Die Festnahmesituation


Du wirst an irgendeinem Ort festgenommen. Was nun? - Ruhe bewahren! Rufe den Umstehenden Deinen Namen und Deine Stadt zu, damit sie den EA informieren können.

An und in der Wanne:

In der Gefangenensammelstelle hast Du das Recht:

Außerdem:

Wenn bei Dir 'nur' eine Identitätsfeststellung erfolgen soll, ist die Polizei "gehalten", Dich spätestens nach 6 Stunden laufen zu lassen.
Wird Dir eine Straftat oder Ordnungswidrichkeit vorgeworfen, können sie Dich bis zu 4 Tage festhalten (nach dem neuen NGefAG).
In diesem Fall steht im Gesetz, soll "unverzüglich" eine richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit und Dauer der Freiheitsbeschränkung herbeigeführt werden. Du solltest Widerspruch gegen die "Gewahrsamname" einlegen und die richterliche Überprüfung beantragen.

InhaltWidersprüche gegen Festnahme und ED-Behandlung