Aussageverweigerung als BeschuldigteR


Beschuldigte haben ein generelles Aussageverweigerungsrecht.

Das gilt sowohl bei der Polizei (auch LKA und BKA) und Staatsanwaltschaft als auch vor Gericht.

Alles was Du sagen willst oder meinst sagen zu müssen, kannst Du auch später aussagen, nachdem Du Dich mit FreundInnen, EA und AnwältInnen beraten hast. Die Aussageverweigerung kann Dir in einem Prozeß nicht negativ angelastet werden.

Auch vor dem offiziellen Verhör können Polizisten versuchen, Dich in ein Gespräch zu verwickeln (z.B. in der Wanne). Vergiß nicht, daß sie immer einen Ermittlungsauftrag haben und Dich aushorchen wollen. Für manche Menschen ist es gut, einfach gar nichts zu sagen, andere müssen reden, um mit der Situation zurechtzukommen. Stell' Dir die Situation vor und finde heraus, wie es Dir ergehen würde. Du könntest Dir z.B. vornehmen, an Deine letzte Urlaubsreise zu denken oder ein Lied zu singen.
Warum Aussageverweigerung?InhaltDas Problem mit den Teilaussagen