Was ein Arbeitsamtsdirektor, von Bräsigs Hirnfürzen inspiriert, sich so alles erlaubt:
Ein dämlich-unverschämtes Stück: Der Stegmaier widerlegt, was ich nicht behauptet habe (s. u.) und ignoriert die eigentliche Sache: daß nämlich das Arbeitsamt in Gestalt des Herrn Müller mindestens eine meiner Bewerbungen VERHINDERT hat.
Die Kammer wird wohl in irgend einer Form begründet haben, warum die ABM nicht zur Übernahme führte - was mich sehr wohl betrifft - und der Stegmaier beruft sich auf den Datenschutz: Wessen Daten sollen hier geschützt werden? Die des Arbeitsamts, das mal wieder gelinkt wurde? Die der linkenden Kammer. Voll der Saarlandmief..
Eine eindeutige Lüge ist die Behauptung, die Frau Schmelzer habe zuletzt im März 1991 "Kontakt" mit mir gehabt: Sie hat fast alle Antragsgeschichten bzgl. des Dokumentarlehrgangs seit Mai 1991 bearbeitet und mit mir besprochen
Jetzt kommts:
Betr. Ihre Beschwerden vom 12.02. und 25.05.97
Sehr geehrter Herr Dietz,
vorab möchte ich Sie darauf hinweisen, daß Beschwerden von mir
sehr emstgenommen und deshalb konsequent verfolgt werden. Sowohl Frau Schmelzer
wie auch Herr Müller waren von der vorliegenden Beschwerde und den darin
erhobenen Vorwürfen überrascht, zumal Ihr letzter Kontakt mit Frau
Schmelzer im März 1991 stattfand.
Beide Mitarbeiter haben für mich glaubhaft versichert, daß keine
persönlichen Daten an unbefugte Dritte weitergeleitet wurden oder noch
werden. Zu keinem Zeitpunkt bestanden Kontakte zu
Privatdetektiven oder zu den von Ihnen genannten Mitarbeitern der
Handwerkskammer. Ihre Anschuldigungen bezüglich der vom
Fachvermittlungsdienst des Arbeitsamtes Saarbrücken ausgehenden
,,üblen Nachrede", erscheinen mir daher als völlig haltlos, und
ich möchte Sie bitten, Ihre Vorwürfe dahingehend zu überdenken.
[Ich habe nachweislich nicht das Arbeitsamt SB der üblen
Nachrede beschuldigt, sondern darauf hingewiesen, daß Müller und
Schmelzer diese erst möglich gemacht haben, durch Weitergabe meiner
Adressen an Didier, das Frettchen, und durch Weitergabe der neuen Arbeitsstelle
bei der HWK]
Zu Ihrer Bitte um Einsichtnahme in den ABM-Abschlußbericht kann ich
Ihnen folgendes mitteilen: Der ABM-Abschlußbericht enthält lediglich
Daten des Antragstellers (hier: der Handwerkskammer), die die
Abrechnungsmodalitäten, eventuelle Verlängerungsanträge o.
ä. betreffen. Berichte über Teilnehmer, deren Arbeitsweise oder
sonstiges Verhalten sind darin nicht enthalten und auch nicht üblich.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist aber eine Einsichtnahme durch
Sie oder andere Außenstehende nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
[datiert 26.6.97]
Das hatte ich auch nicht behauptet - diese Kontakte hatte das Frettchen, finanziert vom Bräsig