Blinder Fleck auf der Geschichtslandkarte
TU-AStA finanziert die Reihe "Hellas unterm Hakenkreuz"
Sicher hat sich mancher Student schon einmal gefragt, wo denn in jedem Semester seine Studentenschaftsbeiträge bleiben und was der Allgemeine Studentenausschuss (AStA) damit alles macht.
"Hellas unter dem Hakenkreuz" ist ein Beispiel. So heißt eine Reihe von Freitagabend-Veranstaltungen, zu der die Griechische Demokratische Gemeinde in Berlin gemeinsam mit der Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter seit dem 24. Januar aufruft, finanziert durch den AStA der Technischen Universität (TU) Berlin.Anlass für den Veranstaltungsauftakt war der Gedenktag an die NS-Opfer am 27. Januar, an dem es laut Lothar Eberhardt, Organisator und Veranstalter, viel zu ruhig in der Öffentlichkeit zuging.
Mit Ausstellungen, Podiumsdiskussionen, Vorträgen und Zeitzeugenberichten versuchten die Veranstalter, der alljährlichen Gedenkroutine einen inhaltlichen Schwerpunkt zu verpassen. Bei denjenigen, an die sich die Aufforderungen zum Gedenken jedoch hauptsächlich richteten, fanden sie kaum Gehör. So blieb ein offener Brief an den Bundeskanzler, den Außenminister und die im deutschen Bundestag vertretenen Parteien, in dem eine angemessene Entschädigung der Opfer deutscher Gräueltaten und die Aufnahme von Gesprächen mit ihnen gefordert wurden, bisher unbeantwortet.
Lothar Eberhardt leitet das Berliner Büro der Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter, die sich um die Rehabilitierung und die Entschädigung der von der Politik vergessenen Zwangsarbeiter bemüht. Ins Leben gerufen wurde diese Organisation 1986 von Alfred Hausser, einem ehemaligen Zwangsarbeiter bei Bosch.
Den Ursprung für die Reihe, die am kommenden Freitag mit der Aufführung eines Stückes des griechischen Komponisten Mikis Theodorakis ein Ende findet, bildete eine Konferenz, die im November des letzten Jahres in Darmstadt stattfand. Wissenschaftler, Studierende und Mitglieder lokaler Geschichtsinitiativen hatten dazu zusammen mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes aufgerufen. Griechenland sei beim Thema Entschädigung immer noch "ein blinder Fleck auf der Geschichtslandkarte", sagte Christoph Jetter von der Darmstädter Geschichtswerkstatt damals. Für Lothar Eberhardt Grund genug, die Veranstaltung nach Berlin zu holen.
Teilnehmer war unter anderen Martin Seckendorf, Historiker und Mitglied der Berliner Gesellschaft für Faschismus- und Weltkriegsforschung. Er betonte die unzureichende Kenntnis der deutschen Bevölkerung über die deutschen Verbrechen in Griechenland während der Okkupation von 1941 bis 1944, die "meist von normalen Wehrmachtsein-heiten, nicht einmal von SS-Einheiten", verübt worden seien. Fast 90 000 Griechen wurden damals Opfer von Geiselmorden und so genannter "Strafaktionen".
Aufklärungsbedarf besteht weiterhin. Die Veranstaltungen waren jedoch gut besucht, das Audimax der TU während der Podiumsdiskussion gut gefüllt und die Veranstalter können nach Ansicht der Besucher zufrieden sein.
Aufführung von Mikis Theodorakis "Mauthausen": Freitag, 19 Uhr, in der Griechischen Gemeinde in Steglitz.
Wo bleiben die Semesterbeiträge für die Studentenschaft?
Hellas unterm Hakenkreuz
Eine Veranstaltungsreihe in Berlin und
griechische Entschädigungsforderungen an Deutschland
Feuilleton von Werner Röhr
Die griechische demokratische Gemeinde
und der Allgemeine Studierendenausschuß der TU Berlin veranstalten vom 1.
Februar bis zum 1. März im Griechischen Kulturzentrum in Berlin eine
Veranstaltungsreihe über den deutschen Besatzungsterror in Griechenland 1941
bis 1944 und die griechischen Entschädigungsforderungen heute. In dieser Zeit
wird dort eine von Martin Seckendorf erarbeitete Ausstellung »Hellas unter
dem Hakenkreuz – Massenrepression gegen die Zivilbevölkerung« gezeigt und
jeden Freitag um 19 Uhr ein Vortrag, eine Diskussion, eine Vernissage oder
eine Filmveranstaltung angeboten. Den Auftakt bildete am 24. Januar eine
Podiumsdiskussion in der Technischen Universität Berlin (TU) über die
griechischen Entschädigungsforderungen. Unter der Moderation von Eberhard
Rondholz nahmen teil: der Sprecher des Nationalkomitees für die griechischen
Entschädigungsforderungen Damianos Vassiliadis, der Überlebende des
Massakers von Distomo Argyris Sfountouris, heute Astronom, die
SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der deutsch-griechischen
Parlamentariergruppe Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk und der Historiker Dr. Martin
Seckendorf.
Nach einer Einführung von Seckendorf über den
deutschen Überfall auf Griechenland am 6. April 1941 und die deutsche
Okkupationsherrschaft – in Griechenland gibt es Dutzende Dörfer, die das
Schicksal Lidices oder Oradours erlitten – schilderte Sfountouris den Ablauf
des Massakers in Distomo, wo am 10. Juni 1944 rachelüsterne Soldaten der 4.
SS-Panzer-Division, deren Vorauskommando gerade von den Partisanen geschlagen
worden war, 218 Menschen, meist Frauen und Kinder, ermordet hatten.
Sfountouris wurde damals als Kleinkind gerettet und wuchs in einem Waisenheim
in der Schweiz auf.
Vassiliadis umriß die griechischen Entschädigungsforderungen gegen Deutschland, wie sie vom Nationalrat offiziell vorgetragen werden, beziffert in Preisen nach dem Jahre 1938. Es handelt sich
In dieser Liste sind weder
Entschädigungsforderungen für die Menschenopfer noch Ausgleichszahlungen
für Zwangsarbeiter enthalten. Dabei verlor Griechenland von damals sieben
Millionen Einwohnern durch Krieg, Okkupation, Geisel- und Judenmord mit über
820000 Toten an die 15 Prozent seiner Bevölkerung. Das Nationalkomitee
beziffert allein die am Hunger und seinen Folgen Gestorbenen auf 600000
Personen.
Keine bundesdeutsche Regierung hat jemals griechische
Entschädigungsforderungen anerkannt, keine war auch nur zu Gesprächen
darüber bereit. Alle Bundesregierungen haben sich auf den Grundsatz
zurückgezogen, daß Staaten Immunität genießen, also kein griechisches
Gericht über den deutschen Staat zu Gericht sitzen könne. Nach 1990 wurde
jedes Gespräch mit dem Hinweis abgewiesen, die Taten wie die Forderungen
seien längst verjährt.
Sigrid Skarpelis-Sperk gehört zu den wenigen SPD-Bundestagsabgeordneten, die
die NATO-Aggression gegen Jugoslawien und die deutsche Beteiligung im
Bundestag ablehnten. Als Vorsitzende der deutsch-griechischen
Parlamentariergruppe trat sie seit Jahren entschieden gegen die arrogante
Haltung der Bundesregierung auf, selbst ein Gespräch zu verweigern. Als
Nationalökonomin jedoch, so trug sie vor, müsse sie einräumen, daß
Deutschland weder nach dem Krieg noch heute je in der Lage gewesen sei noch
sein würde, für die von ihm verschuldeten 42 Millionen Toten noch die
angerichteten Schäden jemals eine vollständige oder auch nur angemessene
Entschädigung zu leisten. Daher habe das Londoner Entschuldungsabkommen von
1953 die Fehler von Versailles vermieden und alle Reparationsforderungen
gegenüber Deutschland bis zu einem Friedensvertrag auf Eis gelegt. Als
Politikerin müsse sie bekennen, daß sich in keinem Deutschen Bundestag auch
nur eine größere parlamentarische Minderheit für ein vollständiges
Entschädigungsprogramm finden werde, jede Partei, die derartiges fordere,
begehe in Deutschland politischen Selbstmord. Ihre Alternativvorschläge
lauteten daher, erstens unbedingt Gespräche mit der griechischen Regierung
über deren Forderungen aufzunehmen, zweitens über eine gemeinsame Stiftung
oder einen Zukunftsfonds gemeinsam Lösungen zur Unterstützung zu suchen. Die
Stellungnahme von Sigrid Skarpelis rief unter den griechischen
Podiumsteilnehmern und auch im Publikum heftigen, moralisch begründeten und
emotional artikulierten Protest hervor. Dabei wurde der Gegensatz zwischen
ihrer Haltung und der der Bundesregierung oft ignoriert. Die lautstarke
Diskussion drehte sich in der Hauptsache darum, daß der bundesdeutsche Staat
in seinen Stellungnahmen zu den griechischen Forderungen immer unterstrichen
hatte, daß er nicht zahlen wolle, nicht aber daß er nicht zahlen könne.
Bundesdeutsche Diplomaten verweisen immer wieder darauf, daß die BRD
1960 bereits 115 Millionen DM Entschädigung an Griechenland gezahlt habe.
Aber gerade dieser Fall ist symptomatisch für die Rechtsposition der
Bundesrepublik, die bekanntlich vollgültiger und umfassender Rechtsnachfolger
des Nazireiches zu sein beansprucht. Faktisch wurden 1960 von Bonn 115
Millionen DM an Griechenland gezahlt, um den Naziverbrecher Max Merten, der
seit 1959 in Thessaloniki im Gefängnis einsaß, freizukaufen. Merten war 1942
Leiter der Abteilung Verwaltung und Wirtschaft beim Befehlshaber
Saloniki-Ägäis und ein Organisator der Deportation der griechischen Juden
aus Saloniki nach Auschwitz und Treblinka 1943. Bekanntlich war die jüdische
Gemeinde von Saloniki seit der Vertreibung der Juden aus Spanien und Portugal
im 16. Jahrhundert immer eine der größten, wirtschaftlich und geistig
regsamsten jüdischen Gemeinden in Europa gewesen. Die Nazis löschten sie
aus. Der bundesdeutsche Freikauf für Mertens wurde daher als Entschädigung
für die aus »rassischen Gründen« ermordeten griechischen Staatsbürger
deklariert. Die Bundesregierung wie die griechische Regierung hatten jeweils
ein Interesse an dieser Lösung des Falls Merten, denn er wußte zu viel über
die Exponenten der deutschen Südosteuropapolitik und über griechische
Nazikollaborateure von 1942/43, die 1959/60 in Regierungsstellungen saßen.
Über den Fall Merten spricht Frau Dr. Spiliotis am 22. Februar 2002 um 19 Uhr
im Griechischen Kulturzentrum.
Die Frage der Reparationen wurde bei der deutsch-griechischen Vereinbarung von 1960 über Merten ausgeklammert, aber die griechische Seite vermerkte, daß sie auf ihre Schadenersatzforderungen nicht verzichtet. Mit dem Zwei-plus-Vier-Abkommen sollte ausdrücklich ein Friedensvertrag mit Deutschland vermieden werden. Dennoch ist mit ihm das Londoner Schuldenmoratorium von 1953 hinfällig geworden. Alle Forderungen Griechenlands sind damit völkerrechtlich vollauf berechtigt. Seit 1995 verklagten Tausende Griechen die BRD vor griechischen Gerichten auf Wiedergutmachung und Schmerzensgeld. Es handelt sich um Klagen von Privatpersonen. Erst diese Klagen, wie die von Überlebenden und Nachkommen der Massakeropfer von Distomo, erreichten über die Medien die deutsche Öffentlichkeit.
* Ausstellung, Vorträge und Filme noch bis 1. März: Griechisches Kulturzentrum in Berlin, Mittelstraße 33, 12167 Berlin-Steglitz, Tel.: 79245799, Fax: 79745799
Literatur: jW-Serie von Martin Seckendorf: Die Massaker der Wehrmacht in Griechenland 1941 bis 1944. jW 4. Juli, 13. Juli, 14. Juli und 11. September 2000
junge Welt vom 02.02.2002
Damianos Vassiliadis
»Es geht um das Recht des Stärkeren«
In den Jahren 1941 bis 1944 hat die deutsche Besatzungsmacht in Griechenland schwere Kriegsverbrechen begangen. Doch bislang hat jede deutsche Regierung eine Entschädigung verweigert. Seit langem verlangen die Nachkommen der Opfer daher, deutsche Liegenschaften in Griechenland zu pfänden.
Demnächst soll nun das oberste griechische Gericht endgültig über diese Forderungen entscheiden. Damianos Vassiliadis ist der Sprecher des griechischen Nationalkomitees für die Entschädigung. Mit ihm sprach Kerstin Eschrich.
Die deutsche Regierung hat nach 60 Jahren damit begonnen, die ehemaligen Zwangsarbeiter zu entschädigen. Sie weigert sich aber bis heute, die Forderungen der griechischen Opfer der deutschen Besatzung anzuerkennen.
Auch bei den ehemaligen Zwangsarbeitern wollte Deutschland nicht zahlen. Erst als die USA Druck ausübten, konnte die deutsche Regierung nicht mehr sagen, wir müssen in die Zukunft schauen. Aber Griechenland ist ein kleines Land, und es geht hier nur um das Recht des Stärkeren.
Die deutsche Regierung behauptet, dass 50 Jahre nach Kriegsende und nach so vielen Jahren vertauensvoller internationaler Zusammenarbeit mit dem Nato- und EU-Partner Griechenland die Entschädigung ihre Berechtigung verloren habe. Die griechische Regierung könne daher nicht erwarten, dass die Bundesregierung in Gespräche über dieses Thema eintrete. Die deutsche Regierung verlangt von uns, dass die Zusammenarbeit zukunftsorientiert sein müsse. Was bedeutet, wir sollen die Vergangenheit vergessen.
Warum wurde Deutschland nicht gleich nach dem Krieg zu Reparationszahlungen an Griechenland verpflichtet?
Weil Griechenland nach dem Bürgerkrieg von 1946 bis 1949 Nachsicht mit Deutschland gezeigt hat. 1953 wurde im Londoner Schuldenabkommen vereinbart, die Rückzahlung der Verbindlichkeiten bis zum Abschluss eines Friedensvertrages zurückzustellen. Griechenland hat Deutschland demnach einen Aufschub, eine Stundung gewährt. Aber diese Geduld und diese Hochherzigkeit der Griechen wurden von den Deutschen missverstanden. Alle anderen Länder, die zusammen mit Deutschland Griechenland besetzt haben, die Italiener und die Bulgaren, sind inzwischen ihren Verpflichtungen nachgekommen und haben gezahlt. Wenn wir damals gesagt hätten, ihr zahlt jetzt sofort, gäbe es unter Umständen den heutigen Wohlstand in Deutschland nicht.
Um welche Beträge handelt es sich denn?
Da sind die Restschulden aus Entschädigungsverpflichtungen aus dem Ersten Weltkrieg in Höhe von fast 40 Millionen Dollar. Außerdem Schulden Deutschlands aus dem bilateralen Handel zwischen den beiden Weltkriegen, in Höhe von 523 Millionen Dollar. Dazu kommen Reparationsforderungen nach Berechnungen der Pariser Konferenz von 1946 in Höhe von über 7,1 Milliarden Dollar als Entschädigung für die Beschlagnahme von Privat- und Staatseigentum, für Zerstörungen und Plünderungen. Außerdem die Ansprüche aus einer Zwangsanleihe von 3,5 Milliarden Dollar, die der Bank von Griechenland 1942 aufgenötigt wurde. Damit wurden sowohl die Verpflegung der Besatzer als auch die Kosten für das Afrika-Korps unter General Rommel finanziert. Unter Einbeziehung eines Minimalzinssatzes von drei Prozent, sind das heute 13 Milliarden Dollar. Und zum Schluss gibt es noch die Ansprüche Griechenlands auf die Rückgabe der gestohlenen antiken Schätze.
Sie erwarten von Deutschland eine vollen Ausgleich dieser Forderungen?
Selbstverständlich. So ist die Zwangsanleihe ein Vertrag, der vom Naziregime unterschrieben wurde. Und Deutschland als Rechtsnachfolger muss natürlich für diese Summen aufkommen. Aber das sind nur die materiellen Schäden. Was Griechenland an Menschenleben verloren hat, ist nicht aufzurechenen. 130 000 Bürger wurden in den dreieinhalb Jahren deutscher Besatzung getötet, 100 000 in Konzentrationslagern ermordet, darunter fast alle Juden des Landes. 600 000 Griechen starben an Hunger und Kälte, weil die Besatzer Lebensmittel und Brennstoffe beschlagnahmt hatten.
Die deutscher Regierung behauptet allerdings, dass 1960 bereits 115 Millionen Mark an Entschädigung gezahlt worden seien.
Die geringe Entschädigung, die damals geleistete wurde, war, wie schon der Vertragstext besagt, ausdrücklich den Opfern politischer, religiöser und rassischer Verfolgung vorbehalten. Die Frage der Reparation von Kriegsschäden blieb bei diesem bilateralen Vertrag völlig ausgeklammert. Allerdings wurde ausdrücklich in der Vereinbarung festgehalten, dass Griechenland auf die Schadensersatzforderungen nicht verzichtet. Diese Klausel hatte der damalige Botschafter Alexandris ausgehandelt, der dann von seinem Amt zurücktrat, weil er mit einigen Passagen nicht einverstanden war.
Aber die griechische Regierung hat den Vertrag akzeptiert ...
Die Regierung in Athen wurde unter Druck gesetzt. Deutschland war inzwischen wieder stark geworden. Griechenland hatte gerade den Bürgerkrieg hinter sich und war abhängig von den Großmächten. Diese übten Druck auf Griechenland aus. Die Bundesrepublik spielte inzwischen in der Nato an der Seite der Amerikaner eine wichtige Rolle. Daher wurde sie aufgewertet und anders behandelt.
Welche Schritte wurden unternommen, um dennoch das Geld von der deutschen Regierung zu erhalten?
Seit 1995 haben tausende Griechen vor griechischen Gerichten die Bundesrepublik auf Entschädigung verklagt. In einem Fall geht es um das Massaker an der Zivilbevölkerung in Distomo. Weil griechische Partisanen eine SS-Einheit überfielen und acht Personen erschossen, ermordete die SS-Polizei-Division auf unglaublich grausame Weise die Bewohner von Distomo und steckte das Dorf in Brand.
Das Gericht von Livadia entschied 1997, dass Deutschland 55 Millionen Mark an die Nachfahren der Opfer zahlen sollte. Deutschland nannte diese Entscheidung völkerrechtswidrig und weigerte sich weiterhin zu zahlen. Daraufhin drohte der Anwalt der griechischen Kläger, Jannis Stamoulis, deutschen Besitz in Griechenland, so das Goethe-Institut und die archäologische Schule von Athen, zu beschlagnahmen und zu versteigern.
Wie hat die deutsche Regierung reagiert?
Sie legte vor dem Aeropag, dem obersten Gericht in Griechenland, Einspruch gegen das Urteil ein. Deutschland behauptete, dass für das Massaker, das in Distomo verübt wurde, das Prinzip der Exterritorialität gelte, d.h., es bestehe eine Immunität des deutschen Staates gegenüber der griechischen Justiz. Der Aeropag lehnte den Einspruch im Jahr 2000 mit der gleichen Begründung ab, mit der die deutsche Regierung 1999 den Einfall in Jugoslawien gerechtfertigt hatte. Bei Kriegsverbrechen und bei Verbrechen gegen die Menschheit, wie bei den Vergeltungsmaßnahmen in Distomo, können sich Staaten nicht auf ihre Immunität berufen. Die Menschenrechte seien höher zu bewerten als das zwischenstaatliche Völkerrecht.
Der griechische Justizminister sieht das anscheinend anders. Michalis Stathopoulos hat sich vor wenigen Monaten geweigert, die Beschlagnahme des deutschen Besitzes zu akzeptieren.
Deutschland hat Druck auf die griechische Regierung ausgeübt, daher ist sie zurückgewichen. Der Anwalt der griechischen Kläger und der griechische Nationalrat haben sich aber erneut an den Aeropag gewandt. Dieser wird am 17. April nun endgültig über die Frage der Staatenimmunität entscheiden. Wenn die Entscheidung zu Gunsten der deutschen Regierung ausfällt, hört unser Kampf aber nicht auf. Wir gehen vor internationale Gerichte, vor den europäischen Gerichtshof in Den Haag und vor das europäische Gericht in Strasbourg. Wir können nicht in die Zukunft blicken, ohne die Vergangenheit bewältigt zu haben.
Junge Welt 2/3. Februar 2002
In den Jahren 1941 bis 1944 hat die deutsche Besatzungsmacht in Griechenland schwere Kriegsverbrechen begangen. Doch bislang hat jede deutsche Regierung eine Entschädigung verweigert. Seit langem verlangen die Nachkommen der Opfer daher, deutsche Liegenschaften in Griechenland zu pfänden.
Demnächst soll nun das oberste griechische Gericht endgültig über diese Forderungen entscheiden. Damianos Vassiliadis ist der Sprecher des griechischen Nationalkomitees für die Entschädigung. Mit ihm sprach Kerstin Eschrich.
Die deutsche Regierung hat nach 60 Jahren damit begonnen, die ehemaligen Zwangsarbeiter zu entschädigen. Sie weigert sich aber bis heute, die Forderungen der griechischen Opfer der deutschen Besatzung anzuerkennen.
Auch bei den ehemaligen Zwangsarbeitern wollte Deutschland nicht zahlen. Erst als die USA Druck ausübten, konnte die deutsche Regierung nicht mehr sagen, wir müssen in die Zukunft schauen. Aber Griechenland ist ein kleines Land, und es geht hier nur um das Recht des Stärkeren.
Die deutsche Regierung behauptet, dass 50 Jahre nach Kriegsende und nach so vielen Jahren vertauensvoller internationaler Zusammenarbeit mit dem Nato- und EU-Partner Griechenland die Entschädigung ihre Berechtigung verloren habe. Die griechische Regierung könne daher nicht erwarten, dass die Bundesregierung in Gespräche über dieses Thema eintrete. Die deutsche Regierung verlangt von uns, dass die Zusammenarbeit zukunftsorientiert sein müsse. Was bedeutet, wir sollen die Vergangenheit vergessen.
Warum wurde Deutschland nicht gleich nach dem Krieg zu Reparationszahlungen an Griechenland verpflichtet?
Weil Griechenland nach dem Bürgerkrieg von 1946 bis 1949 Nachsicht mit Deutschland gezeigt hat. 1953 wurde im Londoner Schuldenabkommen vereinbart, die Rückzahlung der Verbindlichkeiten bis zum Abschluss eines Friedensvertrages zurückzustellen. Griechenland hat Deutschland demnach einen Aufschub, eine Stundung gewährt. Aber diese Geduld und diese Hochherzigkeit der Griechen wurden von den Deutschen missverstanden. Alle anderen Länder, die zusammen mit Deutschland Griechenland besetzt haben, die Italiener und die Bulgaren, sind inzwischen ihren Verpflichtungen nachgekommen und haben gezahlt. Wenn wir damals gesagt hätten, ihr zahlt jetzt sofort, gäbe es unter Umständen den heutigen Wohlstand in Deutschland nicht.
Um welche Beträge handelt es sich denn?
Da sind die Restschulden aus Entschädigungsverpflichtungen aus dem Ersten Weltkrieg in Höhe von fast 40 Millionen Dollar. Außerdem Schulden Deutschlands aus dem bilateralen Handel zwischen den beiden Weltkriegen, in Höhe von 523 Millionen Dollar. Dazu kommen Reparationsforderungen nach Berechnungen der Pariser Konferenz von 1946 in Höhe von über 7,1 Milliarden Dollar als Entschädigung für die Beschlagnahme von Privat- und Staatseigentum, für Zerstörungen und Plünderungen. Außerdem die Ansprüche aus einer Zwangsanleihe von 3,5 Milliarden Dollar, die der Bank von Griechenland 1942 aufgenötigt wurde. Damit wurden sowohl die Verpflegung der Besatzer als auch die Kosten für das Afrika-Korps unter General Rommel finanziert. Unter Einbeziehung eines Minimalzinssatzes von drei Prozent, sind das heute 13 Milliarden Dollar. Und zum Schluss gibt es noch die Ansprüche Griechenlands auf die Rückgabe der gestohlenen antiken Schätze.
Sie erwarten von Deutschland eine vollen Ausgleich dieser Forderungen?
Selbstverständlich. So ist die Zwangsanleihe ein Vertrag, der vom Naziregime unterschrieben wurde. Und Deutschland als Rechtsnachfolger muss natürlich für diese Summen aufkommen. Aber das sind nur die materiellen Schäden. Was Griechenland an Menschenleben verloren hat, ist nicht aufzurechenen. 130 000 Bürger wurden in den dreieinhalb Jahren deutscher Besatzung getötet, 100 000 in Konzentrationslagern ermordet, darunter fast alle Juden des Landes. 600 000 Griechen starben an Hunger und Kälte, weil die Besatzer Lebensmittel und Brennstoffe beschlagnahmt hatten.
Die deutscher Regierung behauptet allerdings, dass 1960 bereits 115 Millionen Mark an Entschädigung gezahlt worden seien.
Die geringe Entschädigung, die damals geleistete wurde, war, wie schon der Vertragstext besagt, ausdrücklich den Opfern politischer, religiöser und rassischer Verfolgung vorbehalten. Die Frage der Reparation von Kriegsschäden blieb bei diesem bilateralen Vertrag völlig ausgeklammert. Allerdings wurde ausdrücklich in der Vereinbarung festgehalten, dass Griechenland auf die Schadensersatzforderungen nicht verzichtet. Diese Klausel hatte der damalige Botschafter Alexandris ausgehandelt, der dann von seinem Amt zurücktrat, weil er mit einigen Passagen nicht einverstanden war.
Aber die griechische Regierung hat den Vertrag akzeptiert ...
Die Regierung in Athen wurde unter Druck gesetzt. Deutschland war inzwischen wieder stark geworden. Griechenland hatte gerade den Bürgerkrieg hinter sich und war abhängig von den Großmächten. Diese übten Druck auf Griechenland aus. Die Bundesrepublik spielte inzwischen in der Nato an der Seite der Amerikaner eine wichtige Rolle. Daher wurde sie aufgewertet und anders behandelt.
Welche Schritte wurden unternommen, um dennoch das Geld von der deutschen Regierung zu erhalten?
Seit 1995 haben tausende Griechen vor griechischen Gerichten die Bundesrepublik auf Entschädigung verklagt. In einem Fall geht es um das Massaker an der Zivilbevölkerung in Distomo. Weil griechische Partisanen eine SS-Einheit überfielen und acht Personen erschossen, ermordete die SS-Polizei-Division auf unglaublich grausame Weise die Bewohner von Distomo und steckte das Dorf in Brand.
Das Gericht von Livadia entschied 1997, dass Deutschland 55 Millionen Mark an die Nachfahren der Opfer zahlen sollte. Deutschland nannte diese Entscheidung völkerrechtswidrig und weigerte sich weiterhin zu zahlen. Daraufhin drohte der Anwalt der griechischen Kläger, Jannis Stamoulis, deutschen Besitz in Griechenland, so das Goethe-Institut und die archäologische Schule von Athen, zu beschlagnahmen und zu versteigern.
Wie hat die deutsche Regierung reagiert?
Sie legte vor dem Aeropag, dem obersten Gericht in Griechenland, Einspruch gegen das Urteil ein. Deutschland behauptete, dass für das Massaker, das in Distomo verübt wurde, das Prinzip der Exterritorialität gelte, d.h., es bestehe eine Immunität des deutschen Staates gegenüber der griechischen Justiz. Der Aeropag lehnte den Einspruch im Jahr 2000 mit der gleichen Begründung ab, mit der die deutsche Regierung 1999 den Einfall in Jugoslawien gerechtfertigt hatte. Bei Kriegsverbrechen und bei Verbrechen gegen die Menschheit, wie bei den Vergeltungsmaßnahmen in Distomo, können sich Staaten nicht auf ihre Immunität berufen. Die Menschenrechte seien höher zu bewerten als das zwischenstaatliche Völkerrecht.
Der griechische Justizminister sieht das anscheinend anders. Michalis Stathopoulos hat sich vor wenigen Monaten geweigert, die Beschlagnahme des deutschen Besitzes zu akzeptieren.
Deutschland hat Druck auf die griechische Regierung ausgeübt, daher ist sie zurückgewichen. Der Anwalt der griechischen Kläger und der griechische Nationalrat haben sich aber erneut an den Aeropag gewandt. Dieser wird am 17. April nun endgültig über die Frage der Staatenimmunität entscheiden. Wenn die Entscheidung zu Gunsten der deutschen Regierung ausfällt, hört unser Kampf aber nicht auf. Wir gehen vor internationale Gerichte, vor den europäischen Gerichtshof in Den Haag und vor das europäische Gericht in Strasbourg. Wir können nicht in die Zukunft blicken, ohne die Vergangenheit bewältigt zu haben.
Jungle World 13. Februar 2002, Ausgabe 08/2002
Griechenland:
Kumulierte Amoral im Fall Distomo
Hinterbliebene der SS-Opfer fordern Gerechtigkeit
Von Frank Bendle
Heute läuft die Frist ab, die der Gerichtshof in Strasbourg
der Bundesregierung gesetzt hat, um zu einer Entschädigungsklage der Hinterbliebenen der Opfer des SS-Massakers im griechischen Distomo Stellung zu nehmen.Argyris Sfountouris, der am Donnerstag an einer Diskussion
in der Berliner TU zu diesem von vielen so gern verdrängten Thema teilnahm, ist eines der Distomo-Opfer. Der damals Vierjährige entkam den Schergen. Am 10. Juni 1944 hatte SS sein Dorf besetzt und 218 Menschen ermordet. Massaker gab es zu Hunderten, so der Berliner Historiker Martin Seckendorf. Bis 1944 wurden Zehntausende Opfer solcher Strafaktionen wie in Distomo. Das Land wurde rücksichtslos ausgeplündert. Die Folge war eine Hungersnot, der allein bis 1943 rund 250 000 Menschen zum Opfer fielen.Auch wenn sich das mit Geld nicht aufwiegen lässt - das
Unrecht muss gesühnt werden. Darauf bestand Damianos Vassiliadis, Sprecher des Nationalkomitees für die griechischen Entschädigungsforderungen. Er zählte einige offene Rechnungen der Deutschen auf: Reparationen in Höhe von 7,1 Milliarden Dollar, die 1946 auf der Pariser Konferenz berechnet worden waren, und 3,5 Milliarden Dollar aus einer Zwangsanleihe, die die Bank von Griechenland 1942 aufnehmen musste, um u. a, die Versorgung des deutschen Afrika-Korps zu finanzieren.Weil Tausende Klagen von Opfern eingereicht worden waren,
bekam die SPD-Bundestagsabgeordnete Sigrid Skarpelis-Sperk offenbar das Gruseln. Ausgiebig beklagte sie sich darüber, dass die Aufarbeitung der deutschen Verbrechen auch von ihrer Partei gern ausgesessen wird. In der Sache selbst ist sie aber unnachgiebig: Das Geld für Entschädigungen sei nicht da. »Wie will man für ein Land Gelder zahlen und sie Polen, der Sowjetunion oder Jugoslawien versagen?« beschwor sie ihre Dominotheorie. Es ginge nicht an, eine Generation zu belasten, die »heute keine Verantwortung« mehr trage. Die Empörung, die sie hervorrief, hätte wohl auch einem Gast gegolten, der »aus Termingründen« abgesagt hatte: dem Staatssekretär im Außenamt Ludger Vollmer. Dem Distomo-Überlebenden Sfountouris platzte der Kragen: »Die BRD will und kann nicht zahlen, und zwar in dieser Reihenfolge!« Die heutigen Deutschen trügen keine Schuld, wohl aber Verantwortung für die Verbrechen, denn »auch die dritte Generation benutzt die geraubten Gelder«. Erbittert schilderte er die Erfahrungen, die er mit deutschen Behörden machte. Bis 1990 war jedes Gespräch über Entschädigungen stets mit dem Verweis auf das Londoner Schuldenabkommen von 1953 blockiert worden, das solche Forderungen auf die Zeit nach einem Friedensvertrag verschob. Eine Nachfrage 1995 wurde von der deutschen Botschaft mit der Bemerkung, das Massaker sei »eine Maßnahme im Rahmen des Krieges« gewesen, abgefertigt. Im gleichen Jahr erklärte die Bundesregierung, 50 Jahre nach Kriegsende habe die Reparationsfrage »ihre Berechtigung verloren«. Weil es von deutscher Seite überhaupt keine Gesprächsbereitschaft gebe, habe er die Klage ja überhaupt erst eingereicht, so Sfountouris. Die Bemerkung von Sigrid Skarpelis-Sperk, es gebe hier ein moralisches Problem, konterte er mit der Feststellung, es handle sich um »kumulierte Amoral«.Neues Deutschland 28.01.02
Zum Thema »Griechenland unter dem Hakenkreuz«
findet derzeit in Berlin eine Veranstaltungsreihe statt. Informationen
unter Tel. (030) 693 49 73 oder www.oocities.org/hellasunterdemhakenkreuz.
Distomo-Opfer finden sich mit deutscher Ignoranz nicht ab
Im Juni 1944 zerstörte die SS das griechische Dorf Distomo und ermordete
218 Menschen. Deren Hinterbliebene kämpfen seit Jahren um ihre Entschädigung.
Im Mai 2000 verurteilte der Oberste Gerichtshof Griechenlands (Areopag)
Deutschland zur Zahlung einer Entschädigung von 56 Millionen Mark. Da die
Bundesregierung mit allen Mitteln versucht, die Durchsetzung dieses Urteils zu
verhindern, hat der Rechtsanwalt der Distomo-Kläger das Gerichtshof in
Strasbourg angerufen. Bis zum 28. Januar sind die Regierungen Griechenlands
und Deutschlands aufgefordert, den Richtern eine Stellungnahme vorzulegen.
Unsere Mitarbeiterin Gabriele Kleiner sprach mit Ioannis Stamoulis, dem Anwalt
der Überlebenden von Distomo, und Dr. V. Karkulias, dem Vorsitzenden des
Dachverbandes der griechischen Opferverbände.
ND: Herr Stamoulis, als Sie vor über fünf Jahren die Bundesrepublik
verklagten, ahnten Sie, was auf Sie zukommt?
Stamoulis:
Neues Deutschland 24.01.02