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political philosophy -- unseparable from language 
democratic development -- and language philosophy: e.g. M.Foucault
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human LIBERTARIAN FREEDOMS are the least against anti-democratic hierarchies.
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Konvent zwischen Schwindel und Macht
EU Konvent wie auch Oesterreich Konvent sollen im Sinne eines "Ja oder Ja" Versteinerungen von Strukturen festschreiben, die von (Ueberlebens-) Kampf der Existenzen und Existenzformen ausgingen, die heute niemandem (ausser AktivHierarchisten) mehr Beduerfnis sind geschweige denn Notwendigkeit:
  • Der Versuch, einen einzigen Sozialpassus in die Verfassung bringen, bedurfte im Oesterreich nach 1985 hingegen eines Volksbegehrens -- dieser Passus ist zumindest am 11.5.004 lt. Abfrage beim R.I.S. nicht in der Verfassung enthalten: das Volksbegehren wurde vom Parlament verworfen (das gibt es in Oesterreich, sogar legal ...) (uebrigens brachte auch die Staatsvertragssuche beim R.I.S. im Mai 2004 alle moeglichen Ergebnisse im Vereinsrecht, Finanzrecht und Sprengmittelrecht, nicht aber den Artikel 4 des Staatsvertrages zutage) -- heute haben immer mehr Leute in Wiirklichkeit immer weniger Geld, obwohl sie (theoretisch, den Kennzahlen und Indexzahlen zufolge) "immer reicher werden" -- Beispiel: Oesterreich, unter den 10 reichsten Laendern der Welt, aber mit mehr Einkommenslosen und Obdachlosen als je zuvor -- (die Erklaerung liegt im Kennzahlenschwindel des BIP bzw. GNP, wonach jeder einzelne Mensch bzw. dessen Lohn und Einkommen undifferenziert neben Umsaetzen von globalen Riesenkonzernen in die Kennzahlen gerechnet werden = Statistikschwinkel: grosse Firmen zahlen oft nicht einmal Steuer) und damit ist der paradoxe Fall eingetreten, dass praktisch nur linke Parteien eine Verbesserung des Freiraumes des einzelnen Menschen bringen koennten, d a s s a b e r viele Menschen "linke Gruppen" mit Stalinismus gleichsetzen und Angst vor den linken Gruppen haben, o b w o h l immer mehr Menschen die Politik des Grundeinkommens und der Anti- Aufruestung (die momentan praktisch n u r bei Linkspolitik existiert) immer dringender brauchen
  • Gesetze (als Verhaltensvorschriften, mit Sanktionen) produziert nur, wer sie nachher mit (Staats-) Gewalt zu erzwingen beabsichtigt; solche Gesetze sind also de facto der Anfang vom (Buerger-) Krieg (je nachdem, wer als "Staat" definiert ist) -- vgl. Gesslerhut der Schweiz, 1291 bzw. 15. Jahrhundert, Kopie hier
  • US- Lobbying oder japanischer Harmonieterror (Vermeidung von Konfrontation) bringen keine Loesung dieses Dilemma, denn hier wird nur vorerst geistige Gewalt (beides sind Verstoss gegen Gewaltentrennung) eingesetzt, deren "Erfolg" die (echte, koerperliche) Gewalt und Staatsgewalt und Gegengewalt eben spaeter nach sich zieht.
  • Gewaltentrennung wird nicht einmal in primitivsten Formen eingehalten: a) Oesterreich 2004: zumindest 2 Gendarmeriebeamte (OeVP, Polizei) sind zugleich Abgeordnete des Parlaments (Nationalrat), arbeiten aber trotzdem Teilzeit weiter in ihrem Beruf: Exekutive und Legislative nicht getrennt. (die Suche nach weiteren Faellen ist schwierig, weil die Website des Parlaments www.parlament.gv.at -- betrieben auf einer Domain der Regierung die Berufe der Abgeordneten verschweigt b) Lobbying versucht am direktesten Weg, Gewaltentrennung zu umgehen, indem (z.B. Wirtschafts-) Interessensgruppen die Macht von aussen ausueben. c) Montesquieu verlangt in seiner Primitiv- Gewaltentrennung die Trennung von Exekutive (Regierung), Legislative (Parlament) und Justiz (Gerichte), heute bzw. in Staaten mit Parteien (gesamte OECD) muss das aber auf Gruppen angewendet werden: gleiche Gruppen duerfen nicht Parlament und Regierung dominieren!! (d.h. dass Parteien von Parlaments- (Koalitioins-) Mehrheiten nicht zugleich die Regierung bilden duerfen -- die einzige Regierung des Westens, die dem seit 1980 entsprach, war die Regierung Reagan, wo aber durch Lobbying dieses Demokratieminimum der Gewaltentrennung wieder zunichtegemacht wurde) d) Demokratie ist vor allem Schutz vor Erzwingung, aber praktisch nirgends ist das Produzieren von Erzwingungsgesetzen (die im Interesse von Exekutive, d.h. Regierung(en) sind) von der Gesetzgebung fuer Schutz-vor-Erzwingungs- Gesetzen getrennt: Erzwingungsgesetze sind Demokratievernichtung, vgl. "enforcement", nur die wenigen Schutz-vor-Erzwingungs- Gesetze (Rechtsmittel, Rechtsstaat) sind demokratische Rechtfertigung) -- einzige und nur momentane, voruebergehende "Trennung" sind Gruppen wie Unterausschuesse des Parlaments, wo (manchmal) verschiedene und verschiedenartige Gesetze eher zufaellig von verschiedenen Unterausschuessen bearbeitet werden; der Beschluss erfolgt aber immer wieder im Plenum e) Massenmedien sind meist von Regierungslobbying (Staatsfunk; in Oesterreich ist die Chefin des ORF eine enge Mitarbeiterin von Erwin Proell = OeVP Niederoesterreich und damit Wolfgang Schuessel = OeVP Bundeskanzler), abhaengig, in Deutschland sind RTL, Pro7 und Sat1 ueber Werbebudgets von Wirtschaftslobbying voellig abhaengig. (Kapitalismus, Globalismus; d.h. Erzeugung von Abhaengigkeit mittels Geld) Kontrollfunktionen von Massenmedien sind damit illusorisch, Medien dienen damit Exekutive oder Unternehmensgruppen aber nicht der Demokratie: mediale Gewalt als Zusatzform von Staatsgewalt
  • Herrschaftskritik, also Kritik an Form und Ausmass, an Qualitaet u n d Quantitaet von "Herrschaft" (ruling, rulemaking) findet so gut wie nirgends und seitens praktisch keiner Gruppe (ausser von Hierarchisten) stattt; Beweis, dass damit gegen einen wichtigen Waehlerwunsch verstossen wurde, ist der Erfolg des oesterreichischen Eu- Abgeordneten Hanns Peter Martin: er erreichte 2004 fast 20x so viele Stimmen wie die Europaeische Linkspartei, obwohl er gegen das "Tabu "EU" verstossen und EU- Institutionen kritisiert hatte (Hanns Peter Martin haette in Oesterreich vermutlich noch mehr Stimmen erhalten, wenn er sich mit dem "Anschluss II" -- siehe unten bzw. hier -- auseinandergesetzt haette
  • was heisst "Konvent"? EU- Konvent + Oesterreich- Konvent, und ihre Inhalte Wozu Verfassung? Zweck einer Verfassung? Erzwingungsgesetze gegen Demokratie (Demokratie ist SCHUTZ vor Herrschaft) Schutz vor Erzwingung und Herrschaft ("enforcement") Zusammenfassung "Konvent" ist die Bezeichnung (blau)schwarzer (bzw.rotschwarzer) -- vor allem "christlicher" -- Studentenverbindungen fuer eine "Zusammenkunft": Burschenconvent, Altherrenconvent etc. Da der KommissionsChef der EU bis 2004, Romano Prodi, ein "Christlichsozialer" ist, wird die Bezeichnung "Konvent" auch von den Machtgierhaelsen in der EU verwendet. Christlichsoziale Regierungen und Regierungs- Beteiligungen (Koalitionen) haben die Gemeinsamkeit der Omofumas und Cheibanis: Marcus Omofuma starb 1999/2000 und Cheibani Wague starb 2003, beide in der "Obhut" der oesterreichischen Polizei. Bei Cheibani Wague waren sogar auch noch Sanitaeter und Rettungsaerzte (!) dabei ... Weitere (mindestens 4) Abschiebetote gab es 2000-2002 in Deutschland, Belgien und der Schweiz (alle hatten zum betreffenden Zeitpunkt "christlichsoziale" Regierungen oder Koalitionen/Regierungsbeteiligungen) Eine der Quellen nennt sogar 9 Tote allein 1998-2002 in diesen Laendern plus je 1 Toten "Abschuebling" in Frankreich, Italien und Grossbritannien 1998-2002. (Kopie hier) In weiteren mindestens 2 Faellen haben Oesterreichische Polizisten entweder glatten Mord begangen oder waren nervlich ueberfordert, also als Polizeibeamte nicht geeignet (auch wenn das dann unueberlegte Toetung aus nervlicher Ueberforderung und nicht kontrollierter, ueberlegter Mord war) -- am 31.8.2002 erschoss ein 32jaehrigerr Polizist in Wien den 31jaehrigen Binali I., der ihn barfuss (!) mit einer Flasche "bedrohte", nachdem er eine zweite Flasche gegen das Polizeiauto geworfen (!) hatte ... (also mit Sicherheit erkennbar keine Waffe in der Hand hielt) -- ein weiterer Mann, der mehrere Unfaellle mit Blechschaden verursacht hatte, wurde beim Aussteigen aus seinen Lieferwagen erschossen, als er mit einem Messer (!) -- allein gegen mehrere Polizisten -- einen Polizisten attackierte (Polizeibeamte bekommen sehr gutes und sicheres Gehalt und eine extrem gute und sichere Pension, um sich an ihre Dienstvorschriften zu halten und ihr Risiko abzudecken und genau solche Exzesse zu vermeiden; Oesterreich gilt theoretisch an sich seit 1945 nicht mehr als Bananenrepublik oder Faschistenstaat; Zeitpunkt ca. 2001-2003) -- ein dritter Mann wurde in seinem Autoo erschossen, als er zu fluechten versuchte (auch dafuer sind Polizisten ausgebildet und bezahlt), und nachdem der Polizist die Autotuer beim Fluchtversuch die Autotuer des Mannes aufgerissen und vor Zeugen (!) geschrien hatte "Du Schwein, mach die Tuer auf, oder ich erschiess dich" (!) (also ebenfalls ein ueberlegter oder nervlich ueberforderter MORD; Zeitpunkt ca. 2000-2003) Das hindert EU- Machtgierhaelse der diversen Koalitions- Stasigruppen (die es in jeder Partei auf der Welt gibt) nicht daran, "unter" (ecce) Leitung des Christlichsozialen Romano Prodi einen EU- Konvent zu betreiben. Zweck von EU- Konvent und Oesterreich- Konvent: *) Festigung der Demokratievernichtung (Hierarchisierung) heutiger EU- Staaten *) Erzeugung neuer, noch festerer Sattelstuetzen der Macht im EU- Apparat *) Erzeugung einer Basis zwecks solchen Erzeugungen ("Verfassung"), in denen vor allem drinsteht, was Buerger alles NICHT duerfen, (weil ihre "Sicherheit" sonst "gefaehrdet" waere) -- eine Verfassung in Demokratien sollte eigentlich SCHUTZ vor Herrschaft sichern, statt Herrschaft durch Reglementierungen abzusichern. Oesterreichs blauschwarzes Regime -- vor dem EU- Anschluss 1994 (X) warr Oesterreich ein Muster an Menschenrechten und Fluechtlichgsbehandlung; heute gibt es statt dessen die Omofumas und Cheibanis, und Fluechtlinge stehen als "Illegale" in der Kronenzeitung -- erkannte flugs das Vorhaben und rief schnell einen Oesterreich- Konvent ins Leben, um die (seitens der EU- operators) ungeliebten Verfassungsgesetze der Neutralitaet (zwecks "militaerische Solidaritaet") und Anschlussverbot zu umgehen. (X) (Staatsvertrag Art. 4: ohne sich auf Nazis zu beschraenken, wird dort ein Verbot des POLITISCHEN oder WIRTSCHAFTLICHEN, und zwar UNMITTELBAREN oder MITTELBAREN Zusammenschlusses mit Deutschland festgelegt -- der Staatsvertrag ist Bestandteil derr Verfassung Oesterreichs; Oesterreich und Deutschland sind in der EU zusammengeschlossen, das MITTEL ist also die EU) Das in dieser Form auszusprechen, wird fast ueberall in der EU als "Nazi" gebrandmarkt. Fast jedes Medium weigert sich, ohne Brandmarkung dieses Gesetzeszitat zu berichten. Der Staatsvertrag ist Teil der oesterreichischen Bundesverfassung. Wir sind KEINE Nazis, allerdings duerfte Oesterreich nicht als Mitglied in der EU sein. *** Offene Grenzen und der Euro als Waehrung sind einem Nichtmitglied der EU uebrigens nicht verwehrt und nirgends verboten; was 1994 passierte, war der -- bisher gelungene -- Versuch der Konservativen, alle Nichtkonservativen mittels EU auszubremsen und zu zerschlagen, waehrend linke Politik sich sagte, sie sei ja schon immer international gewesen und deshalb nicht gegen die EU als politische Union auftrat; EWR als Vertrag einer Wirtschaftszone EWG + EFTA (als damals einzige Moeglichkeit, Freiheit der Menschen -- auch vor Verpflichtungen gegenueber juristischen Personen (Staat, Unternehmen, Parteien, Gruppen) -- und Konsumvorteile dieser Menschen in einms grossen (Konsumenten-!!) Markt zu vereinen, war damit gestorben. Der Inhalt dieser EU- und Oesterreich- Konvente sind einfach: EU und Oesterreich sollen neue Verfassungen bekommen, durch die moeglichst allen Aktionen aller EU- Regierungen (der Mitgliedsstaaten und zukuenftiger EU- Gesamt- Regierungen) jeglicher Widerstand entzogen werden soll. Oesterreichs Regime (blauschwarz, aber andere Koalitionen wie rotschwarz oder gruenschwarz haben bisher nicht vor, etwas dagegen zu unternehmen) hat schnell einen Oesterreich- Konvent geschaffen, um *) Oesterreich eine "neue Verfassung" ("zeitgemaesse Verfassung" etc.) zu "geben" *) "die vielen Verfassungsgesetze uebersichtlich zusammenzufassen" *) EU- Recht "einzuarbeiten" (es darf Oesterreichs Gesetzen zum Zeitpunkt 1994 ohnehin nicht widersprechen, aber es ist ein Unterschied, ob Menschenrechte und Rechtsmittel ausdruecklich genannt und definiert bleiben, oder ob Fristen verschaerft und Fluechtlings- Abweisungs- Laenderlisten neu hineingeschrieben werden; ob tatsaechlich nur ein Richter eine "Strafe" in ein Urteil schreiben darf, oder ob Verwaltungsjuristen eine "Verwaltungsstrafe" ohne Gerichtsverfahren kassieren duerfen, der ein "Verwaltungssenat" dann zustimmt, etc.) Allen gemeinsam ist, dass es sich praktisch nur um ERZWINGUNGSGESETZE handelt, bzw. um Verfassungskonstruktionen, die ERZWINGUNGSGESETZEN einen Rahmen "geben" sollen. Demokratie ist aber keine Regierungsform mit Erzwingungsgesetzen, sondern in erster Linie ein Schutz vor Erzwingung und Herrschaft, entstanden im antiken Griechenland als Schutz vor dem "tyrannos" und sinnvollerweise mit (auch Verfassungs-) Gesetzen zum Schutz vor Erzwingung und Herrschaft. Verfassungen haben immer (auch) den Zweck, als Rahmen fuer Gesetzgebung zu dienen, der Parlamenten "vorgegeben" ist. Je nach Art und Zeit der Entstehung enthalten Verfassungen moralische Wertvorstellungen explizit (Weltanschauung) und/oder Gesetzkonstruktionen, die Grundwerte wie etwa Menschenrechte implizit, unausgesprochen sicherstellen sollen. Oesterreichs Verfassung stammt z.B. von Hans Kelsen 1929/30 und ist "rechtspositivistisch" aufgebaut: Gesetz darf nur werden, was auf ein Gesetz zurueckgeht. (auf diese Weise kam in Deutschland 1938 die NSDAP durch Wahlen an die Macht, -- Wahlen von (Personen oder Gruppen in)) Mehrheiten hat tatsaechlich sehr wenig mit Demokratie zu tun, oder soll es demokratisch sein, wenn 70% beschliessen, die restlichen 30% zu toeten, auszuschliessen etc.etc. ??? das ist Mehrheitsterror, aber nicht Demokratie, (der Menschen, der GNP- Erzeuger oder der Stabilitaetspaktler) werden die (hoffentlich) meisten sagen -- und in Oesterreich wurde zwecks EU- Beitritt 1994 das Verfassungsgesetz "Staatsvertrag 1955" gebrochen; dort ist in Art.4 der "mittelbare oder unmittelbare, politische oder wirtschaftliche Zusammenschluss mit Deutschland" verboten: wegen Deutschlands Mitgliedschaft in EWG, EG und EU -- die EU ist das Mittel, es ist eine wirtschaftliche und politische Union -- haette Oesterreich legal nicht Mitglied werden duerfen) Andere Verfassungen (USA, Iran, zeitweilig Irak) schreiben sehr starke weltanschauliche und religioese Werte vor, beziehen sich auf Gottheit(en) ev. auch Rituale, und das angelsaechsische "Case Law" (USA, GB) sieht Praezedenzfaelle als Anhaltspunkt fuer Gerichte vor, wo "kodifiziertes Recht" einen Gesetzestext (mit Bewertung von Sachverhalten als Tatbestand) vorsieht. Selbst in Laendern, wo ein Gleichheitsgrundsatz wenigstens auf dem Papier existiert (Oesterreich gehoert nicht dazu: Oesterreichs Verfassung nennt nur einige Ausnahmen, in denen -- nach Geschlecht, Religion, Hautfarbe etc. -- keine Nachteile entstehen duerfen) lautet dieser meist "vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich" oder so aehnlich -- d.h. von Gleichheit kann keine Rede ssein, weil die gleiche Handlung (von anderen Menschen) einmal willkommen und einmal abgelehnt sein kann, und weil die "Handhabung des Gesetzes" ja wiederum von Menschen ausgeuebt wird: -- ein Gleichheitsgrundsatz darf gerade Menschen mit Einkommmen aus Staatsgeldern (Richter, Beamte, Politiker) nicht von Gleichheit ausnehmen: falls Mord illegal ist, darf nicht "Todesstrafe" als legalisierter Mord existeren, der noch dazu als verspaetete Rache keine Wirkung gegen das hat, was zuvor als Verbrechen definiert wurde; bestenfalls wird dadurch eine Gesellschaft erzeugt, in der Angst vorherrscht, aber gutes Beispiel "des Staates" ist das keines (und gutes Beispiel zu sein, ist die einzige Existenzberechtigung von "Staat", die folgerichtig auch immer wieder zitiert wird, z.B. Strassen, Schulen und Krankenhaeuser, die ja alle von selber funktionieren wuerden, wenn kein gutes Beispiel noetig waere -- u n g l e i c h sind daher nicht nur diese Ausuebenden (der verspaeteten Rache in "Strafgesetzen", bzw. als Streitschlichter in "Zivilgesetzen", also Richter) in bezug auf Einkommen, Pension aber auch Fremdbestimmung ueber andere Menschen ("Entscheidung mit Durchsetzung mittels Staatsgewalt"), sondern u n g l e i c h sind selbstverstaendlich auch die Wirkungen von (sonst gleichen) Urteilen auf die Opfer der Justiz, weil jeder Mensch anders empfindet -- das Eindringen von Richtern oder Helffershelfern in Persoenlichkeiten in die Seelenwelt von Streitparteien (Angeklagte sind Streitpartei gegen Justizapparat und Staatsanwaltschaft, im "Strafrecht" Oesterreichs ist sogar die Stellung des Richters (implizit) mehr "inquisitorisch" als "unparteiisch" vorgesehen) ist in freien Demokratien generell unzulaessig (dieser Grundsatz wird nicht erst im Bushfaschismus des "war against terror" persistent gebrochen) -- u n g l e i c h sind selbstverstaendlich auch die Wirkungen von (sonst gleichen) Urteilen auf die Opfer der Justiz, weil -- UNVERMEIDBAR -- immer auch die Gefuehle und Werte der RichterInnen gegenueber den anderen Prozessteilnehmern durch Handhabung und Beurteilung -- "Beweiswuerdigung" als "Glaubwuerdiggkeitswuerdigung" etc. -- eine sehr wichtige Rolle spielen ("wir wollen doch den Richter nicht gegen uns aufbringen" ist ein Standardsatz von Anwaelten), die allerdings (ohne es auszusprechen) implizit stattfindet, weil dieser Einfluss von Richtern im demokratischen Rechtsstaat verboten ist. Wieder andere Verfassungen (Grossbritannien, Japan, 50% der "urspruenglichen" EU) sehen Gleichheit der Menschen erst gar nicht vor: dort sind Monarchien und Adel in der Verfassung festgeschrieben, mit sehr unterschiedlichen ("Vor-") Rechten verschiedener Menschen. Mit zunehmender Kommunikationsdichte verlagert sich die Ungleichheit vom offenen Aussprechen zu impliziten Ungleichheiten (technischen und finanzpolitischen "Handhabungen" und "Regeln" etc.) -- selbst grosse Konzerne wie Shell Oil zahlen immer wieder Steuerbetraege von einigen (maximal) -zigtausend Doller oder Euro statt der vorgesehenen 50% auf Gewinne, von denen eigentlich Existenzgelder fuer die "wegrationalisierten" Arbeiter gezahlt werden sollten. heutige Parlamente betrachten -- sich selbst jedoch als Erzeugungsmaschine für Durchsetzungs- = HERRSCHAFTs- Gesetzpapiere, und -- Verfassungen als deren Rechtfertigung = Rechtfertigung von Durchsetzungs- d.h. HERRSCHAFTs- Gesetzen statt als Schutz dagegen) Leider gilt das für den Österreich- Konvent genauso wie für den EU- Konvent Leider entspricht das unmittelbar einer Demokratievernichtung, hier wie dort. Leider ist das eine Schande: bevor Österreich "von innen" und "als Mitglied" bei einem der grössten Machtfaktoren der heutigen Welt (der EU) "mitbestimmte" (sondern zwischen den Blöcken hilflos war), war Österreich ein Muster an Menschenrechten und deren Entwicklung, ein Musterland auch gegenüber Flüchtlingen aus aller Welt. Heute gibt es die Omofumas und Cheibanis, und der Rest steht als "Illegale" in der Kronenzeitung... Tatsaechlich sollte eine demokratische Regierung aber Einschraenkung von und Schutz vor Erzwingung und Herrschaft (Unterdrueckung, Hierarchisierung) bedeuten, und eine demokratische Verfassung sollte EINSCHRAENKUNG und SCHUTZ vor Erzwingungs- und Herrschaftsgesetzen bieten, nicht aber Erzwingung und Herrschaft bloss "reglementieren". Zusammenfassung *** Bemerkung: Betrifft Umfeld Demokratieentwicklung, Menschenrechte und wirtschaftliche MR, Herrschaft und Schutz vor Herrschaft, Sozialstaat)