Zu TOP3:
Die von Rüdiger Hinz vorgestellte Tagesordnung wurde angenommen.
Zu TOP 7 wurde angeregt, die speziellen Schwierigkeiten der Staatsexamenskandidaten bei
der Einschreibung in den Promotionsstudiengang zu erörtern.
Zu TOP 5:
Die Weiterleitung der Post des AKs an Promovierende bei Herrn Krumeich hat sich als problematisch herausgestellt. Es wurde vorgeschlagen noch einmal separat durch Anschläge auf die Treffen des AKs hinzuweisen.
Die Frage nach dem derzeitigen Status des Anwesenden wurde wie folgt beantwortet:
11 Anwesende sind als Promotionsstudierende eingeschrieben
4 als Studierende im Zweitstudium bzw. 1 als grundständig Promovierende
3 Anwesende haben sich aufgrund der verkorxten Rechtslage exmatrikulieren müssen
Zur Frage nach Arbeitsverbot und neuen Studiengebühren ergab sich folgende Zählung:
10 Anwesende haben den Brief des Studentensekretariats erhalten, dass Sie zukünftig 1000 DM Studiengebühr entrichten müssen
3 Anwesende erhielten das Informationsschreiben zum Arbeitsverbot und die Aufforderung,
ihren Nebenverdienst zu erklären
zu TOP 6
A.) Rigorosum
Zur Diskussion stand das von Bernhard Brunner und Sybille Buske erarbeitete Papier zum ,,Rigorosum" welches als Vorschlag zur Neugestaltung der Promotionsordnung in den GA eingebracht werden soll.
Isabelle Heinemann ergänzte, dass nach Informationen von Frau Ehinger (Beauftragte des
GA) zwar vor ,,Urzeiten" ein erster Novellenversuch gescheitert sei, jedoch in Kürze
eine Neuordnung vom GA verabschiedet werden soll. Genaueres sei von Frau Ehinger jedoch
nicht in Erfahrung zu bringen gewesen. Isabella schlug vor, trotzdem das vorliegende
Papier, welches auch Herr Schwengel gutiert habe, abzustimmen und in der nächsten Sitzung
dem GA vorzulegen.
Nach der Verlesung wurden folgende Punkte diskutiert bzw. erfragt:
Die Vorbereitungszeit auf das Rigorosum von einem halben Jahr ergibt sich aus den Formalia der Prüfungsordnung, da erst ein halbes Jahr nach Abgabe der Arbeit die Rigorosumsprüfungen stattfinden dürfen. Dies bedeutet nicht, dass zwangsläufig die Vorbereitung selbst ein halbes Jahr dauern muss.
Die Disputation als Alternative zum Rigorosum gestaltet sich nach Informationen derAnwesenden folgendermaßen:
Die Arbeit wird in einer einstündigen Disputation vom Promovenden verteidigt. Die Disputation ist universitätsöffentlich, über die Note entscheidet ein meist fünfköpfiges Prüfungsgremium. Frageberechtigt sind jedoch alle Anwesenden. Diese Form der Abschlußprüfung wird schon bundesweit an verschiedenen Universitäten praktiziert, wird jedoch nicht in allen Punkten einheitlich geregelt.
Der Einwand, mit dem Alternativentwurf würden wir unsere eigene Prüfungsordnung
gestalten, wurde mit dem Argument zurückgewiesen, dass es sich hier nicht um die
Ausarbeitung einer Prüfungsordnung handele, sondern um eine grundsätzliche Anregung zur
Novellierung derselben.
zu Punkt 1
Jürgen Zimmerer bat, den Hinweis auf grundständig Promovierende neutraler zu
formulieren, da er in der bestehenden Form die akademischen Fähigkeiten dieser
Personengruppe in Frage stelle. Nach den vorgeschlagenen Korrekturen wurde Punkt 1 bis auf
eine Enthaltung einstimmig angenommen.
zu Punkt 2
Es wurde angeregt, die Regularien der Disputationsverfahren an anderen Universitäten
in Erfahrung zu bringen, um auf diese im Papier explizit hinweisen zu können.
zu Punkt 3
Hier wurde gebeten, den Abschnitt genauer zu formulieren, so daß der Zusammenhang
zwischen unserer Forderung und den hier angeführten Argumenten deutlicher werde.
Entsprechende Veränderungen wurden vorgenommen. Der Abschnitt wurde bis auf eine
Enthaltung einstimmig angenommen.
Punkt 3 und 4 wurde ohne Diskussion angenommen.
Themenblock B - Arbeitsverbot
Daß Arbeitsverbot und Studiengebühren eine unakzeptable Härte für alle Promovenden
darstellen, wird auch von Herrn Schwengel so gesehen. Er kündigte an, diese Problematik
mit dem Rektor zu besprechen. Die Anregung von Isabelle Heinemann, unsere Opposition zu
den unsinnigen Ministerialerlässen in einem Antrag an den Senat zu formulieren, stieß
auf große Zustimmung. Ihre Initiative wurde durch die Anwesenden einstimmig legitimiert.
Themenblock C - 1000 DM
Nach der Vorstellung des von Rüdiger, Bernhard und Daniela erarbeiteten Papiers wurden
folgenden Punkte diskutiert:
Die Anregung, den Mißstand, der sich aus der Kombination von Arbeitsverbot und Studiengebühr ergebe, in Form einer kleinen Anfrage in den Landtag einzubringen, stieß auf einstimmige Unterstützung. Hierzu sollen Kontakte zu einer Landtagsabgeordneten in Heidelberg genutzt und genauere Information zur Erarbeitung einer Anfrage beschafft werden.
Die Aufforderung des Studentenwerkes zur Zahlung der Studiengebühr sei nach Tilmann
Robbe rechtswidrig, da kein Promotionsausschuss existiere, der über die Verlängerung der
kostenfreien Studienzeit entscheiden soll. Er empfahl den Betroffenen, mit dieser
Begründung Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung einzulegen. Ein Aufschub der
Zahlungsverpflichtung könne hiermit jedoch nicht erreicht werden. (Anmerkung des
Protokollanten: Bei Erstellung des Protokolls wurde bekannt, dass mittlerweile für die
Philosophische Fakultät IV eine Art Promotionsausschuss existiert)
Themenblock D - andere Erörterungspunkte
Es wurde darüber informiert, dass Staatsexaminierte, um als Promotionsstudent
akzeptiert zu werden, noch einen Proseminarschein beibringen müssen. Diese Angabe beruhte
auf Informationen von Herrn Wellner, derzeit Fakultätsassistent. (Anmerkung des
Protokollanten: Dieses Problem hat sich nach Rücksprache mit Frau Ehinger geklärt.
Examinierte beantragen zusammen mit ihrem Zeugnis die Befreiung vom Erwerb des
zusätzlichen Proseminarscheins. Ein Antrag wurde schon positiv beschieden.)
ZU TOP 10:
Die nächste Sitzung soll am 22. Juni 1998 um 20 Uhr stattfinden.