in: Deutsches Ärzteblatt
93, Heft 34-35 (26.8.1996), Seite A-2140
THEMEN DER ZEIT: Tagungsberichte
Scharfe Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 28.
Mai 1993 in der Abtreibungsfrage übte auf einer Tagung im fränkischen
Kloster Banz der Mainzer Rechtsphilosoph Prof. Dr. Dr. Norbert Hoerster.
Er befand sich damit völlig im Einklang mit dem Veranstalter, dem
Verein "Ärzte für das Leben". Auf wenig Gegenliebe
stieß er dagegen mit seiner These, daß das Lebensrecht erst
mit der Geburt beginnen solle, da bei dem Ungeborenen kein Ichbewußtsein
und damit auch kein Lebensinteresse gegeben sei. Auf dem Seminar ging es
außerdem unter anderem um die Hirntoddiskussion.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Abtreibungsfrage hält
Prof. Dr. Dr. Norbert Hoerster im Grunde für Heuchelei. Danach bleibe
nämlich das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf Leben dem menschlichen
Embryo vorenthalten, obwohl von den Richtern jedes einzelne vorgeburtliche
Leben "um seiner Einmaligkeit und seiner individuellen Menschenwürde
willen" für schutzbedürftig erklärt worden sei.
Das Bundesverfassungsgericht erkläre zwar jede Abtreibung, die nicht
unter eine der drei gesetzlich anerkannten Indikationen (medizinische,
embryopathische und kriminologische) falle, für rechtswidrig und verboten,
wie es sich zwingend aus dem Lebensrecht des Ungeborenen ergebe. Trotzdem
ziehe das Gericht für die ersten drei Monate eine Beratung einer Bestrafung
vor. Begründung des Gerichts: Während die Bestrafung abbruchwillige
Frauen dazu verführe, überstürzt eine Selbstabtreibung vorzunehmen
oder zum Kurpfuscher zu gehen, könne die Beratung abtreibungswillige
Frauen eher dazu motivieren, ihr Kind auszutragen.
Es sei jedoch, betonte der Rechtsphilosoph, durchaus nicht so, daß
sich eine Beratung gegenüber einer Bestrafung in allen Fällen
vorteilhaft auswirke. Erfahrungen im Ausland hätten gezeigt, daß
Strafen durchaus eine gewisse Schutzwirkung ausüben könnten.
Anders als bei der Bestrafungsregelung dürfe schließlich bei
der Fristenregelung niemand zum Schutz des ungeborenen Lebens eingreifen
und den abtreibungsbereiten Arzt am Töten hindern. Jenes Recht auf
polizeiliches Eingreifen und auf Nothilfe Dritter, das jedes geborene menschliche
Individuum genieße, werde dem betroffenen Embryo vorenthalten. Eine
solche Regelung sei mit dem Konzept eines jedem Embryo zustehenden Lebensrechtes
eindeutig unvereinbar.
Wenn dem menschlichen Embryo also kein Recht auf Leben zugestanden würde,
ist nach Ansicht Hoersters eine ethische Theorie notwendig, die festlegt,
welchen menschlichen Individuen genau das Recht auf Leben zustehe. Seiner
Ansicht nach gebe es nur "einen einzigen Weg zur Begründung eines
Rechtes auf Leben, der frei von religiösen oder metaphysischen Voraussetzungen
ist: den Weg über ein Interesse am Leben beziehungsweise Überleben".
Menschliche Föten hätten dieses Überlebensinteresse noch
nicht, da sie noch keine zukunftsbezogenen Wünsche und Pläne,
also kein Ichbewußtsein hätten. Deshalb würde ihnen durch
einen vorzeitigen Tod nichts genommen, was sie wünschen oder erstreben
könnten.
Erst nach der Geburt entwickele sich in einem allmählichen Prozeß
das Ichbewußtsein. Da man den genauen Beginn dieses Prozesses jedoch
nicht bestimmen könne, spreche er sich, anders als der australische
Bioethiker Peter Singer, dafür aus, das Lebensrecht nicht später
als mit der Geburt beginnen zu lassen. Eine Ausnahme von der Geburtsgrenze
erscheint Hoerster im Fall von extremen Frühgeburten vertretbar. Die
Konsequenz von Hoersters These: Abtreibungen in jedem Stadium der Schwangerschaft
und die Tötung von extrem Frühgeborenen sollten generell erlaubt
sein. (...)
Gisela Klinkhammer
in: Deutsches Ärzteblatt
93, Heft 38 (20.9.1996), Seite 2356 (Zu dem Beitrag von Gisela Klinkhammer
"Wann beginnt das Lebensrecht?" in Heft 34-35/1996)
SPEKTRUM: Leserbriefe
. . . Es erscheint an der Zeit, aus wissenschaftstheoretischer Sicht
einmal auf den logischen Zirkel - man könnte auch sagen, auf die argumentative
Perfidie - in diesem angeblich "einzigen Weg zur Begründung eines
Rechtes auf Leben, der frei von religiösen oder metaphysischen Vorraussetzungen
ist" (Hoerster) in aller Deutlichkeit hinzuweisen. Dieser logische
Zirkel operiert in etwa nach folgendem Muster:
"1.) Als Professor für Bioethik (Rechtsphilosophie) verfüge
ich über ein hohes Maß an kognitiven Fähigkeiten wie Bewußtsein,
Selbstbewußtsein und Rationalität. 2.) Mein Amt berechtigt mich
dazu, ethische (juristische) Kriterien für das Lebensrecht von Mitgliedern
der Spezies Homo sapiens zu erarbeiten. 3.) Zur Erarbeitung dieser Kriterien
benutze ich die mir in hohem Maß zur Verfügung stehenden kognitiven
Fähigkeiten. 4.) Als Kriterium für die Zubilligung des Lebensrechts
an ein Mitglied der Spezies Homo sapiens wähle ich das Vorhandensein
von kognitiven Fähigkeiten. 5.) Mitglieder der Spezies Homo sapiens,
die nicht über erkennbare kognitive Fähigkeiten verfügen,
haben kein Lebensrecht. 6.) Zugleich haben diese Mitglieder der Spezies
Homo sapiens, da sie ja nicht über erkennbare kognitive Fähigkeiten
verfügen, keine Möglichkeit, mein Kriterium für die Zubilligung
des Rechts auf Leben zu falsifizieren. 7.) Im Unterschied zu den mein Kriterium
nicht erfüllenden Mitgliedern der Spezies Homo sapiens verfüge
ich als Professor für Bioethik (Rechtsphilosophie) über ein hohes
Maß an kognitiven Fähigkeiten."
Damit ist der Circulus vitiosus geschlossen, dessen logische Sollbruchstelle
in dem willkürlich axiomatisierten, rhetorisch-abduktiven Übergang
von Satz 3.) zu Satz 4.) liegt. Die obige Strukturanalyse enthüllt
jedoch den tautologischen Charakter solcher Gedankengänge.
Wenn moralische Werte in der Medizin tatsächlich - wie ich glaube
- institutionalistischen Charakter haben, wenn sie also einer gesellschaftlichen
Konvention oder eines sozialen Konsenses bedürfen, dann muß
schlicht die Frage gestellt werden, ob unsere Gesellschaft und ihre politisch
Verantwortlichen ernsthaft eine neuartige ethische Übereinkunft im
Sinne von Peter
Singer oder Norbert Hoerster anstreben wollen oder nicht. Wenn man
dies will, muß man die entsprechenden Protagonisten möglichst
oft in den Medien zu Wort kommen lassen. Wenn man dies nicht will, muß
man sich ihnen kritisch entgegenstellen, indem man ihre Axiome transparent
macht.
Prof. Dr. med. Axel W. Bauer, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg,
Fakultät für Klinische Medizin Mannheim, Theodor-Kutzer-Ufer,
68167 Mannheim
in: Deutsches Ärzteblatt
94, Heft 5 (31.1.1997), Seite A-194 (Zu den Leserbriefen "Ernste Fragen"
von Prof. Dr. Wolfgang U. Eckart und "Logischer Zirkel" von Prof.
Dr. med. Axel W. Bauer in Heft 38/1996)
SPEKTRUM: Leserbriefe
Es lohnt sich nicht, (auf die Verdächtigungen) . . . über
meine philosophische Theorie des menschlichen Lebensrechtes im einzelnen
einzugehen. Wer sich von dieser Theorie ein faires und unvoreingenommenes
Bild machen will, sei verwiesen auf meine einschlägigen Bücher
Abtreibung im säkularen Staat (Suhrkamp TB-Verlag 1991) und Neugeborene
und das Recht auf Leben (Suhrkamp TBVerlag 1995). An dieser Stelle nur
so viel: Daß für geistige Mitläufer unter unseren Ärzten
mein Nachdenken über Medizinethik nur auf dem Hintergrund der Frage
"Welche Lobby treibt Hoerster?" (Eckart) überhaupt nachvollziehbar
ist, verwundert mich nicht. Ich verstehe auch gut das Befremden solcher
Leute darüber, daß sich in unserer Gesellschaft trotz aller
Hetze offenbar immer noch hier und da die Einstellung findet, man dürfe
Ethiker wie Peter
Singer und mich sogar "in den Medien zu Wort kommen lassen"
(Bauer). Als ob der deutsche Arzt nicht von Natur aus wüßte,
daß sein "ärztlicher Auftrag" nur lauten kann, "Leben
zu erhalten" (Eckart). Wer hier angesichts der jährlich weit
über 100 000 von unseren Ärzten im Mutterleib getöteten
menschlichen Individuen auch nur stutzig wird, versteht offenbar nicht
den eigentlichen Sinn derartiger Glaubensbekenntnisse.
Prof. Dr. Dr. Norbert Hoerster, Höchberghang 40, 97234 Reichenberg
Die Frage, die sich meines Erachtens als grundlegendes Problem stellt, ist diejenige, ob, wie Norbert Hoerster behauptet, das Interesse am Leben tatsächlich allein ausschlaggebend dafür sein darf oder soll, ob und wann von einem Recht auf Leben zu sprechen sei. Von einem Recht auf Leben kann doch nur dann gesprochen werden, wenn das Leben (hier: das menschliche) als ein Wert verstanden wird. Diesen Wert erhält es dadurch, daß das einzelne Subjekt Ziele hat, die es verwirklichen will, und das Leben ein notwendiges Mittel ist, diese Ziele zu verwirklichen. Leben an sich hat keinen Wert. Diesbezüglich stimme ich Hoerster zu, wenn er das Interesse des einzelnen als einen wichtigen Faktor bestimmt, da Interesse m.E. nichts anderes heißt, als der Wille, selbstgesetzte Zwecke zu realisieren. Was jedoch deshalb nicht vergessen werden darf, ist die intersubjektive Komponente. Jeder Mensch hat nämlich Ziele, konstituiert Werte als zu realisierende, und insofern setzt jeder Mensch, reflektiert oder nicht, auch das Leben als Wert. Nur aus dieser Wertsetzung heraus ergibt sich dann die Pflicht, Leben zu erhalten, da es die Ermöglichung der Realisierung von Zielen darstellt. Ich sehe keine Begründung dafür, wie mich die subjektive Einstellung des einzelnen von dieser Pflicht entbinden könnte, da ich in Widerspruch mit mir selbst geriete, wenn ich zwar mein Leben als wertvoll, anderes menschliches Leben jedoch nicht als wertvoll konstituierte.
Davon abgesehen, erscheint mir der Begriff des Interesses zu pauschal
und muß daher differenziert werden. Das Interesse, eine Bank auszurauben,
wird wohl nicht gleichwertig sein zu dem, sich zu bilden. Das heißt:
das eine Interesse heißen wir gut, ein anderes nennen wir unmoralisch.
Dies stellt deshalb ein Problem dar, weil gezeigt werden muß, warum
ein Interesse moralisch besser ist als ein anderes. Um dies zu beurteilen,
kann ich jedoch nicht erneut ein Interesse heranziehen (z.B. das der Gesellschaft
etc.), da auch hier wieder gezeigt werden muß, warum die Gesellschaft
dieses Interesse einem anderen gegenüber bevorzugen soll bzw. ob es
moralisch richtig ist, dieses statt eines anderen vorzuziehen. Das wiederum
heißt: ich bedarf eines Kriteriums, das gerade nicht Interesse
ist, um die Interessen als moralisch gut oder schlecht zu beurteilen, bzw.
eines Kriteriums dafür, welche Interessen ich als achtenswert und
welche ich als nicht akzeptabel bewerte.
Dorothea Wildenburg, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für
Philosophie II, Bamberg
Der Schlagabtausch zwischen Axel W. Bauer und Norbert Hoerster ist ein beklagenswerter Vorgang. Bauers Konstruktion eines "perfiden" logischen Zirkels bei Hoerster gründet sich in den entscheidenden Punkten auf haltlose Verdachtsmomente. Es gibt in den mir zugänglichen schriftlichen Äußerungen Hoersters weder Nachweise noch mögliche Begründungen noch überhaupt Anhaltspunkte für Sätze wie 1.) bis 3.) und 7.), weshalb sich mir die Vermutung nahelegt, daß Bauer damit weniger Hoersters "Axiome" als vielmehr seine eigenen Vorurteile darüber transparent macht (und dies wäre ein Zirkel ganz eigener Art).
Wenn dies den basalen argumentativen Gepflogenheiten einer "Kontroverse" zuwiderläuft, so widerspricht Hoersters Replik sicherlich deren stilistischen Usancen. Ich bin - als Beobachter - angesichts solcher Entwicklungen innerhalb der medizinethischen Zunft ziemlich besorgt. Ich bin nicht in erster Linie über die Heftigkeit der gegenseitigen Verunglimpfung erschrocken; deprimierend finde ich vielmehr die Gleichgültigkeit der Beteiligten gegenüber einer Öffentlichkeit, die von Experten eine sachliche Debatte - und anhand einer solchen Aufschluß und/oder Beratung in medizin- bzw. bioethischen Dingen - erwarten darf. Ein Vorgang wie der hier zu beobachtende scheint mir nicht der Bringschuld zu entsprechen, die die Forschung auch und gerade in ihren kontroversen Aspekten gegenüber einer - in diesem Fall ohnehin aufgewühlten und verunsicherten - Öffentlichkeit hat.
Wie dringend notwendig eine sachorientierte Kontroverse wäre, zeigt insbesondere der Begriff des "Interesses". Bauer scheint der verbreiteten Lesart zuzuneigen, die der philosophischen Überlegung über die Interessenfähigkeit von Personen wiederum bestimmte Interessen - und zwar des Philosophen gegenüber eben diesen Personen - unterstellt. Ich sehe für diese Lesart keinerlei Belege.
Dorothea Wildenburg versucht hingegen, den Interessenbegriff konstruktiv aufzugreifen. Sie ersetzt allerdings die (so viel ich weiß, der Debatte um den sogenannten moralischen Personenbegriff entnommene) Terminologie der Interessenfähigkeit durch eine kantianisierende, indem sie auf Zwecksetzungen und den Willen, diese durchzusetzen, rekurriert. Dies hat neben dem Effekt, daß dieser Interessenbegriff nur noch auf Menschen allein angewandt werden kann (statt, wie etwa bei Hoerster und anderen, in begrenzter Weise auch auf Tiere), sicherlich den schönen Vorteil, daß nun mit Kantischen Mitteln der Mensch - sowohl als zweckesetzendes Wesen als auch als Zweck an sich - unter einem neuen Blickwinkel in die Debatte kommt.
Es hat aber den entscheidenden Nachteil, daß eine enge moralische Interpretation des "Interesses" kaum vermeidbar ist. Wenn ich richtig sehe, führt Wildenburg diese in zwei Schritten vor. Zunächst: Bei Kant ist es der Wille, der qua Freiheit auf das Sittengesetz verpflichtet ist - Wildenburg will parallel dazu den Interessenfähigen, d.i. Lebensberechtigten zugleich auf das Leben verpflichtet sehen. Daran ist sicherlich nicht viel zu kritisieren außer einem gewissen Formalismus, den man entsprechenden Konstruktionen (etwa bei der "Letztbegründung" von Moral durch Vermeidung von Selbstwidersprüchen) stets bemängeln kann. Etwas heikler scheint mir der zweite Schritt aus, in dem Wildenburg die Kantische Gleichung von Freiheit und Moralität auf die Interessenfähigkeit zu übertragen scheint: So wie bei Kant nur der "gute Wille" tatsächlich ein Wille ist, scheint für Wildenburg nur das moralisch zulässige Interesse zu gelten. Sollen wir daraus - im Blick auf Wildenburgs Beispiel - den Schluß ziehen, daß Personen, die das Interesse haben, eine Bank auszurauben, zugleich ihr Lebensrecht verwirkt haben?
Natürlich unterstelle ich diese Folgerung Wildenburg nicht im Ernst; mir scheint dieses Problem aber deutlich zu demonstrieren, was für Mißverständnisse aus der Kollision unterschiedlicher Terminologien - in diesem Fall zwischen dem sittlich neutralen Begriff des Interesses und den keinesfalls neutralen Begriffen von Zwecken, Willen etc. - entstehen könne. Dasselbe Phänomen läßt sich übrigens an den Begriffen von Recht und Wert des Lebens feststellen (und in allen diesen Fällen wäre es sicherlich nützlich, sich mit Hoersters eigenen Texten zu befassen, wenn man seine Meinungen diskutiert).
Auch ich vermute, um dies abschließend nur zu erwähnen, daß
der Begriff des Interesses (genaugenommen handelt es sich nicht um das
Interesse, sondern die Fähigkeit dazu) nicht hinreicht, um über
Personsein und/oder das Lebensrecht zu entscheiden. Die gesellschaftliche
Konvention und der moralische Konsens können es freilich auch nicht
allein sein - schließlich ist die Konvention nicht nur die potentielle
Wirklichkeit, sondern stets auch das Kritikobjekt von ethischer Theorie.
Dr. Hartmut Kuhlmann, Stuttgart/Leonberg
Ein kurzer Zwischenruf nach den Beiträgen von Dorothea Wildenburg und Hartmut Kuhlmann sei mir gestattet:
Ich halte relativ wenig davon, wenn man ethische Probleme, deren praktische Folgen eines Tages Lieschen Müller oder ihren Fötus betreffen werden, zu Expertenthemen hochstilisiert, um dann a) von diesen "Experten" eine "Lösung" zu erwarten und um dann b) Lieschen oder Herbert Müller in dieser Debatte als Diskussionspartner zu entmündigen, weil sie den abstrakten Darlegungen der Philosophen vom Fach nicht mehr zu folgen vermögen. Eines Tages wird das Recht auf Leben dann tatsächlich von (Rechts-)Philosophen oder Bioethikern festgelegt; natürlich immer nur das Lebensrecht anderer, versteht sich.
Dies ist eine rationalistische - im metaethischen Sinne kognitivistische - Art der Argumentation, die etwas gespenstisch Gelehrtenhaftes im Duktus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts an sich hat: Damals wurden - in Wahrheit höchst politische - Themen in nur noch von ausgebildeten Fachleuten zu lösende Expertenfragen uminterpretiert, für die sich dann die "Mandarine" (meist Universitätsprofessoren) alleinzuständig erklärten (in der Medizin z.B. Robert Koch oder Rudolf Virchow), um ihre Macht in den Institutionen zu festigen und um als wissenschaftliche Autoritäten unangreifbar zu werden.
Ich dachte eigentlich, daß wir am Ende des 20. Jahrhunderts hier in der Beurteilung ein wenig weitergekommen wären und erkannt haben sollten, daß auch die scheinbar neutralen "Experten" eben nicht in einem sterilen Elfenbeinturm wohnen (wenngleich manche dies gelegentlich vernebelnd vorgeben, indem sie z.B. den "zerstreuten Professor" spielen). Sie stehen mitten im Leben! Auch Gelehrte sind politische, historische und somit historisierbare Wesen. Diese Einsicht habe ich nicht zuletzt als Institutionenhistoriker der wissenschaftlichen Medizin des 19. und 20. Jahrhunderts immer wieder bestätigt gefunden.
Sollen menschliche Lebewesen nun künftig (zunächst mal) bis
zur Geburt vogelfrei sein oder nicht? Das ist am Ende der wirklich entscheidende
Punkt, und sonst gar nichts.
Axel W. Bauer, Heidelberg
In der Tatsache, daß, wie Hartmut Kuhlmann anmerkt, der Interessebegriff "nur noch auf Menschen allein angewandt werden kann", sehe ich nun wirklich kein Problem. Tiere haben keine "Interessen", denn Interesse setzt Selbstbewußtsein und Vernunft voraus. Ebenso hat auch die Natur kein Interesse. Das heißt natürlich nicht, daß dadurch Tiere oder die Natur als wertlos gekennzeichnet wären. Doch ihren Wert erhalten sie allein dadurch, daß wir (die Menschen) ihnen Wert zusprechen, sie als (wertvolles) Mittel verstehen, um weiterhin unsere Werte zu realisieren.
Bezüglich der Hauptkritik von Kuhlmann möchte ich nur folgendes bemerken. Mit dem Beispiel des Bankräubers wollte ich nur deutlich machen, daß, wenn man das Interesse zum Leitfaden einer Ethik machen will, ganz offensichtlich eine Interessenhierarchie aufgebaut werden muß, da nicht jedes Interesse moralisch gleichwertig zu sein scheint. Interessen müssen somit moralisch bewertet werden, und eine solche Bewertung erfordert einen Bewertungsmaßstab, der selbst nicht wieder Interesse sein kann. In diesem Moment zeigt sich dann m.E. auch deutlich, daß "Interesse" nicht sittlich neutral ist. Der Begriff Interesse kann ohne Wert- und Zwecksetzung überhaupt nicht verstanden werden. "Interesse" haben heißt letztlich nichts anderes als: Ich will dieses oder jenes, und etwas wollen heißt wiederum das, was man will, positiv bewerten. Wieso der Bankräuber sein Lebensrecht verwirkt haben sollte, ist deshalb auch nicht einsichtig. Denn auch der Bankräuber will etwas, z.B. seine Freiheit realisieren, allerdings wählt er die falschen Mittel, da er nämlich durch sein Handeln seinen eigenen Werten (z.B. demjenigen, Freiheit zu realisieren) widerspricht, indem er die Freiheit anderer mißachtet. Durch unmoralisches Handeln verwirkt man jedoch nicht sein Lebensrecht.
Was nun den "Zwischenruf" von Axel W. Bauer betrifft: Es geht
in keiner philosophischen Debatte darum, irgendjemanden zu entmündigen
oder willkürlich Lebensrechte festzulegen. Sicher ist es außerdem
wichtig zu klären, ob menschliche Lebewesen "bis zur Geburt vogelfrei
sein" sollen oder nicht. Das Problem ist jedoch dasjenige, daß
diese Frage nicht geklärt werden kann, bevor nicht geklärt ist,
was menschliches Leben überhaupt ist und warum man menschliches Leben
achten soll. Glücklicherweise stehen wir diesbezüglich nicht
am Anfang der Philosophie. Hätte jedoch z.B. Kant (wenn ich schon
auf diese Position festgeschrieben werde) terminologisch für Lieschen
Müller geschrieben, wäre seine Kritik der reinen Vernunft,
von der auch Lieschen Müller, meistens vielleicht ohne es zu wissen,
heute profitiert, vermutlich nie zustande gekommen. Ich möchte damit
nicht einer unverständlichen Diskussion das Wort reden oder irgendjemanden
aus dem Diskurs ausschließen. Es scheint mir jedoch evident, daß
- um moralische Probleme oder anderes zu diskutieren - eine gewisse Abstraktionsfähigkeit
vorhanden sein muß, daß man, will man philosophisch etwas klären,
sich vom allgemeinen Menschenverstand gerade lösen muß. Abstraktheit
ist nicht das Ziel von Philosophie, aber oft ein notwendiges Mittel, um
konkrete Probleme beurteilen zu können. Vor diesen Problemen, mit
denen wir konfrontiert werden, stehen Philosophen ebenso wie Nichtphilosophen
- d.h. jeder Philosoph oder jede Philosophin ist zuallererst einmal Herbert
oder Lieschen Müller. Der Unterschied zwischen beiden ergibt sich
erst durch die Reflexion, die jedoch nie Selbstzweck, sondern Mittel zum
Zweck sein sollte.
Dorothea Wildenburg, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für
Philosophie II, Bamberg
Zu der Diskussion über Abtreibung und Lebensrecht möchte ich Sie auf die Beiträge der britischen Zeitschrift "LM" hinweisen, z.B. der folgende Artikel:
Über die Suchfunktion auf dieser Seite können Sie - falls Interesse vorhanden ist - weitere Artikel zu diesem und anderen Themen finden. Neben Lebensrecht ist auch Lebensqualität eine wichtige Frage. Ich persönlich finde diese beiden Artikel über gesundes Leben hochinteressant:
und
Es ist interessant zu beobachten, und in der Tat bezeichnend, wie hier eine Diskussion zu einem Thema zu etwas anderem geworden ist. Axel W. Bauer kann man allerdings den Vorwurf machen, dies zumindest indirekt bewirkt zu haben, indem er an die erste Stelle der Diskussion einen Bericht einer dritten Person setzte und an die zweite eine sicher persönliche Bemerkung, die nichts mit dem Thema, sondern nur mit dem zufällig exponierten Vortragenden, hier Norbert Hoerster zu tun hat. Aber - wie Bauer selbst sagt - auch die besten Philosophen oder Mediziner sind nur Menschen.
Das dadurch losgetretene zweite Thema, nämlich mehr oder weniger die Bedeutung der fachlichen Diskussion, ihre bestgeeignete Form und Aspekte des Einbezugs von "Lieschen Müller" ist nicht minder interessant und berührt auch - meines Erachtens - eine Problematik, die sich nur unter anderem in der Diskussion des eigentlichen Thema offenbart. Darauf möchte ich jedoch nur in einem Punkt Stellung beziehen, weil sich hier auch für die eigentliche Diskussion relevante Aspekte ergeben. Es ist dies die Form einer ethischen Diskussion, speziell die Schwierigkeit der Verständigung. Neben dem Problem eines notwendigen höheren Abstraktionsgrad sehe ich diese allein schon durch die gewählte Sprachform als erschwert an. Je mehr Fachbegriffe und Fremdwörter benutzt werden, desto unwahrscheinlicher ist es, daß jeder Zuhörer eine Vorstellung mit den Begriffen verbindet, und erst recht kann man nicht erwarten, daß bei solchen, nicht durch häufige Verwendung angepaßten Vorstellungen der jeweils Andere dieselben Vorstellungen damit verbindet. So scheint mir dafür ein ausgezeichnetes Beispiel eben jene hier aufgeführte Diskussion zu sein, obwohl oder gerade weil es hier noch nicht einmal um Fremdvokabular geht, sondern allein um Begriffe, deren Bedeutung variieren und die diese erst durch eine subjektive Setzung erhalten.
"Interesse" ist hier der Begriff, der wohl von den Diskutierenden ganz unterschiedlich verstanden wird, und somit die Basis der Diskussion in Frage stellt. Ein weiteres Beispiel, auf das ich noch zurückkomme, wäre "menschliches Leben". Und in ähnlicher Weise gilt dies selbstverständlich für die Auffassung, die man jeweils selbst vom eigenen Berufsstand und seinen Aufgaben hat. Ich denke, es geht nicht darum, dem jeweils anderen seine Auffassung vorzuwerfen oder sich in sinnlosen Streitereien über die "wahre" Bedeutung zu verlieren, sondern um eine Klärung der entsprechenden Begriffe, damit dann eine vernünftige und sinnmachende Diskussion beginnen kann.
Da ich hier zum dritten Male einen Text von mir einbringe, möchte ich gleich bemerken, daß man aus den Inhalten nicht versuchen sollte, meine Meinung abzuleiten. Es geht mir keineswegs darum, durch die Texte diese darzustellen, sondern ich möchte nur Aspekte einbringen, die noch nicht genannt wurden, die ich aber, solange man mir nichts Gegenteiliges beweist, als notwendig für eine umfassende Diskussion erachte. Ich könnte beides auch zusammenführen: wer - wie etwa in der öffentlichen Diskussion um Peter Singers Thesen - meine Texte als Angriffspunkte gegen mich auswählen möchte, vielleicht weil ihm etwas an ihnen unangenehm erscheint, der verfehlt völlig meine Intention, die nur etwas ergänzen möchte, und verpaßt überdies eine Chance, eine Diskussion unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren zu führen. Dies möchte ich auch noch und gerade zu den in den Beiträgen immer wieder erscheinenden Anspielungen auf Peter Singer unterstreichen: man kann sich zu seinen Thesen und den daraus abgeleiteten Konsequenzen stellen, wie man will, sie haben eine zumindest gleichberechtigte Position und müssen deswegen mitbedacht werden.
Ich empfinde es nicht so sehr als unfair, denn mehr als vergeudete Zeit, über etwas zu diskutieren - hier die Ansichten von Norbert Hoerster - ohne daß ich das Original kenne. Es war allerdings Zufall, daß ich gerade das kleine Buch "Neugeborene und das Recht auf Leben" von diesem Autor in den Händen hatte. Ich kann nach dessen Lesen und anderer Publikationen allerdings nicht ganz Axel W.Bauer folgen, der den Autor als konsequentialistisch bezeichnet, impliziert dies doch meines Verständnisses nach eine bestimmte ethische Grundposition, die jemand unmöglich bereits teilen muß, nur weil er einmal auf Konsequenzen einer bestimmten Regelung oder Handlung hinweist. Ich finde, ebenso wie bei den Thesen eines Peter Singer, das Dargestellte einer Beachtung wert. An dieser Stelle möchte ich einmal von meinen sonstigen Gepflogenheiten abweichen und etwas Grundsätzliches nach meinem Verständnis anführen: Ich denke, daß alle momentan entstandenen medizinethischen Probleme so umstritten diskutiert werden und einer Lösung unzuführbar zu sein scheinen, weil gegenüber den traditionellen, meist sehr vereinfachenden und von Metaphysischen beeinflußten Vorstellungen sich durch technische Fortschritte Differenzierungen ergeben, die mit den alten Mitteln nicht mehr zu bearbeiten sind.
Deutlich wird dies etwa an der Diskussion um den Hirntod: Früher, und so sind noch die meisten Begrifflichkeiten und Vorstellungen, war der Tod ein Zeitpunkt, ein klar definierter und nicht beeinflußbarer Wechsel. Durch moderner Diagnostik und dem damit verbundenen Mitteln wurde daraus ein Prozeß, der differenziert ist, sowohl bezüglich der Beobachtung als auch des Eingreifens. Nun kann man nicht erwarten, daß die alten Begriffe die neuen Differenzierungen abdecken. Stattdessen muß man sich wohl um Neudefinitionen oder Neuzuordnungen bemühen. Dies heißt aber auch, daß man sich nicht in endlosen Diskussion um die alten Begriffe und ihre Bedeutung verlieren darf. Wieder ist zunächst eine Klärung der Sprache erforderlich. Dafür müssen neue Vorstellungen zum Teil gefunden werden. Man ist gezwungen, mit den alten Begriffen ein wenig "herumzuspielen". Hier hat der einzelne Mensch die Aufgabe, neue Sichtweisen einzuführen. Wenn dann genügend davon gesammelt wurden, kann in einem gesellschaftlichen Prozeß ein Neudefinition erfolgen.
Aus dieser Sicht muß ich Norbert Hoerster Beifall zollen, zeigt er doch zunächst einfach auf, wo die alten Begriffe und Vorstellungen nicht mehr zu den gegenwärtigen Möglichkeiten passen. Das angesprochene Buch gliedert sich in sechs Kapitel, wovon das vierte gerade ein Beispiel des Aufzeigens darstellt: In ihm geht es um Widersprüchlichkeiten und Ungenauigkeiten der Einbecker Empfehlungen. Sie aufzuzeigen, und sei es noch so nur ein subjektiver Eindruck, ist notwendig. Hoerster aber ist auch noch eine Person, die man in betreffenden Problemkreisen mit einer gewissen Kompetenz ansieht. Ich sehe allerdings auch enorme Schwierigekeiten in den Konsequenzen, die der Autor dann ableitet, und Lücken in seiner Argumentation, die in ähnlicher Weise auch in den Beiträgen in diesem Forum auftauchen. Die erste Problemart ergibt sich aus den oben bereits erwähnten sprachlichen Differenzen. Definiere ich beispielsweise "(Über-)Lebensinteresse" nur geringfügig um, nämlich zu einem mehr als "Interesse am Nicht-Sterben" verstandenen, dann ergeben sich hieraus gänzlich andere Konsequenzen. Da jedes Wesen ein Interesse am Nicht-Leiden hat, wobei ich Interesse nicht als etwas so Enges wie einen bewußten Gedankengang verstanden wissen will, sondern einfach aus den Reaktionen eines Wesens ableite, hat es vielleicht nicht durchgängig ein Interesse am Leben im Sinne eines auf die Zukunft gerichteten Wunsches, aber im Moment vor dem Sterben durch eine gewaltsame Tötung doch deutlich den "Wunsch", dieser Situation zu entgehen. Dabei spielt es meines Erachtens keine Rolle, ob die Äußerungen aufgrund einer genetischen Überlebensprogrammierung erfolgt oder aufgrund eines sich selbstbewußten Gedankenganges - wobei hinzugefügt werden muß, daß niemand beweisen kann, daß der sterbende Mensch über mehr als den rein kreatürlichen oder genetisch programmierten Lebenswunsch verfügt. Direkt in Form der Angst oder indirekt über den Wunsch, diese Angst nicht zu empfinden, besteht anscheinend bei jedem Wesen ein Nicht-Sterbens-Interesse. Man könnte dies allenfalls dadurch widerlegen, daß man den Menschen entweder zu etwas Besonderen macht oder materialistisch argumentiert.
Dies heißt zweierlei: Da die umgeformte Defintion nichts taugt zur Differenzierung, kann auch die anders verstandene, subjektive Definition von Hoerster wenig nutzen; und es offenbart sich erneut jener immer wiederkehrende Streit, was denn der Mensch sei, speziell zum Beispiel ob er eine Seele besitzt. Die Argumentation von Hoerster verlagert das Problem nur auf einen anderen abstrakten Begriff, den des Lebensinteresses. Dies muß allerdings nicht bedeuten, daß seine Betrachtungsweise nicht förderlich wäre. In der Tat könnte der neue Begriff eine bessere gesellschaftliche Definition besitzen oder den Blick für das Wesentliche öffnen. Da aber sehe ich erneut Probleme: greift man auf das (Über-)Lebensinteresse zurück, gleich wie, dann gerät man an anderer Stelle in Nöte. Ein zum Selbstmord entschlossener Mensch hat sicher nur noch ein bedingtes Lebensinteresse. Darf ich ihn also töten? Anscheinend wird damit die Diskussion um anenzephale Geburten, um hirntote Organspender und aktive Sterbehilfe direkt miterledigt. Bei all diesen Menschen existiert nach unserem Verständnis - und dies ist der springende Punkt - kein bewußtes Überlebensinteresse. Hierüber mag der eine oder andere sogar froh sein, doch damit ist die Kette noch nicht beendet, denn wie steht es mit an Alzheimer Erkrankten, mit geistig Verwirrten oder einfacher dem komatösen Patienten? Hoerster möchte ja - und dies berechtigt begründet - nicht auf irgendeinen Begriff von Potential zurückgreifen. Doch wie bewußt muß das Überlebensinteresse unserer Anschauung nach ausgeprägt sein und wie lange hält es vor als einer Schutzfunktion?
Entsprechend diesen nicht gewollten, aber sich aufdrängenden Konsequenzen gerät der Autor bei manchen expliziten Ausführungen ins Schwimmen. Dies zeigt schon die Wortwahl, zum Beispiel bei der Erörterung der Anwendung auf Frühgeborene, wo häufig Begriffe wie "höchstwahrscheinlich" oder "höchstgradig unwahrscheinlich" auftauchen, aber auch in den praktischen Ausführungsideen der Tötung von Föten und Frühgeburten, die er dann wiederum unter die subjektive Verantwortung des jeweiligen Arztes stellen möchte. Weder ist es ersichtlich, warum man, sollte seine Vorstellungen mit der Geburt einsetzenden Lebensrechtes allgemein gültiger Konsens sein, dem behandelnden Arzt das Recht auf Verweigerung zugestehen muß, noch kann ich mir erklären, wie er die von ihm geforderte Sicherstellung, "... daß Eltern in allen Landesteilen problemlos einen Arzt erreichen können, der die Bereitschaft besitzt", verwirklichen will. Und zumindest einen psychologischen Unterschied kenne ich, zwischen der ärztlichen Tötung eines werdenden Menschen im Mutterleib und außerhalb des Mutterleibes, den er aber nicht berücksichtigt, und dies ist das Vorhandensein eines lebenden Gegenüber in Form des Frühgeborenen. Man kann es zwar beklagen, doch Begreifen ist im Allgemeinen zunächst ein Sehen-und-Greifen-Können, so daß Dammbruchargumentationen durchaus stichhaltig sind, falls man Frühgeborene, die Lebenszeichen sichtbar abgeben, als legal zu Tötende einstuft.
Hoerster weist meines Erachtens durchaus berechtigt auf Mängel hin. Sein Vorschlag der Neudefnition sehe ich allerdings als unbrauchbar an. Zumindest findet bloß ein Rückgriff auf andere, ebenso abstrakte Begriffe statt. Dies geschieht häufiger in medizinethischen Debatten. Begriffe wie "Lebensrecht" oder "Menschenwürde" werden dabei durch andere, nicht minder problematische Begriffe definiert und zugleich konstituiert. Man bewegt sich in Kreisschlüssen oder hofft auf ein Tabu, das der andere nicht anzutasten wagt. Dagegen sollte man sich besser von all diesen Begriffen lösen, vor allem wenn man das Herauslassen von metaphysischen Aspekten beabsichtigt. Die Frage nach dem Wert des Lebens oder der Würde eines Menschens läßt sich schlicht nicht ableiten. Was immer schon galt, gilt auch heute: Wir definieren sie uns willkürlich. Worauf wir zu achten haben, das ist eine Konsistenz des begrifflichen Systems und Brauchbarkeit der Normierungen. Dies umfaßt dann auch eine Abgleichung mit anderen, ähnlich definierten Vorstellungen wie etwa die der persönlichen Freiheit oder der Gleichheit.
Am Ende möchte ich noch auf die Ursache des Problems hinweisen, wie es
anscheinend aus unterschiedlichem Verständnis des Begriffes "menschliches
Leben" immer wieder auftaucht. Manche definieren dieses für sich als Leben,
das überdies noch mehr ist, nämlich menschlich. Andere definieren es als
Mensch, der lebt - im Gegensatz zum toten Menschen oder dem Begriff des
menschlichen Körpers. Es wäre sehr fruchtbar, wenn sich die Streitenden
über den damit verbundenen Bedeutungsunterschied klar werden würden.
Arno Rauzenberg, Düsseldorf
"Mein Bauch gehört mir!" Mit diesem Ausspruch bekenne ich mich zur eigenen Körperlichkeit. Gleichzeitig verknüpfe ich damit auch einen klares, nicht widerlegbares Interesse am eigenen Leben.
Für mich als männliches Subjekt der Spezies Homo sapiens ist dieser Anspruch jedoch nicht so verfänglich in der Aussage, wie sie für eine weibliche Spielart derselben Lebensform wirken könnte. Unabhängig davon, welches Gewicht und welchen Umfang ich meinem Bauch durch Verabfolgung der verschiedensten Lebensmittel zubillige, eines wird in diesem Bestandteil meines Körpers wahrscheinlich (sieht man von der Samenzellenproduktion ab) niemals entstehen: ein eigenständiges Lebewesen in spe. Die Reproduktion der menschlichen Spezies ist (noch) auf den Uterus des weiblichen Teils der Bevölkerung angewiesen.
Bis hierhin teile ich die Auffassung der hier vertretenen Standpunkte. Zu meinem Leidwesen muß ich vorausschicken, daß ich die erwähnten Bücher von Herrn Prof. Dr. Dr. Norbert Hoerster nicht kenne und meinen Beitrag hier nur anhand der hier veröffentlichen Leserbriefe verfasse.
Darüber hinaus verwende ich den Terminus des von Herrn Prof. Dr.med. Axel W. Bauer an anderer Stelle vorgestellten ersten und zweiten Axioms des systematischen Erkenntnisgewinns in der Medizin, ohne dies als ein dogmatisch gemeintes Faktum zu verwenden, da die dort vorgestellten Vorgehensweisen in der Hauptsache auf unbeweisbaren Voraussetzungen beruhen).
Für mich persönlich beginnt das Recht auf Leben lange vor der Geburt. Spätestens nach der 21. Zellteilung (das sind dann rund zwei Millionen Zellen oder ein Lebewesen von zwei Milligramm Körpermasse) ist doch etwas Eigenständiges entstanden, das in den Anlagen den später (nach der Geburt) lebenden Menschen vorbedingt.
Dorothea Wildenburg schrieb am 3.2.1997: "Leben an sich hat keinen Wert". Dem will ich entschieden widersprechen. Meiner Ansicht nach ist nicht die Frage Wann ist Leben lebenswert?, sondern die in den christlichen Vorgaben (Schriften der Bibel etc.) enthaltene Forderung, die Schöpfung zu schützen und sie dem Menschen untertan zu machen, entscheidend. Leider tragen die derzeitigen politischen Entscheidungsfinder das "C" wie eine Monstranz vor sich her, ohne selbst (m.E.) in der Konsequenz dazu zu handeln.
Für mich wäre es einfacher, mit den derzeitigen Zuständen und Entscheidungen der Verantwortlichen zurechtzukommen, wenn diese sich unmißverständlich für oder gegen die Vorgaben jenes "C" bekennen würden. Aus meiner Sichtweise ergibt sich, orientiert am pragmatisch Machbaren, daß in der Frage der Abtreibung das Recht des Einzelnen vor dem Recht der Gesellschaft steht.
Jede Frau, die es vor sich selbst und vor ihrem Gewissen glaubt verantworten zu können, einem weitern Angehörigen der Spezies Homo sapiens die Möglichkeit zur Gestaltung der Zustände nehmen zu dürfen, soll das Recht zur Abtreibung haben. (Den Tatbestand, ob ein Lebewesen erst nach drei Monaten als solches existent ist oder sogar erst nach sieben Monaten Aufenthalt in der Gebärmutter, können von Männern dominierte höchste Gerichtsinstanzen meiner Ansicht nach nicht mit objektiver Sicherheit klären.)
Die Spezies Mensch wird, von der "Bevölkerungsexplosion" aus betrachtet, gewiß nicht an Schwangerschaftsabbrüchen nicht wieder gutzumachende Einbußen erleiden. Leider wird immer wieder von Voraussetzungen ausgegangen, die für die Betroffenen nicht zutreffend sind. Den Schwangeren, die vor die Wahl gestellt werden, für ein Kind sorgen zu müssen, ohne sicher sein zu können, daß die wirtschaftliche Grundlage ihres weiteren Lebens gewährleistet ist, wird die Frage "lebenswert oder nicht?" ganz anders auf den Nägel brennen, als solchen Betroffenen, die ein eher wohlsituiertes Lebensumfeld haben.
Hier kann die Politik eingreiffen, allerdings hätte dies eine völlig andere Wertung von Relevanz, was Politik leisten muß, zur Folge. Und genau dies, das Recht und die Möglichkeit auf ein menschenwürdiges Leben, kann die Politik meines Erachtens zur Zeit nicht allen möglicherweise Betroffenen liefern.
"Bankräuber", laut dem Beispiel von Frau Dorothea Wildenburg, sind lebens"un"wert. Auch hier: Widerspruch. (Ein weiteres fällt mir dazu nicht ein).
Wäre es für Schwangere sicher, daß sie wirtschaftlich nicht ins Abseits geraten können, wäre die Anzahl der Abbrüche wahrscheinlich um ein wesentliches geringer. Allerdings darf auch die eher hedonistische Umwertung, was "lebenswert" ist, nicht
außer Acht gelassen werden, da in einem zunehmend "wert" - im Sinne von Besitz an materiellen Gütern - orientierten Gesellschaftsbild nur allzuleicht die Pflicht zum verantwortlichen Umgang mit "Leben" mit dem Ex-Paragraphen 218 ausgeschüttet wird.
Ingo Mack, Tischler, Bleckenstedterstraße 25, 38239 Salzgitter
Als "Lieschen Müller" sei mir ein Zwischenruf gestattet: Einmal mehr dreht sich diese ganze Diskussion einzig um das sogenannte "Lebensrecht" von vorgeburtlichem Leben. Das "Umfeld" wird ausgeklammert, nämlich die schwangere Frau, die ohne Zweifel ein Lebensrecht hat. Ohne diesen einzigartigen Lebenszusammenhang lässt sich die Abtreibungsfrage nicht diskutieren. Es geht eben gerade nicht nur um die Frage: "Sollen menschliche Lebewesen bis zur Geburt vogelfrei sein?", wie Prof. Bauer schreibt.
Die andere Seite der Frage kann nicht abgetrennt werden: Ob eine Frau gezwungen werden darf, eine Schwangerschaft auszutragen, zu gebären und die lebenslange Verantwortung für ein Kind zu übernehmen. Der befruchteten Eizelle kann nicht ein "Lebensrecht" zugesprochen werden, ohne dass die Frau zum blossen Brutkasten degradiert wird, dass sie zur "Leibeigenen" wird.
In anderem Zusammenhang, bei der in vitro Fertilisation: Wenn die befruchtete Eizelle ein "Lebensrecht" hätte, müssten wir ja wohl alles unternehmen, um sie sich entwickeln zu lassen, z.B. durch Zwangseinpflanzung in den Uterus einer Frau oder indem sie eingefroren wird, solange, bis Apparate erfunden wären, die es gestatten, sie ausserhalb des Körpers einer Frau bis zur selbständigen Lebensfähigkeit auszubrüten (Ektogenese) - was Göttin verhindern möge.
Ich gehe mit Prof. Hoerster einig, dass nur geborene Menschen Rechte haben können. Was nicht heisst, dass einem Embryo kein moralischer Wert zukommt, und zwar ein progressiv zunehmender mit Fortschreiten der Schwangerschaft.
Zum ethischen Aspekt der Abtreibung fand ich übrigens das Buch "Abtreibung im säkularen Staat" von Prof. Hoerster sehr interessant und auch für Lieschen Müller verständlich geschrieben. Noch besser hat mir das Buch von Bonnie Steinbock entsprochen: "Life before Birth - The Moral and Legal Status of Embryos and Fetuses" (Oxford University Press, 1992 / paperback, 1996)
Anne-Marie Rey, Präsidentin der Schweiz. Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (SVSS), Zollikofen/Schweiz. E-mail: rey.uspda@bluewin.ch
Sei es, daß der Begriff des "Interesses" nicht eindeutig bestimmt ist, sei es, daß das Zutreffen einer zureichend bestimmten Spielart des Begriffes nicht überprüft werden kann:
Wie es im Strafrecht nicht ohne Grund einen Vorbehalt "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten - gibt (und man stelle sich vor, er würde konsequent in sein Gegenteil verkehrt!), so müßte es bei der Theorie der Verknüpfung des "Lebensrechts" oder "Lebenswertes" mit dem "Interesse" die Vermutung des Lebensinteresses schon dann geben, wenn sie auch nur (unter welchen Vorannahmen auch immer) "möglich" ist. Das heißt, "Wahrscheinlichkeit" kann hier kein Kriterium sein. Im Zweifel für das Leben ! (Und: In dubio pro Deo.)
Hans-Heinrich Fortmann, Langenbusch 5, 24306 Plön, Tel. (04522) 742127. E-mail: H.Fortmann@kiel.netsurf.de, Homepage: http://homes.cls.de/users/h/hans1/index.htm
Interesse/Lebensrecht: Die Begriffe, wie sie hier verstanden werden wollen, beinhalten eine Kapitulation vor den bestehenden Machtverhältnissen. Bedenken Sie: es geht hier doch nicht um die Pose des seine Existenz im teleologischen Sinne erfassenden Individuums: Über sie verfügt das Neugeborene ebensowenig wie der Fötus, insofern ist ersterem ebensowenig wie letzterem ein Ich- Bewußtsein zuzuschreiben. Beiden gemeinsam ist aber das Interesse zu überleben, ablesbar an ähnlichen Verhaltens- und Vermeidungsmustern, die bei Gefahr für Leib und Leben graduelle, keineswegs aber grundsätzliche Unterschiede aufweisen.
Ich glaube, der Begriff Interesse kann zur Legitimation eines Lebensrechtes nicht herangezogen werden, trägt er doch allzusehr den Charakter des jeweiligen und ist, siehe oben, ein Spiegel der Machtverhältnisse und Konventionen. Schon gar nicht hilft uns eine wie auch immer geartete "Moral" hier weiter, steht doch dem Partikular-Interesse hier die Partikular-Moral dort gegenüber und stellt das vielfältige Beziehungsgefüge zwischen beiden ein ganz eigenes Problemfeld dar.
Wie dem auch sei: Wir Kliniker haben oft genug Probleme, uns in Diskussionen wie diese einzuschalten, sind wir doch nur selten in der Lage, einen philosophischen Diskurs zu führen: Fast zwangsläufig entsteht so der Eindruck, wir wüßten nicht, wovon wir reden.
Wirklich nicht?
Also, ich sitze zwischen den Beinen einer Frau und räume mit einer Art scharfem Löffel ihre Gebärmutter aus, so lange, bis ich ein charakteristisches, schabendes Geräusch höre: Ich habe die Muskelschicht erreicht. Auf dieses Kratzen muß ich warten, es zeigt mir an, daß ich die Schleimhaut vollständig entfernt habe. Diese wiederum landet in einer Art Auffangschale. Dann: Ich untersuche das gewonnene "Material": Aha, Teile des Kopfes. Wo ist der Rücken? Ja, da ist er. Arme und Beine scheinen vollständig, hier noch der Rest des Kopfes, das da war mal ein Gesicht, na ja, scheint alles da zu sein.
Alles was ich hörte, war das Schaben der Kürette. Keine Interessensäußerung der "Leibesfrucht", keine Gegenwehr. Nichts, was einem Standpunkt auch nur nahe käme. Andererseits: Schauen Sie mal bei der Ultraschalluntersuchung einer Schwangeren zu. Mag das Ungeborene diese Musik oder lieber jene, springt es munter herum oder boxt es unwillig mit den Fäusten ...
Jede Schwangere kennt das. Billige Effekthascherei?
Soviel sei Ihnen gesagt: So oder ganz ähnlich findet der Eingriff andauernd statt, und ich bin froh, daß ich ihn als Chirurg nicht mehr machen muß. Daß er dennoch von so vielen Kollegen durchgeführt wird, zeigt ihre Fähigkeit, von der oben beschriebenen sinnlichen Ebene zu abstrahieren, sich in Notwendigkeiten zu fügen: Sie unterliegen einem Sachzwang. (Auweia, schon wieder so ein beladener Begriff, ich höre die Philosoziologen aufheulen: "Halt! einen Sachzwang gibt es nicht, die Sache, die uns zwingt, haben wir selbst installiert, mithin sind wir nicht wirklich gezwungen, das wissen wir doch schon seit ...) Genau.
Von einer Gesellschaft, die Tiere in einem geradezu entsetzlichem Ausmaß industriell tötet, bloß, um sie zu essen (und zwar weit über jedes ernährungsphysiologisch nachvollziehbare Maß hinaus) kann niemand erwarten, daß sie jeder - aber auch jeder - Schwangeren die materielle Basis zur Lebensgestaltung mit einem Kind vorbehaltlos bereitstellt, solange sich das Problem auch anders lösen läßt.
Eine Zwickmühle bleibt ihr allerdings: Mit ihrem Selbstverständnis, eine menschliche Gesellschaft zu sein, ist die Auslöschung menschlichen Lebens qua Gesetz nicht vereinbar. Was also tun? Man zettelt einfach eine philosophische Diskussion darüber an, ab wann Leben menschlich und nicht mehr bloß kreatürlich zu nennen ist, da brauchen wir nicht mal ein Ergebnis (das wir sowieso nie bekommen): Wir denken ja drüber nach!
Alles Quack. Daß die Verhältnisse so sind, wie sie sind und mithin oben genannte Forderung naiv ist, weiß ich auch.Darüber muß man sich nur klar sein. Ich denke, ein wie auch immer geartetes Recht zur Abtreibung - es sei denn, es ginge um das Leben der Mutter - erklärt das Ungeborene für vogelfrei, da helfen auch noch so komplexe Begrifflichkeiten und Argumentationen nicht weiter.
Hinter den Stand der Diskussion zurückgefallen? Vielleicht. Dafür weiß ich, wovon ich rede.
Rainer Heldt. E-mail: 106727.1662@CompuServe.com
Sehr geehrte Herren,
Ihre philosophische Debatte führt an der Realität leider meilenweit vorbei. In einem medizinischem Fachblatt hätte ich schon ein paar Fakten erwartet. So ist es doch allgemein bekannt, daß ungeborene Kinder bereits in der 9. Woche schmerzempfindlich sind. Außerdem reagieren sie auf Bedrohung mit Stress und Angst.
Damit ist empirisch sichergestellt, daß ungeborene Kinder Lebewesen mit Gefühlen sind. (1. Schritt) Da diese Lebewesen aber von Menschen gezeugt sind, kann es sich wohl nur um weitere Menschen handeln. Ergo: Ungeborene sind Menschen. Darüber läßt sich nicht streiten. Menschen dürfen einander nicht töten!! Das läßt sich zwar nicht beweisen, ich halte es aber trotzdem für wahr.
Christoph Ostermann, freier Hörfunkjournalist. E-mail: Useroster@aol.com
Christoph Ostermann schreibt am 24.11.1997: "So ist es doch allgemein bekannt, daß ungeborene Kinder bereits in der 9. Woche schmerzempfindlich sind. Außerdem reagieren sie auf Bedrohung mit Stress und Angst".
Nach dem neuesten Stand der Wissenschaft können Föten vor der 20. Woche weder bewusst Schmerz wahrnehmen noch Stress und Angst empfinden.
Quellen:
Hall, E.: "When Does Life Begin? An Embryologist Looks at the Abortion Debate". Psychology Today 23:42-46, 1989. MacLaren, A.: "Prelude to embryogenesis". In: Human embryo research: yes or no? The Ciba Foundation, Tavistock Publ., 1986. Fitzgerald, M.: "Foetal pain: an update of current scientific knowledge. A paper for the Department of Health". London, Mai 1995. Jaworski Prod.:"Thinking about the 'Silent Scream'". Radiodokument mit Aussagen von amerikanischen Wissenschaftlern. New York 1986. Report of the Royal College of Obstetricians and Gynaecologists, London, 1997.
Die Grundfrage ist doch: Wer darf/soll über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden? Entweder darf niemand entscheiden und ein Abbruch ist in keinem Fall zulässig - das wollen letztlich sogar die enragiertesten Abtreibungsgegner kaum - oder dann kann dieser Entscheid einzig bei der Frau liegen. Denn keine zwei Menschen beurteilen den moralischen Wert des Embryos, im Vergleich mit andern Werten (Gesundheit der Frau, soziale Situation der Familie, Lebensperspektiven der Frau) gleich. Nur die Frau ist daher berechtigt, den Gewissensentscheid zu treffen, ob sie es verantworten kann, in einem gegebenen Zeitpunkt ihres Lebens, unter den gegebenen Umständen die grosse Verantwortung für ein Kind zu übernehmen; ob sie gewillt/in der Lage ist, ihr ganzes Leben umzukrempeln und Mutter zu werden. Ein Gebärzwang ist absolut unethisch.
Anne-Marie Rey, Zollikofen/Schweiz. E-mail: rey.uspda@bluewin.ch
Mehr dazu auf der Homepage der SVSS