft die Frist ab, die der Gerichtshof in Strasbourg der Bundesregierung gesetzt hat, um zu einer Entschädigungsklage der Hinterbliebenen der Opfer des SS-Massakers im griechischen Distomo Stellung zu nehmen.

Argyris Sfountouris, der am Donnerstag an einer Diskussion in der Berliner TU zu diesem von vielen so gern verdrängten Thema teilnahm, ist eines der Distomo-Opfer. Der damals Vierjährige entkam den Schergen. Am 10. Juni 1944 hatte SS sein Dorf besetzt und 218 Menschen ermordet. Massaker gab es zu Hunderten, so der Berliner Historiker Martin Seckendorf. Bis 1944 wurden Zehntausende Opfer solcher Strafaktionen wie in Distomo. Das Land wurde rücksichtslos ausgeplündert. Die Folge war eine Hungersnot, der allein bis 1943 rund 250 000 Menschen zum Opfer fielen.

Auch wenn sich das mit Geld nicht aufwiegen lässt - das Unrecht muss gesühnt werden. Darauf bestand Damianos Vassiliadis, Sprecher des Nationalkomitees für die griechischen Entschädigungsforderungen. Er zählte einige offene Rechnungen der Deutschen auf: Reparationen in Höhe von 7,1 Milliarden Dollar, die 1946 auf der Pariser Konferenz berechnet worden waren, und 3,5 Milliarden Dollar aus einer Zwangsanleihe, die die Bank von Griechenland 1942 aufnehmen musste, um u. a, die Versorgung des deutschen Afrika-Korps zu finanzieren.

Weil Tausende Klagen von Opfern eingereicht worden waren, bekam die SPD-Bundestagsabgeordnete Sigrid Skarpelis-Sperk offenbar das Gruseln. Ausgiebig beklagte sie sich darüber, dass die Aufarbeitung der deutschen Verbrechen auch von ihrer Partei gern ausgesessen wird. In der Sache selbst ist sie aber unnachgiebig: Das Geld für Entschädigungen sei nicht da. »Wie will man für ein Land Gelder zahlen und sie Polen, der Sowjetunion oder Jugoslawien versagen?« beschwor sie ihre Dominotheorie. Es ginge nicht an, eine Generation zu belasten, die »heute keine Verantwortung« mehr trage. Die Empörung, die sie hervorrief, hätte wohl auch einem Gast gegolten, der »aus Termingründen« abgesagt hatte: dem Staatssekretär im Außenamt Ludger Vollmer. Dem Distomo-Überlebenden Sfountouris platzte der Kragen: »Die BRD will und kann nicht zahlen, und zwar in dieser Reihenfolge!« Die heutigen Deutschen trügen keine Schuld, wohl aber Verantwortung für die Verbrechen, denn »auch die dritte Generation benutzt die geraubten Gelder«. Erbittert schilderte er die Erfahrungen, die er mit deutschen Behörden machte. Bis 1990 war jedes Gespräch über Entschädigungen stets mit dem Verweis auf das Londoner Schuldenabkommen von 1953 blockiert worden, das solche Forderungen auf die Zeit nach einem Friedensvertrag verschob. Eine Nachfrage 1995 wurde von der deutschen Botschaft mit der Bemerkung, das Massaker sei »eine Maßnahme im Rahmen des Krieges« gewesen, abgefertigt. Im gleichen Jahr erklärte die Bundesregierung, 50 Jahre nach Kriegsende habe die Reparationsfrage »ihre Berechtigung verloren«. Weil es von deutscher Seite überhaupt keine Gesprächsbereitschaft gebe, habe er die Klage ja überhaupt erst eingereicht, so Sfountouris. Die Bemerkung von Sigrid Skarpelis-Sperk, es gebe hier ein moralisches Problem, konterte er mit der Feststellung, es handle sich um »kumulierte Amoral«.

Neues Deutschland 28.01.02

Zum Thema »Griechenland unter dem Hakenkreuz«
findet derzeit in Berlin eine Veranstaltungsreihe statt. Informationen

unter Tel. (030) 693 49 73 oder www.oocities.org/hellasunterdemhakenkreuz.

 

Distomo-Opfer finden sich mit deutscher Ignoranz nicht ab
Berlin muss vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Farbe bekennen

Im Juni 1944 zerstörte die SS das griechische Dorf Distomo und ermordete 218 Menschen. Deren Hinterbliebene kämpfen seit Jahren um ihre Entschädigung. Im Mai 2000 verurteilte der Oberste Gerichtshof Griechenlands (Areopag) Deutschland zur Zahlung einer Entschädigung von 56 Millionen Mark. Da die Bundesregierung mit allen Mitteln versucht, die Durchsetzung dieses Urteils zu verhindern, hat der Rechtsanwalt der Distomo-Kläger das Gerichtshof in Strasbourg angerufen. Bis zum 28. Januar sind die Regierungen Griechenlands und Deutschlands aufgefordert, den Richtern eine Stellungnahme vorzulegen. Unsere Mitarbeiterin Gabriele Kleiner sprach mit Ioannis Stamoulis, dem Anwalt der Überlebenden von Distomo, und Dr. V. Karkulias, dem Vorsitzenden des Dachverbandes der griechischen Opferverbände.

ND: Herr Stamoulis, als Sie vor über fünf Jahren die Bundesrepublik verklagten, ahnten Sie, was auf Sie zukommt?

Stamoulis:
Eine solche Zuspitzung hätte bei rechtzeitigem Einlenken von deutscher Seite vermieden werden können. Was wir, meine Mandanten und ich, erwarteten, war, dass Deutschland sich endlich auch gegenüber Griechenland zu seiner Verantwortung offiziell bekennt. Was wir absolut nicht erwarteten, waren dieser offizielle Hochmut, diese kalte Ignoranz und diese juristischen Winkelzüge. Es geht ja nicht um finanzielles Aufwiegen dessen, was die Opfer erlitten haben. Wenn das heutige Deutschland vorbehaltlos anerkennen würde, dass sich seine Soldaten damals, gelinde gesagt, falsch verhalten haben, dann würde künftig jedem Versuch der Wind aus den Segeln genommen, wegen eines in der Vergangenheit liegenden Anlasses die politischen, kulturellen und auch wirtschaftlichen Beziehungen zu stören.

ND: Die Realität sieht leider etwas anders aus. Droht eine Eskalation?

Karkulias:
Es gibt inzwischen vor griechischen Gerichten zirka 60000 anhängige Klagen meiner Landsleute. All diese Menschen stehen vorbehaltlos hinter Herrn Stamoulis und dem Prozess, der für Deutschland zu einem gefürchteten Präzedenzfall wurde und von der deutschen Regierung, alle Schadensbegrenzung, politische Weitsicht und moralische Verantwortung missachtend, mit allen Mitteln angefochten wird.

ND: Worum geht es bei Ihrer Klage, mit der Sie sich vor einem Jahr an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg wandten?

Stamoulis: Die Klage richtet sich sowohl gegen die deutsche als auch gegen die griechische Regierung. Was die deutsche Seite angeht, verlangen die Kläger, das Gericht möge die Bundesregierung dazu verurteilen, das Urteil des Landgerichts von Livadia, das vom Obersten Gerichtshof Griechenlands bestätigt wurde, zu akzeptieren. Die griechische Regierung soll dazu verurteilt werden, Bestimmungen der Zivilprozessordnung ersatzlos zu streichen, die ein Hindernis bei der Pfändung, bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Vermögen dritter Staaten bilden. Die Richter in Strasbourg haben die Klage für zulässig erklärt und beiden Regierungen bis zum 28. Januar die Frist gesetzt, Stellung zu nehmen.

ND: Ach ja, der letztlich missglückte Versuch, durch Pfändung und Versteigerung deutschen Staatseigentums die Bundesrepublik in Zahlpflicht zu nehmen!

Stamoulis: Richtig ist, dass die bereits erfolgte Pfändung des Athener Goethe-Institutes nach wie vor rechtskräftig ist, und unbestritten ist auch, dass kein Gericht dieser Welt die Verurteilung des deutschen Staates durch das Oberste Gericht Griechenlands jemals annullieren kann. Die Hindernisse, die sich ungeachtet des Urteils des Areopag einstellten, rührten unter anderem daher, dass bei uns jener Paragraf 923 existiert, wonach bei einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen einen ausländischen Staat die Genehmigung des Justizministers vorliegen muss. Ich bin überzeugt, dass der Gerichtshof in Strasbourg unserer Klage entsprechen wird, weil diese Bestimmung der griechischen Zivilprozessordnung in offenem Widerspruch zur UNO-Konvention über bürgerliche Rechte und politische Freiheiten und auch zum Europäischen Abkommen über den Schutz der Menschenrechte steht. Diese Konvention – und das ist wichtig – sieht vor, dass ihre Signatar-Staaten, zu denen sowohl die Bundesrepublik als auch Griechenland gehören, sich verpflichten, die Vollstreckung jedes rechtmäßig ergangenen Urteils zu garantieren.

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Hellas unterm Hakenkreuz
Aus Anlass des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar wollen u. a. der ASTA der TU Berlin und die Griechische Demokratische Gemeinde mit einer Podiumsdiskussion, einer Ausstellung und einer Veranstaltungsreihe über den deutschen Besatzungsterror in Griechenland informieren und die Forderungen der Opfer unterstützen. Die Podiumsveranstaltung findet heute um 19 Uhr im Audimax der TU, Straße des 17. Juni, statt. Weitere Info unter: www.oocities.org/hellasunterdemhakenkreuz
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ND: Sie berufen sich immer wieder auch auf das Europäische Übereinkommen von 1972, um den Vorwurf der Bundesregierung, der Distomo-Prozess und sein Urteil gegen Deutschland stellten einen Verstoß gegen die Staatenimmunität dar, zurückzuweisen. Worum geht es konkret?

Stamoulis: Griechenland und Deutschland haben am 16. Mai 1972 in Basel als Mitgliedsstaaten des Europarates das Europäische Übereinkommen über Staatenimmunität unterzeichnet, demzufolge rechtmäßig ergangene Urteile eines inländischen Gerichts, die gegen einen anderen Staat gerichtet sind, von diesem zu akzeptieren sind. Da im Gegensatz zur Bundesrepublik Griechenland bislang dieses Abkommen zwar signiert, jedoch nicht ratifiziert hat, wird von deutscher Seite behauptet, der Distomo-Prozess sei rechtswidrig und ein Angriff auf die deutsche Staatenimmunität. Belanglos erscheint dabei den Verfechtern dieser Behauptung, dass sie damit sogar im Widerspruch zum Urteil ihres eigenen Obersten Gerichtshofes stehen, denn die Karlsruher Richter befanden unisono mit ihren Kollegen vom Areopag Klagen von Privatpersonen vor landeseigenen Gerichten gegen einen ausländischen Staat für rechtmäßig.

ND: Inzwischen gibt es auch in Griechenland Vertreter der deutschen Position. Handelt es sich um eine Verschwörung zu Gunsten des politisch Stärkeren?

Stamoulis: Angesichts des von Deutschland ausgeübten diplomatischen Drucks gab es Versuche, durch juristische Winkelzüge das Urteil des Areopag zu kippen und seine Durchsetzung zu verhindern. Was auf Grund eines Urteils des Oberlandgerichts Athen, bei Aufrechterhaltung der damals bereits erfolgten Pfändung, z. B. des Goethe-Institutes, zur Aussetzung der Zwangsvollstreckung führte – und mich nach Strasbourg.

ND: Auf Initiative des früheren Außenministers Pangalos wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, um den Vertrag von 1972 zu ratifizieren. Hat dies eine reale Chance?

Stamoulis: Dieser Gesetzentwurf wird nicht nur von einer Gruppe von Abgeordneten aller Parlamentsfraktionen, sondern mittlerweile auch von den beiden dafür zuständigen Ministerien – dem Außen- und dem Justizministerium – getragen. Eine Tatsache, mit der die Bundesregierung wohl nicht gerechnet hat.
Karkulias: Engen Kontakt gibt es nicht nur zu den Abgeordneten, die diese Initiative ergriffen haben, sondern auch zum Justiz- und Außenministerium und sogar zum Büro des Ministerpräsidenten Simitis. Von dem erhielt der Dachverband der griechischen Opferverbände unlängst ein Schreiben, in dem zugesichert wurde, dass man das Ratifizierungsverfahren ungeachtet aller Störmanöver unbedingt vorantreiben werde.
Stamoulis: Außerdem hat Außenminister Papandreou vor kurzem erklärt, dass die Einbringung dieses Gesetzentwurfes bedeute, dass nun die deutsche Regierung Initiativen ergreifen müsse.

ND: Offenbar gibt es nun auch in Deutschland Bewegung. Was zeichnet sich ab?

Stamoulis:
Zumindest hat man den Eindruck, dass offizielle deutsche Stellen erkannt haben, dass ein Festhalten an der bisherigen ignoranten Haltung den Steuerzahler immer teurer zu stehen kommen wird. Man will einlenken, das ist spürbar. Vertreter der Opfer-Verbände trafen unlängst mit dem deutschen Botschafter in Athen zusammen. Wir haben ihm unsere Vorschläge unterbreitet, und er hat – ein Novum – versichert, unsere Standpunkte dem Auswärtigen Amt in Berlin zu übermitteln.
Karkulias: Ich bin ein Überlebender des während der deutschen Besatzung an den Einwohnern von Kalavrita verübten Massenmordes und habe damals meinen Vater und mehrere Onkel verloren. Ich frage mich, worum es der deutschen Regierung und ihren Unterstützern in meinem Lande eigentlich geht. Um juristische Formfehler? Um die Angst, viel Geld zahlen zu müssen? Oder geht es um die Substanz? Weshalb diese doppelte Moral? Lässt sich die deutsche Regierung wirklich nur von Machtkalkül und Mammon leiten? Soll Absolution für das zum Glück besiegte Nazi-Deutschland und seine Verbrechen erteilt werden? Es gibt keine Vergebung ohne Mea culpa!

ND: Könnten Sie sich vorstellen, dass Ihre Mandanten unter Umständen auf die zu zahlenden 56 Millionen Mark einschließlich Zinsen verzichten würden?

Stamoulis: Ich möchte nochmals daran erinnern, dass es nicht um eine finanzielle Abfindung ging. Es waren die offiziellen Vertreter Ihres Staates, die, weil sie nicht zu einem Mea culpa bereit waren, das Urteil provozierten. Noch einmal: Das Urteil ist unumstößlich. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass meine Mandanten durch einen Vergleich im Rahmen einer politischen Lösung, die unbedingt jedes einzelne griechische Opfer auf die eine oder andere Weise berücksichtigen müsste, eine geringere Summe akzeptieren würden. Doch da wir schon beim Geld sind, ich staune immer über zwei hervorstechende deutsche Wesensmerkmale: auf der einen Seite Pfennigfuchserei und Paragrafenreiterei, auf der anderen das Sich-Ergötzen am Monumentalen. So wurde z. B. in Nürnberg innerhalb der damaligen monumentalen Lieblingsanlage des Führers ein Memorial zur Geschichtsaufarbeitung und -bewältigung eingeweiht. Und wissen Sie, was dieses Memorial gekostet hat? 52 Millionen Mark! Auch eine Art von Mea Culpa ...

ND: Was machen Sie mit Ihrem Honorar, wenn der Prozess abgeschlossen ist?

Stamoulis: Ich werde dieses Geld den Überlebenden von Distomo zur Verfügung stellen, damit sie ein Memorial errichten können für ihre Toten.

Neues Deutschland 24.01.02