Deutscher Bundestag
Petitionsausschuß
z. H. Frau Nickels
53113 Bonn
Pet 4-13-16-812-047613
Ihr Brief vom 28.7.98
Sehr geehrte Frau Nickels,
das Ihrem Brief beigefügte Protokoll (13/78) wirft einige Fragen auf:
1. (S. 143) Diese ABM-Stelle war ein Projekt des HGF der Handwerkskammer, nicht eine milde Gabe des Vermittlers, Herrn Müller, an mich; daß er mich dafür vorgeschlagen hat, obwohl das Arbeitsamt Saarbrücken nicht für den Bezirk Kaiserslautern zuständig ist, lag daran, daß man einen Ortswechsel meinerseits verhindern wollte. Schon bei dem betreffenden Vorstellungsgespräch war zu merken, daß die Sekretärin, des Vorstandssekretariats, Frau Kirsch, von dritter Seite (s. weiter unten) vorinformiert war - einer der vielen Belege dafür, daß mich betreffende Daten vom Arbeitsamt Saarbrücken nach außen weitergegeben worden sind.
Daß die Handwerkskammer Saarbrücken "keine Möglichkeit gesehen habe, ...mich In ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen", ist unrichtig: Ich habe mehrfach vom Geschäftsführer der HWK indirekte Angebote zur Weiterführung des Projekts innerhalb seiner Abteilung erhalten. Die internen politischen Verhältnisse der Kammer übergehe ich hier, sie können im WWW nachgelesen werden.
Der Grund, warum ich auf diese Angebote nicht eingegeangen bin, sind allerdings persönlicher Natur: Mir war die Vorstellung unerträglich, weitere Jahre die von außen hereingetragene üble Nachrede (ich sei homosexuell usw. vgl. WWW; ich habe Ihnen eine Kopie der Seite zugeschickt
) über mich ergehen zu lassen.
Natürlich habe ich während der ABM mich nicht um ein "Beratungsgespräch" mit dem Arbeitsamt bemüht: Ich wußte, daß dessen Inhalte nach außen weitergegeben würden.
(Nach Beendigung der ABM habe ich. deshalb einen Anwalt konsultiert, der dessen Inhalte weitergegeben hat).
2. Eine besondere Unverschämtheit enthält der 3. Absatz von S. 143:
"Soweit der Petent im Rahmen eines Beratungsgespräches nach Abschluß der ABM Klage über private Konflikte, die seiner beruflichen Eingliederung entgegenstünden, geführt hat, ist er von dem zuständigen Arbeitsvermittler zutreffend darauf hingewiesen worden, daß der Arbeitsverwaltung in solchen Angelegenheiten keinerlei Handlungsfelder oder Zuständigkeiten eröffnet seien."
Ich habe mich natürlich nach Abschluß der ABM bei Herrn Maas vom Arbeitsamt Kaiserslautern zurückgemeldet, und es war bezeichnend, daß er eben nicht nach dem Grund für die Nichtübernahme gefragt hat - warum auch, den kannte er schon. Daß ich über "private Konflikte" mich beklagt hätte, ist schlicht gelogen, und die Absicht hier wie an anderen Stellen ist deutlich: Die Sache soll auf eine "rein private" Ebene abgeschoben werden. Tatsache ist aber, daß aus den Arbeitsämtern Saarbrücken und Kaiserslautern seit 1991 mich betreffende Daten an Dritte weitergegeben worden sind. Die Arbeitsämter haben sich von dritter Seite für private Zwecke einspannen lassen. Es handelt sich dabei um Prof. Schmidt-Henkel und dessen Sekretärin (vgl. die Kopie der WWW-Seite).
3. Überraschend war die Behauptung der Arbeitsämter, ich hätte seit 1993 " 6 Vermittlungsvorschläge" (S. 143 unten) erhalten.
Nach meinen Unterlagen habe ich lediglich deren drei erhalten:
Die ABM-Stelle in Saarbrücken 1994, dann Anfang 1998 (nach 1 ½ Jahren Arbeitslosigkeit, und ca. ½ Jahr nachdem diese Petition bei Ihnen eingegangen war) zwei weitere Angebote: eine ABM-Stelle, befristet für ein Jahr, beim Offenen Kanal Kaiserslautern; da ich weder Kabelanschluß noch Erfahrung mit Videotechnik und Bürgerkanal hatte, habe ich diese Stelle natürlich nicht erhalten.
Das dritte Angebot kam telefonisch vom Arbeitsamt Waldmohr: Es handelte sich um eine Stelle für einen Lokalhistoriker, der ich ebenfalls nicht bin. Beide "Angebote" waren offensichtlich für mich ungeeignet und sollten als Alibi dienen.
Von dem genannten (S. 143 u.) Angebot einer Firma über das Langzeitarbeitslosenprogramm ist mir überhaupt nichts bekannt. (Es würde mich interessieren, den Namen dieser "Firma" zu erfahren.) Es gab natürlich auch keine weiteren Gespräche deshalb. Auch von offenbar folgenlosen Gesprächen mit dem Bezirksverband Pfalz ist mir nichts bekannt; das einzige Projekt, für das ich in Frage gekommen wäre (Wörterbuchprojekt), ist, wie man längst der Presse entnehmen konnte, abgeschlossen. - Offensichtlich handelt es sich um Schutzbehauptungen. Herr Maas (Arbeitsamt Kaiserslautern) hat beim ersten Gespräch schon geäußert, er hätte noch nie was für mich gehabt, habe nichts und werde nichts haben.
Mein Hauptvorwurf war, daß die genannten Arbeitsämter sich von Schmidt-Henkel für private Zwecke haben einspannen lassen. Dem wollten oder konnten Sie offenbar nicht nachgehen. Die Aufforderung, die "Sachverhaltsaufklärung" (bei der ich auf Sie gehofft hatte) bei einem Gericht zu suchen, klingt in den Ohren eines Arbeitslosen leicht zynisch, ich werde ihr bei Gelegenheit aber folgen. Da Schmidt-Henkel SPD-Mitglied ist und ich langjährige Erfahrung mit ihm habe (auch was die Verhinderung von Bewerbungen betrifft), wäre mgw.. aufschlußreich, wer diese Petition bearbeitet hat.
Noch einmal: Es handelt sich nicht um meine "privaten Konflikte", sondern darum, daß die Arbeitsverwaltung sich für private Zwecke und deutlich gegen ihren Auftrag, einspannen läßt.
Mit freundlichen Grüßen