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AK 47 informiert! |
Nickelallergien treten bei viele Menschen auf, das ist allgemein bekannt;
hingegen wissen nur wenige, daß Implantatstahl nickelhaltig ist.
Stahl, der in der Chirurgie in Form von Schrauben, Platten und Gelenken
verwendet wird, weist bis zu 11% Nickel auf.
Eine allergische Reaktion auf Nickel ist in der Medizin jedoch relativierbar,
da zum einen die Behandlung meist einen Notfall darstellt, und zum anderen
der Patient unter medizinischer Aufsicht steht. Zudem dürfen nur staatlich
anerkannte Materialien als Implantate eingesetzt werden. Bei Materialien,
auch Werkstoffe genannt, die in der Humanmedizin als implantatsfähig
gelten und dennoch die Legierungskomponente Nickel enthalten, sind folgende
Eigenschaften gegeben:
Sobald der Stahl mit Sauerstoff in Verbindung kommt, bildet sich ein
Cromoxidmantel um den Werkstoff und hält alles von innen davon ab,
nach außen zu treten. Das heißt, daß die Freigabe von
Nickel so gering ist, daß der Stahl problemlos in den menschlichen
Körper eingesetzt werden kann. Den verschiedenen Werkstoffen,
die als Implantatmaterialien genehmigt wurden, sind sogenannte DIN-Nummern
zugewiesen.
Wir haben in den vielen Jahren die Erfahrung gesammelt, daß nickelhaltiger
Piercingschmuck aus implantatsfähigem Werkstoff eine hohe Verträglichkeit,
sogar
bei starken Nickelallergikern, aufweist. Somit wäre ja dann für
Piercingschmuck alles in Ordnung. Piercingschmuck, der aus genehmigtem,
implantatsfähigem Stahl gefertigt wird, kann also logischerweise auch
als Ersteinsatz beim Piercen verwendet werden oder?
DAS IST FALSCH!
In der deutschen Gesetzgebung wird nämlich zwischen Stahl, der
in der Medizin verwendet wird und dem Material, das für Piercingschmuck
verwendet wird, ein Unterschied gemacht. Für den medizinischen Bereich
liegen andere Bestimmungen vor, als für Gegenstände, die für
den täglichen Gebrauch bestimmt sind. Nach dieser Gesetzgebung sind
PiercingRinge und Stäbe eindeutig Bedarfsgegenstände.
Durch die steigende Zahl der Personen, die Ohrringe tragen, sah sich
das Bundesgesundheitsministerium dazu veranlaßt, ein Gesetz zu verfassen,
das seine Bürger vor eventuellen gesundheitlichen Risiken schützen
sollte. Hervorgerufen wurde diese Entscheidung dadurch, daß zusehends
qualitativ schlechte Materialien zur Herstellung von Ohrsteckern verwendet
wurden. Die größte Gefahr für den Bürger bestand darin,
daß aus vielen Ohrsteckern Nickel austrat und die Zahl der Nickelallergiker
drastisch gestiegen war.
Seit dem 15. April 1992 besagt aus diesem Grunde die Bedarfsgegenständeverordnung
des Bundesgsundheitsministeriums in Bonn folgendes:
Anlage 1, Lfd. Nr. 6
Bedarfsgegenstand: "Ohrstecker oder gleichartige Erzeugnisse, die Bedarfsgegenstände
im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 6 des Lebensmittel und Bedarfsgegenständegesetzes
sind und die dazu bestimmt sind, bis zur Epithelisierung des Wundkanals
im menschlichen Körper zu verbleiben. Stoffe, die bei der Herstellung
oder Behandlung von bestimmten Bedarfsgegenständen nicht verwendet
werden dürfen. Verbot: Nickel ”.
Da Piercingschmuck ein Bedarfsgegenstand ist, besagt diese Verordnung
also eindeutig, daß kein Nickel im Piercingschmuck vorhanden sein
darf. Hier ist allerdings nicht ersichtlich, welcher Prozentsatz Nickel
als nickelfrei gilt, oder ob der Gesamtgehalt Nickel, bzw. die Freisetzung,
ausschlaggebend ist.
Dieses wurde jedoch am 30. Juni 1994 im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaft in einer Richtlinie europaweit festgelegt und besagt in der
Richtlinie 94/27/EG, daß Nickel nicht zugelassen ist in: Stäben,
die während der Epithelisation der beim Durchstechen verursachten
Wunde in durchstochenen Ohren oder anderen durchstochenen Körperteilen
eingeführt werden, und zwar unabhängig davon, ob die Stäbe
später wieder entfernt werden; ausgenommen sind Stäbe, die homogen
sind und deren Nickelkonzentration ausgedrückt als Masse Nickel der
Gesamtmasse unter 0,05% liegt.”
Diese Richtlinie tritt europaweit spätestens nach 6 Monaten in Kraft, nachdem das Europäische Komitee für Normung (CEN) die Testmethoden zur Bestimmung des Nickelgehaltes festgelegt hat. Vom Normenausschuß Uhren und Schmuck (NUS) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V. wurde uns telefonisch mitgeteilt, daß mit dem Inkrafttreten der europäischen Richtlinie zwischen Ende 1997 und dem 2. Quartal 1998 zu rechnen ist.
Da jedoch aus der Deutschen Bedarfsgegenständeverordnung kein Hinweis
über den maximalen Nickelgehalt ersichtlich ist, orientiert sich diese
Verordnung bereits an der EG Richtlinie. Dies wurde uns von der LGA Landes
Gewerbe Anstalt (Bayern) bestätigt.
In Deutschland ist bis dahin jeder Piercer und jede Piercerin dazu
verpflichtet, die Bedarfsgegenständeverordnung von 1992 zu beachten.
Daraus folgt, es darf kein nickelhaltiger Schmuck (bis zu max. 0,05% der
Gesamtmasse) beim Ersteinsatz verwendet werden.
Das AK 47 verwendet zum Ersteinsatz medizinischen Titan.
Schmuck aus med. Titan hat hervorragende Heilungseigenschaften und es sind keinerlei allergische Reaktionen auf dieses Material bekannt. Da Titan auf Hochglanz poliert werden kann, ist bis auf das Gewicht kein optischer Unterschied zum Implantatstahl zu erkennen.
Dieser Bericht basiert auf den Dokumenten, die uns von folgenden Stellen
zur Verfügung gestellt wurden:
Bundesgesundheitsministerium in Bonn,
CEN Brüssel Europäische Komitee für Normung,
DIN Pforzheim Deutsches Institut für Normung e.V.
das Europäisches Parlament Brüssel
und SIN-A-MATIC Nürnberg (herzlichen Dank)
Zur Motivation einiger Staatsdiener bezüglich der Verfolgung
von Straftaten auf dem Piercing Sektor hier das Zitat eines Polizisten
auf die Frage warum nicht gegen die Täter vorgegangen wird: "Ei die
Weiber sind doch selbst dran schuld wenn se freiwillich zu de Pfuscher
hingehn!". Das ist natürlich auch eine Meinung. Dann sollte man aber
nicht über steigende Kriminalität lamentieren, denn VERBRECHEN
lohnt sich! Zumindest auf dem Piercing Sektor im Saarland. Wir halten uns
dagegen trotzdem weiterhin an die Gesetze, da wir immer noch ein Fünkchen
Hoffnung haben, daß diese auch im wunderschönen Saarland irgendwann
einmal durchgesetzt werden und wir die Gesundheit unserer Kunden nicht
gewissenlos aus Profitgier aufs Spiel setzen und ruinieren.
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