From: "Walter Keim" 
To: "Kimmer, Annett" 
Cc: "Walter Keim AITeL" 
Subject: Re: Ihre E-mail vom 28.08.01 zum Informationsfreiheitsgesetz
Date: 24. oktober 2001 23:01

Sehr geehrter Herr Weimann, sehr geehrte Frau Kimmer,

ich nehme Bezug auf Ihren Brief zur Informationsfreiheit (IFG).

Ich möchte Ihre Einwände kommentieren.

Wenn Ihnen der Gesetzentwurf der SPD nicht gefällt, dann brauchen Sie nicht
auf Änderungsanträge der SPD warten, Sie können selber einen Entwurf
einbringen. Das hat die SPD in Nordrhein-Westfahlen gemacht, weil ihr der
Entwurf der CPU nicht gefallen hat. In Schleswig-Holstein wurde die IFG
aufgrund einer Initiative der 2 Abgeordneten der dänischen Minderheit
verabschiedet. Welche Schwächen hat denn der SPD Entwurf?

Auf der einen Seite sprechen Sie von wenigen Anträgen, die zu erwarten sind,
auf der anderen Seite von erheblichen Aufwand im Einzelfall. Selbst wenn
wenige Anträge gestellt werden wird doch die Korruptionsverbeugung ereicht
(mit geringen Kosten: Ein gutes Geschäft). Da Journalisten und
Organisationen Anträge stellen können wird die Öffenlichkeit durch die
Presse besser unterrichtet.

Alle Staaten der EU (in Kürze auch der Bund als letzter Staat in der EU)
bewältigen die Aufgabe persönliche Daten zu schützen auch die sächsische
Verwaltung bekommt das hin.

Bei der Inforfamtionsfreiheit handelt es sich um ein Bürger- und
Menschenrecht http://www.article19.org/docimages/627.htm das sowohl in Polen
und dem Land Brandenburg in der Verfassung garantiert ist. Das Amtsgeheimsniss 
ist ein Überbleibsel des Obrigkeitsstaates. Sowohl Tschechien, Brandenburg 
und bald auch Polen und der Bund führen die Informationsfreiheit ein. Auch 
Albanien und die Mongolei werden auf diesem Gebiet den Freistaat Sachsen überholen:
http://home.online.no/~wkeim/foil.htm

Während die SPD zukunftsgerichtet und vernünftig handelt um Sachsen an
die internationale Entwicklung heranzuführen ist die CPU offenbar
rückwärtsgewand, hängt altmodischen Überbleibseln des Obrigkeitsstaates nach 
und reif als Regierungspartei abgelöst zu werden. Nur dadurch kann verhindert 
werden, dass Sachen hinter Albanien und die Mongolei zurückfällt, was 
selbstverständliche Bürgerechte angeht.

Mit freundlichen Grüssen,

Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim
E-mail: walter@keim.to
Support Freedom of Information: http://www.walter.keim.to/foil.htm#e-mail
Homepage: http://aitel.hist.no/~walterk

Anlage: http://home.online.no/~wkeim/foi-laws-eu-n.jpg

----- Original Message -----
From: "Kimmer, Annett" 
To: 
Sent: 28. august 2001 14:27
Subject: Ihre E-mail vom 28.08.01 zum Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrter Herr Keim,

vielen Dank für Ihre e-Mail vom 28. August 2001.

Der von der SPD-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf hat erhebliche rechtliche
Schwächen, wie eine Anhörung zu diesem im Innenausschuss gezeigt hat. Bisher
wurden keine Änderungsanträge von der SPD-Fraktion vorgelegt, die diesen
Bedenken Rechnung tragen. Darüber hinaus sehen wir als CDU-Fraktion nicht,
dass das Gesetz hält, was es verspricht. Schon jetzt sind für die
betroffenen Bürger aufgrund von subjektiven Rechten umfassende Auskunfts-
und Informationsrechte vorhanden. Dies ist auch wohl der Grund dafür, dass
von den bisher bestehenden Informationsfreiheitsgesetzen in anderen
Bundesländern nur wenige Bürger Gebrauch gemacht haben.

Der Verwaltungsaufwand bei einer Auskunftserteilung an nicht Betroffene ist
durch die datenschutzrechtlichen Vorgaben enorm. Die Mehrzahl der über das
Informationsfreiheitsgesetz so zu erlangenden Informationen werden solche
sein, die auch jetzt schon allgemein zugänglich sind.

Aus diesen Gründen unterstützen wir den diesbezüglichen SPD-Gesetzentwurf
sowohl grundsätzlich als auch in der konkreten Fassung nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Weimann


 

    Source: geocities.com/walter_keim