Was ein Arbeitsamtsdirektor, von Bräsigs Hirnfürzen inspiriert, sich so alles erlaubt:

Ein dämlich-unverschämtes Stück: Der Stegmaier widerlegt, was ich nicht behauptet habe (s. u.) und ignoriert die eigentliche Sache: daß nämlich das Arbeitsamt in Gestalt des Herrn Müller mindestens eine meiner Bewerbungen VERHINDERT hat.

Die Kammer wird wohl in irgend einer Form begründet haben, warum die ABM nicht zur Übernahme führte - was mich sehr wohl betrifft - und der Stegmaier beruft sich auf den Datenschutz: Wessen Daten sollen hier geschützt werden? Die des Arbeitsamts, das mal wieder gelinkt wurde? Die der linkenden Kammer. Voll der Saarlandmief..

Eine eindeutige Lüge ist die Behauptung, die Frau Schmelzer habe zuletzt im März 1991 "Kontakt" mit mir gehabt: Sie hat fast alle Antragsgeschichten bzgl. des Dokumentarlehrgangs seit Mai 1991 bearbeitet und mit mir besprochen

Jetzt kommts:

Betr. Ihre Beschwerden vom 12.02. und 25.05.97

Sehr geehrter Herr Dietz,

vorab möchte ich Sie darauf hinweisen, daß Beschwerden von mir sehr emstgenommen und deshalb konsequent verfolgt werden. Sowohl Frau Schmelzer wie auch Herr Müller waren von der vorliegenden Beschwerde und den darin erhobenen Vorwürfen überrascht, zumal Ihr letzter Kontakt mit Frau Schmelzer im März 1991 stattfand.
Beide Mitarbeiter haben für mich glaubhaft versichert, daß keine persönlichen Daten an unbefugte Dritte weitergeleitet wurden oder noch werden. Zu keinem Zeitpunkt bestanden Kontakte zu Privatdetektiven oder zu den von Ihnen genannten Mitarbeitern der Handwerkskammer. Ihre Anschuldigungen bezüglich der vom Fachvermittlungsdienst des Arbeitsamtes Saarbrücken ausgehenden ,,üblen Nachrede", erscheinen mir daher als völlig haltlos, und ich möchte Sie bitten, Ihre Vorwürfe dahingehend zu überdenken. [Ich habe nachweislich nicht das Arbeitsamt SB der üblen Nachrede beschuldigt, sondern darauf hingewiesen, daß Müller und Schmelzer diese erst möglich gemacht haben, durch Weitergabe meiner Adressen an Didier, das Frettchen, und durch Weitergabe der neuen Arbeitsstelle bei der HWK]
Zu Ihrer Bitte um Einsichtnahme in den ABM-Abschlußbericht kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Der ABM-Abschlußbericht enthält lediglich Daten des Antragstellers (hier: der Handwerkskammer), die die Abrechnungsmodalitäten, eventuelle Verlängerungsanträge o. ä. betreffen. Berichte über Teilnehmer, deren Arbeitsweise oder sonstiges Verhalten sind darin nicht enthalten und auch nicht üblich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist aber eine Einsichtnahme durch Sie oder andere Außenstehende nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

[datiert 26.6.97]

Das hatte ich auch nicht behauptet - diese Kontakte hatte das Frettchen, finanziert vom Bräsig