translate this page here or here (dont forget to indicate the desired language!)

 these pages are dedicated to
political philosophy -- unseparable from language 
democratic development -- and language philosophy: e.g. M.Foucault
economic human rights                       

take 2 clicks time to donate RICE at UNO thehungersite
(1 click = 1 1/4 cup of rice, their sponsors pay for YOUR click, and
see doctors without borders or cerj.org for the reverse side of wealth:
democratic offensive, Economic Human Rights, augustin: seen already?

human RIGHTS are much. aclu.org does more. but longterm 
human LIBERTARIAN FREEDOMS are the least against anti-democratic hierarchies.
(dont miss our middle european comments -- choose from choose from 500+ tv + newspaper + magazine online services

                              ***

Wozu Verfassung? Zweck einer Verfassung?

Modell einer Verfassungsbasis (Praeambel) 


Verfassungen haben immer (auch) den Zweck, als Rahmen fuer Gesetzgebung zu dienen, der 
Parlamenten "vorgegeben" ist. Je nach Art und Zeit der Entstehung enthalten Verfassungen moralische 
Wertvorstellungen explizit (Weltanschauung) und/oder Gesetzkonstruktionen, die Grundwerte wie etwa 
Menschenrechte implizit, unausgesprochen sicherstellen sollen. 

Oesterreichs Verfassung stammt z.B. von Hans Kelsen 1929/30 und ist "rechtspositivistisch" aufgebaut:
Gesetz darf nur werden, was auf ein Gesetz zurueckgeht.
(auf diese Weise kam in Deutschland 1938 die NSDAP an die Macht, und in Oesterreich wurde zwecks 
EU- Beitritt 1994 das Verfassungsgesetz "Staatsvertrag 1955" gebrochen;
dort ist in Art.4 der "mittelbare oder unmittelbare, politische oder wirtschaftliche
Zusammenschluss mit Deutschland" verboten: wegen Deutschlands Mitgliedschaft in EWG, EG und EU 
-- eine wirtschaftliche und politische Union -- 
haette Oesterreich legal nicht Mitglied werden duerfen)

Andere Verfassungen (USA, Iran, zeitweilig Irak) schreiben sehr starke weltanschauliche und 
religioese Werte vor, beziehen sich auf Gottheit(en) ev. auch Rituale,
und das angelsaechsische "Case Law" sieht Praezedenzfaelle als Anhaltspunkt fuer Gerichte vor,
wo "kodifiziertes Recht" einen Gesetzestext (mit Bewertung von Sachverhalten als 
Tatbestand) vorsieht.

Selbst in Laendern, wo ein Gleichheitsgrundsatz existiert (Oesterreich gehoert nicht dazu:
Oesterreichs Verfassung nennt nur einige Ausnahmefaelle, in denen -- nach Geschlecht, Religion, 
Hautfarbe etc. -- keine Nachteile entstehen duerfen)
lautet dieser meist "vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich" oder aehnlich
-- d.h. von Gleichheit kann keine Rede sein, weil die gleiche Handlung (von anderen Menschen) 
einmal willkommen und einmal abgelehnt sein kann, und weil die "Handhabung des Gesetzes"
ja wiederum von Menschen ausgeuebt wird:
u n g l e i c h    sind daher nicht nur diese Ausuebenden (der verspaeteten Rache in "Strafgesetzen", 
bzw. als Streitschlichter in "Zivilgesetzen", also Richter) in bezug auf Einkommen, Pension 
aber auch Fremdbestimmung ueber andere Menschen ("Entscheidung mit Durchsetzung
mittels Staatsgewalt"), 
sondern   u n g l e i c h    sind selbstverstaendlich auch die Wirkungen von (sonst gleichen) Urteilen auf die
Opfer der Justiz, weil jeder Mensch anders empfindet 
-- das Eindringen von Richtern oder Helfershelfern in Persoenlichkeiten in die Seelenwelt
   von Streitparteien (Angeklagte sind Streitpartei gegen Justizapparat und Staatsanwaltschaft,
   im "Strafrecht" Oesterreichs ist sogar die Stellung des Richters (implizit) mehr "inquisitorisch" 
   als "unparteiisch" vorgesehen)
   ist in freien Demokratien generell unzulaessig (dieser Grundsatz wird nicht erst im 
   Bushfaschismus des "war against terror" persistent gebrochen) --
   u n g l e i c h    sind selbstverstaendlich auch die Wirkungen von (sonst gleichen) Urteilen auf die
Opfer der Justiz, weil -- UNVERMEIDBAR -- immer auch die Gefuehle und Werte der 
RichterInnen gegenueber den anderen Prozessteilnehmern
durch Handhabung und Beurteilung 
--  "Beweiswuerdigung" als "Glaubwuerdigkeitswuerdigung" etc. --
eine sehr wichtige Rolle spielen ("wir wollen doch den Richter nicht gegen uns aufbringen"
ist ein Standardsatz von Anwaelten), die allerdings (ohne es auszusprechen) implizit
stattfindet, weil dieser Einfluss von Richtern im demokratischen Rechtsstaat verboten ist.

Wieder andere Verfassungen (Grossbritannien, Japan, 50% der "urspruenglichen" EU)
sehen Gleichheit der Menschen erst gar nicht vor: dort sind Monarchien und Adel in der Verfassung
festgeschrieben, mit sehr unterschiedlichen ("Vor-") Rechten verschiedener Menschen.
Mit zunehmender Kommunikationsdichte verlagert sich die Ungleichheit vom offenen Aussprechen
zu impliziten Ungleichheiten (technischen und finanzpolitischen "Handhabungen" und "Regeln" etc.)
-- selbst grosse Konzerne wie Shell Oil zahlen immer wieder Steuerbetraege von einigen (maximal) 
   -zigtausend Doller oder Euro statt der vorgesehenen 50% auf Gewinne, von denen eigentlich
   Existenzgelder fuer die "wegrationalisierten" Arbeiter gezahlt werden sollten.