Du bist nicht dazu verpflichtet, "aktiv" mitzuarbeiten, dazu gehört
z.B. Du mußt nicht auf Befehl im Raum herumlaufen (Bewegungsprofil),
brauchst bei den Fotos nicht nett zu gucken - oder Deine
Fingerabdrücke verwischen immer wieder...
Alle Maßnahmen müssen der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn z.B.
zur Aufklärung der angeblichen Straftat nur Fotos nötig sind, dürfen
eigentlich keine Fingerabdrücke genommen werden.
In dieser Situation solltest Du aber keine Diskussion anfangen.
Schnell ist der Satz gesagt: "Für das, was ich gemacht habe, brauchen
Sie doch keine Fingerabdrücke" - "Ah- und was haben Sie denn gemacht?"
wird die Antwort des Polizisten sein.
In jedem Fall solltest Du Widerspruch gegen die ED-Behandlung
einlegen. Achte darauf, daß Dein Widerspruch zu Protokoll genommen
wird.
Wenn Du wieder zuhause bist - oder auch nach einiger Zeit solltest Du
die Löschung der Daten aus der ED-Behandlung bei der zuständigen
Bezirksregierung und der Staatsanwaltschaft (für's Wendland ist das
Lüneburg) beantragen. (Diese Löschung nicht handschriftlich
beantragen - unnötige Schriftprobe.)
Ohne einen Löschantrag werden die Daten aus der ED-Behandlung erst
nach etwa fünf Jahren - wenn nicht in der Zwischenzeit etwas
vorgefallen ist - vernichtet. Eine Benachrichtigung über die Löschung
erfolgt nicht. Es empfiehlt sich also, bei den zuständigen Stellen
nachzufragen, was über Deine Person gespeichert ist und gleichzeitig
die Löschung zu beantragen. Sie sind verpflichtet, darüber Auskunft zu
geben.
Erhältst Du eine Nachricht, daß Deine Daten gelöscht sind, so ist dies
möglicherweise wahr. Auf jeden Fall können diese Daten dann, da sie
offiziell nicht existieren, nicht mehr vor Gericht verwendet
werden.
Anfragen an:
| Aussageverweigerung als ZeugIn | Inhalt | Strafverfolgung |