17.12.97

Bei Killers ist mir die Freigabe
von einer gewissen JK aufgefallen... wir kennen zwar
alle brav die "FSK" freigaben oder "Keine Vermietung
an Kinder oder Jugendliche" , aber dieses JK ist
meines Wissens doch recht neu... also mir ist es
ehrlich geschrieben erstmals bei obengenannten
Film aufgefallen... Matthias wusste gleich mehr
zu dieser JK....

Das Freigabezeichen

"Vermietung und Verkauf nur an Erwachsene / Strafrechtlich unbedenklich / JK/SPIO"

bedeutet nun, daß sich auf Antrag der Vertriebsfirma
eine Juristenkommission (JK) des Dachverbands
der Filmindustrie (SPIO) hinsetzt und den fraglichen
Film auf möglicherweise heikle Darstellungen im
Sinne der obigen drei Paragraphen abklopft
(bei Horror- und Actionfilmen natürlich hauptsächlich im Hinblick auf §131).

Wenn also irgendein Staatsanwalt später auf die
Idee kommt, den Film verbieten zu wollen, sieht er
sich schon mit einer juristischen Expertise konfrontiert,
die mehr oder weniger schlüssig beweist, daß der Film
nicht verboten gehört.
Ein Verbot eines so gekennzeichneten Films ist also
so gut wie ausgeschlossen.

Zur Erläuterung hier mal ein kleiner Exkurs ins Strafrecht.

Filme können in Deutschland nach drei verschiedenen
Paragaphen des Strafgesetzbuchs verboten
(beschlagnahmt) werden:

1. §184 StGB.

Dies ist der Pornoparagraph, der bestimmte pornographische Darstellungen verbietet
(Sex mit Gewalt, Sex mit Tieren, Sex mit Kindern).

2. §130a StGB.

Dieser Paragraph ist hauptsächlich für
Nazi-Kram gedacht.

3. §131 StGB.

Das ist der für uns Horrorfans relevante Paragraph.
Hier werden nämlich u.a. "die Menschenwürde
verletzende Gewaltdarstellungen"
unter Strafe gestellt. Da nun eigentlich jede
Art von Gewalt die Menschen-
würde verletzt, handelte es sich hier immer um
einen klassischen Gummiparagraphen,
deswegen die vielen verbotenen alten Horrorfilme.
Erst 1992 (oder war´s 90?) hat das Bundesverfassungsgericht
im sog. "Tanz der Teufel"-Urteil etwas genauere
wertungsrichtlinien gesetzt, weshalb seitdem auch kaum
noch Filme nach §131 verboten wurden.

Genaugenommen wären fast alle vor diesem Urteil
verbotenen Filme heute wieder freizugeben.
Es müßte nur mal jemand klagen.

In den 70ern war so eine JKPrüfung sehr üblich für Kinofilme,
die die Verleiher nicht in FSK-gekürzten Fassungen
rausbringen wollten.
Erst mit der 1985er Novellierung des Indizierungsgesetzes
war das dann vorbei.

Die besagt nämlich, daß Kinofilme, die nicht FSK
freigegeben sind, im Gegensatz zu freigegebenen
indiziert werden dürfen.
Und eine Indizierung eines Kinofilms bedeutet,
daß das Kino nicht mal draußen anschlagen
darf, welcher Film eigentlich läuft.

Danach fristete die JK-Prüfung ein Schattendasein,
nur ein, zwei unwichtige Videos wurden mal so behandelt.

Das änderte sich dann schlagartig, als Buena Vista
(also Disney!) zum ersten Mal für ein Video von der
FSK Schnittauflagen bekam (Dead Presidents).
Nun ist die Videoabteilung von Buena Vista
(im Gegensatz zur Kino-Dependance)
auf sowas gar nicht gut zu sprechen.

Um die geforderten Schnitte zu umgehen
und trotzdem keine Beschlagnahmung zu riskieren,
haben die einfach das Prinzip der JK-Prüfung reanimiert.
Das gab ein großes Hallo in der Videobranche,
daß ein Major sowas macht.

Tja, und mittlerweile sind es nur noch CIC und Warner
(und ein paar Independents), die noch Filme für
FSK 18 schneiden.

Wobei CIC und Warner von jeher entweder
keine oder völlig unfähige Rechtsabteilungen haben,
die stellen sich bei solchen Themen nämlich
immer total idiotisch an (ich sag nur Ritter der Dämonen).

Besten Dank fuer die Infos Matthias !!!!

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