Frage an das Das Auswaertige Amt (am 17.1.02) 
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/eu_politik/vertiefung/chat_index_html_17.01.02:

Grundrechte der EU für Mitgleidsstaaten?

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/eu/ggebung/charta.htm#Artikel%2042
gibt im Artikel 42 Informationsfreiheit (Transparenz der Verwaltung) für EU Institutionen.
In Deutschland, dem Schlusslicht der EU auf diesem Gebiet, kennt die Bundesverwaltung und 
12 Bundesländer diese Recht nicht. 
Wird der Druck der Koalitionsfraktionen auf das BMI so gross werden, dass das Bundeskabinett 
den Gesetzentwurf zur Informationsfreiheit beschliesst, oder wird es so werden, dass 
Deutschland in diesem Jahr vom Schlusslicht in der EU zum Schlusslicht in Europa wird? 
(http://home.online.no/~wkeim/foil.htm)

Könnten/sollten die EU Grundrechte auch in den Mitgliedsländern gelten?

Walter Keim
Support Freedom of Information: http://home.online.no/~wkeim/foil.htm#e-mail
Support Patients' Rights: http://home.online.no/~wkeim/patients.htm#e-mail
Petition Freedom of Information: http://home.online.no/~wkeim/011227eu_pet.htm#e-mail

Keine Antwort.

    Source: geocities.com/walter_keim