Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 20.7.00
Innenministerium Baden-Württemberg,
Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich,
Postfach 10 24 43
D-70 173 Stuttgart
Betreff: Beschwerde Datenschutz
Sehr geehrter Damen und Herren,
ich beziehe mich auf ihre Aufgabe der Aufsicht des
Datenschutzes über nichtöffentliche Stellen in Baden-Württemberg.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz besteht ein Einsichtsrecht.
Beschränkungen, dass das für die Herren Ärzte nicht gilt, kann ich dort nicht
sehen.
Leider sind in den Unterlagen, die ich von (...) bekommen
habe (siehe mein Brief vom 19.6.2000), gelöschte Stellen enthalten. Das hat
sicher damit zu tun, dass die Ärztekammern in ihrem Berufsrecht (Muster
Berufsordnung für Ärzte §10 (2) )sogenannte subjektive Daten (Eindrücke und
Wahrnehmungen) der Einsicht entziehen. Da dabei mein Einsichtsrecht missachtet
wird, möchte ich hiermit - für die versuchte und misslungene Einsicht 1998 und
die Berufsordung der Ärzte - klagen.
Bitte geben Sie mir eine Rechtsbehelsbelehrung/Klagebehelfsbelehrung falls Sie meine Klage überfordert.
Mit freundlichen Grüssen
Walter Keim