Rechtsfaelle

in Deutschland im Mittelalter um 1080-1089

 

 

Um Streitigkeiten und die Schuld in verschiedenen Fällen  zu dieser Zeit eindeutig zu klären, bediente man sich einiger Mittel.

So zum Beispiel die Gottesproben, die neben der Folter häufig angewandt wurden.

Der Zweikampf:

Die gegnerischen Parteien kämpfen mit und später ohne Waffen, solange bis einer der Kontrahenten nicht mehr kann, schwer verletzt oder getötet wird. Der Sieger ist unschuldig.

Der Kesselfang:

Aus einem Kessel mit siedendem Wasser muss ein Gegenstand mit der Hand herausgefischt werden. Nach dem Zustand der Verbrennung, den Wunden an der Hand wird das Urteil gesprochen.

Die Eisenprobe:

Der Beschuldigte muss mit den Händen glühendes Eisen tragen und auch über selbiges laufen, ohne Schuhwerk.

Bleibt er bei dieser Probe unverletzt so gilt er als unschuldig.

 

Die Wasserprobe:

Mit gefesselten Händen wir der Beschuldigte in das Wasser geworfen. Wird er nicht von der Strömung mitgerissen und unter Wasser gezogen, so ist die Schuld erwiesen.

Diese probe wurde auch häufig bei Hexenprozessen angewandt, leider hatten die Unschuldigen selten etwas von dieser Probe, da sie meist ertranken.

 

Bissenprobe:

Dem Beschuldigten wird ein riesiges Stück Brot in den Hals gestopft. Bleibt dieser stecken ist die Schuld erwiesen.

 

Kreuzprobe:

Die beiden Parteien des Streites müssen sich vor ein Kreuz stellen und die Arme erheben. Wer zuerst die Arme sinken lässt ist schuldig.