Albert-Ludwigs-Universität

Freiburg i. Br.

Historisches Seminar


Protokoll der Sitzung des AK-Promotion vom 27.04.1998, 20 Uhr

Zu TOP3:

Die von Rüdiger Hinz vorgestellte Tagesordnung wurde angenommen.

Zu TOP 7 wurde angeregt, die speziellen Schwierigkeiten der Staatsexamenskandidaten bei der Einschreibung in den Promotionsstudiengang zu erörtern.

Zu TOP 5:

Die Weiterleitung der Post des AKs an Promovierende bei Herrn Krumeich hat sich als problematisch herausgestellt. Es wurde vorgeschlagen noch einmal separat durch Anschläge auf die Treffen des AKs hinzuweisen.

Die Frage nach dem derzeitigen Status des Anwesenden wurde wie folgt beantwortet:

11 Anwesende sind als Promotionsstudierende eingeschrieben
4 als Studierende im Zweitstudium bzw. 1 als grundständig Promovierende
3 Anwesende haben sich aufgrund der verkorxten Rechtslage exmatrikulieren müssen


Zur Frage nach Arbeitsverbot und neuen Studiengebühren ergab sich folgende Zählung:

10 Anwesende haben den Brief des Studentensekretariats erhalten, dass Sie zukünftig 1000 DM Studiengebühr entrichten müssen

3 Anwesende erhielten das Informationsschreiben zum Arbeitsverbot und die Aufforderung, ihren Nebenverdienst zu erklären

zu TOP 6

A.) Rigorosum

Zur Diskussion stand das von Bernhard Brunner und Sybille Buske erarbeitete Papier zum ,,Rigorosum" welches als Vorschlag zur Neugestaltung der Promotionsordnung in den GA eingebracht werden soll.

Isabelle Heinemann ergänzte, dass nach Informationen von Frau Ehinger (Beauftragte des GA) zwar vor ,,Urzeiten" ein erster Novellenversuch gescheitert sei, jedoch in Kürze eine Neuordnung vom GA verabschiedet werden soll. Genaueres sei von Frau Ehinger jedoch nicht in Erfahrung zu bringen gewesen. Isabella schlug vor, trotzdem das vorliegende Papier, welches auch Herr Schwengel gutiert habe, abzustimmen und in der nächsten Sitzung dem GA vorzulegen.

Nach der Verlesung wurden folgende Punkte diskutiert bzw. erfragt:

Die Vorbereitungszeit auf das Rigorosum von einem halben Jahr ergibt sich aus den Formalia der Prüfungsordnung, da erst ein halbes Jahr nach Abgabe der Arbeit die Rigorosumsprüfungen stattfinden dürfen. Dies bedeutet nicht, dass zwangsläufig die Vorbereitung selbst ein halbes Jahr dauern muss.

Die Disputation als Alternative zum Rigorosum gestaltet sich nach Informationen derAnwesenden folgendermaßen:

Die Arbeit wird in einer einstündigen Disputation vom Promovenden verteidigt. Die Disputation ist universitätsöffentlich, über die Note entscheidet ein meist fünfköpfiges Prüfungsgremium. Frageberechtigt sind jedoch alle Anwesenden. Diese Form der Abschlußprüfung wird schon bundesweit an verschiedenen Universitäten praktiziert, wird jedoch nicht in allen Punkten einheitlich geregelt.

Der Einwand, mit dem Alternativentwurf würden wir unsere eigene Prüfungsordnung gestalten, wurde mit dem Argument zurückgewiesen, dass es sich hier nicht um die Ausarbeitung einer Prüfungsordnung handele, sondern um eine grundsätzliche Anregung zur Novellierung derselben.

zu Punkt 1

Jürgen Zimmerer bat, den Hinweis auf grundständig Promovierende neutraler zu formulieren, da er in der bestehenden Form die akademischen Fähigkeiten dieser Personengruppe in Frage stelle. Nach den vorgeschlagenen Korrekturen wurde Punkt 1 bis auf eine Enthaltung einstimmig angenommen.

zu Punkt 2

Es wurde angeregt, die Regularien der Disputationsverfahren an anderen Universitäten in Erfahrung zu bringen, um auf diese im Papier explizit hinweisen zu können.

zu Punkt 3

Hier wurde gebeten, den Abschnitt genauer zu formulieren, so daß der Zusammenhang zwischen unserer Forderung und den hier angeführten Argumenten deutlicher werde. Entsprechende Veränderungen wurden vorgenommen. Der Abschnitt wurde bis auf eine Enthaltung einstimmig angenommen.

Punkt 3 und 4 wurde ohne Diskussion angenommen.



Themenblock B - Arbeitsverbot

Daß Arbeitsverbot und Studiengebühren eine unakzeptable Härte für alle Promovenden darstellen, wird auch von Herrn Schwengel so gesehen. Er kündigte an, diese Problematik mit dem Rektor zu besprechen. Die Anregung von Isabelle Heinemann, unsere Opposition zu den unsinnigen Ministerialerlässen in einem Antrag an den Senat zu formulieren, stieß auf große Zustimmung. Ihre Initiative wurde durch die Anwesenden einstimmig legitimiert.


Themenblock C - 1000 DM

Nach der Vorstellung des von Rüdiger, Bernhard und Daniela erarbeiteten Papiers wurden folgenden Punkte diskutiert:

Die Anregung, den Mißstand, der sich aus der Kombination von Arbeitsverbot und Studiengebühr ergebe, in Form einer kleinen Anfrage in den Landtag einzubringen, stieß auf einstimmige Unterstützung. Hierzu sollen Kontakte zu einer Landtagsabgeordneten in Heidelberg genutzt und genauere Information zur Erarbeitung einer Anfrage beschafft werden.

Die Aufforderung des Studentenwerkes zur Zahlung der Studiengebühr sei nach Tilmann Robbe rechtswidrig, da kein Promotionsausschuss existiere, der über die Verlängerung der kostenfreien Studienzeit entscheiden soll. Er empfahl den Betroffenen, mit dieser Begründung Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung einzulegen. Ein Aufschub der Zahlungsverpflichtung könne hiermit jedoch nicht erreicht werden. (Anmerkung des Protokollanten: Bei Erstellung des Protokolls wurde bekannt, dass mittlerweile für die Philosophische Fakultät IV eine Art Promotionsausschuss existiert)


Themenblock D - andere Erörterungspunkte

Es wurde darüber informiert, dass Staatsexaminierte, um als Promotionsstudent akzeptiert zu werden, noch einen Proseminarschein beibringen müssen. Diese Angabe beruhte auf Informationen von Herrn Wellner, derzeit Fakultätsassistent. (Anmerkung des Protokollanten: Dieses Problem hat sich nach Rücksprache mit Frau Ehinger geklärt. Examinierte beantragen zusammen mit ihrem Zeugnis die Befreiung vom Erwerb des zusätzlichen Proseminarscheins. Ein Antrag wurde schon positiv beschieden.)


ZU TOP 10:

Die nächste Sitzung soll am 22. Juni 1998 um 20 Uhr stattfinden.


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