Ausstellungsordnung
des RGZV Burg Stargard  27.12.03 - 29.12.03 in Burg Stargard
Maßgebend sind die AAB des BDRG, soweit diese nicht durch folgende Sonderbestimmungen ergänzt oder abgeändert werden.
1. Veranstalter:  Die Ausstellung wird vom RGZV Burg Stargard durchgeführt und findet in der Turnhalle in Burg Stargard statt. 
2. Ausstellungsberechtigung:  Ausstellen kann jeder aktive Rassegeflügelzüchter, sofern er Mitglied in einem Rassegeflügel- oder Kleintierzuchtverein ist. Zugelassen ist nur Rassegeflügel mit anerkannten Fußringen des BDRG. 
			Ausstellen in der Jugendsparte und gleichzeitig in der allgemeinen Sparte ist möglich. 
			In der Jugendsparte ausgestellte Tiere ohne gültigen Jugendring erhalten die Bewertung "f.R." und sind von der Preisvergabe ausgeschlossen. 
			Bei ungenauer Angabe der Rasse oder des Farbenschlags erfolgt keine Bearbeitung!
3. Ausstellungsdaten:

       Einlieferung  	= 	Donnerstag, 	26.12.03		ab 15.00 Uhr
       Bewertung     	= 	Freitag,	 	27.12.03
       Öffnungszeiten 	= 	Freitag,	 	27.12.03 	ab 16.00 Uhr (Katalog ab 28.12.03!)
			Samstag,		28.12.03 	09.00 - 19.00 Uhr
			Sonntag,		29.12.03	09.00 - 15.00 Uhr
       Tierausgabe   	= 	Sonntag, 		29.12.03 	nach Freigabe durch die Ausstellungsleitung!
4. Meldung:  Die Meldungen gehen an:
				Stefan Philipp, Teschendorfer Chaussee 02, 17094 Burg Stargard, 0172 / 30 59 626
		Austellungsleiter: 	Hans-Jürgen Philipp, Teschendorfer Chaussee 02, 17094 Burg Stargard
		Meldeschluß: 		Freitag, 06.12.03
   
5. Kostenbeitrag:   		Standgeld pro Tier:    	 		  4,00.- €
			Standgeld Jugendsparte:		  2,00.- €
			Unkostenbeitrag + Katalog:                     	  6,00.- €
6. Standgeldzahlung:  Die Bezahlung des Standgeldes erfolgt in bar bei Einlieferung der Tiere.
7. Preisverteilung:  Aus dem Standgeld kommen 1 Ehrenpreis als Pokal oder 7,50.- € (auf der Anmeldung  unten rechts vermerken) + 2 Zuschlagspreise a 4,00.- €  (pro 10 Tiere) zur Vergabe. Hinzu kommen gestiftete Ehrenpreise von Gönnern und Verbänden.
8. Anlieferung:  Die Tiere müssen selbst oder mit Sammeltransport angeliefert und abgeholt werden. 
9. Tierverkauf: Verkäufe sind nur über die Ausstellungsleitung zu tätigen. 10% Verkaufsprovision (aus der Ausstellung) und 15% (aus dem Tierverkauf) gehen zu Lasten des Verkäufers.
10. Tierverluste:  Für Tierverluste durch schuldhaftes Verhalten der Ausstellungsleitung werden 15,00.- € vergütet, jedoch nicht mehr als der angegebene Verkaufspreis. Für Tiere, die durch höhere Gewalt bzw. unvorhergesehene Ereignisse in Verlust geraten, leistet die Ausstellungsleitung keine Entschädigung. Die Aussteller werden gebeten, die Tiere nur mit Personen der Ausstellungsleitung aus den Käfigen zu nehmen.
11. Druckfehler: Bei Druckfehlern im Katalog ist der Anmelde- bzw. der Preisrichterbogen maßgebend.
12. Nachweise:  Bei der Einlieferung ist eine genau ausgefüllte Ringkarte bei der Ausstellungsleitung abzugeben. Zur Abholung der Tiere ist allein der Rückmeldebogen, sowie die Ringkarte maßgebend.
                          Eine Impfbescheinigung (gegen Paramixovirose und/oder Newcastle) ist erforderlich ! 
                          Sichtlich kranke Tiere werden von der Bewertung ausgeschlossen und zurückgewiesen.

13. Ehrenpreisspenden:  Über Ehrenpreisspenden würden wir uns sehr freuen, denn letztendlich erfährt unser gemeinsames Hobby hiermit eine echte Förderung, die dem Züchter und der Zucht direkt zugute kommt. Vielen Dank im Voraus !
14. Katalogbearbeitung:  Die Katalogerstellung erfolgt durch Stefan Philipp, 0172 / 30 59 626 für Rückfragen usw..
15. Reklamationen:  Reklamationen müssen bis spätestens 31.01.04 schriftlich beim Ausstellungsleiter vorliegen. In allen Streitigkeiten, die die Ausstellung betreffen, entscheidet die Ausstellungsleitung unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges.
Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Aussteller mit der Ausstellungsordnung einverstanden.
Mit freundlichen Züchtergrüßen              gez. Ausstellungsleitung