Völlig legal: Eins auf die Schnauze Quelle: www.oldtimer.de (02.Dezember 2002) 
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.. nachdem besorgte E-Type Fahrer an ihn herangetreten waren.

Bislang gab es keine Probleme, das technisch notwendige Klebekennzeichen abgestempelt zu bekommen. Die neuen Gesetzesvorschriften schreiben jedoch vor, dass die Kennzeichen dem Normblatt DIN 74 069 entsprechen, sie müssen entweder aus Aluminium, Stahl oder PVC (1,25mm stark) gefertigt sein. Die bisherigen Folienkennzeichen entsprechen diesen Anforderungen nicht. Deswegen ist es nicht mehr möglich, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung bei der Zulassungsstelle abgestempelt werden.

Die Straßenverkehrszulassungsordnung lässt E-Type-Besitzer aber dennoch nicht im Regen stehen: Erläuterung 8 zu § 60 StVZO besagt, dass Klebekennzeichen dann verwendet werden dürfen, wenn von der zuständigen Verwaltungsbehörde aufgrund § 70 StVZO eine Ausnahme genehmigt wird. Dies kann die Zulassungsbehörde des Landkreises selbst entscheiden. Meist wird es jedoch das zuständige Regierungspräsidium die Entscheidung fällen.

In der Erläuterung wird darauf hin gewiesen, dass hierbei strenge Maßstäbe angelegt werden. Das macht Sinn, ist das Klebekennzeichen bei vielen Sportwagen bislang ein gerne genutztes "Statussymbol" gewesen, technisch aber fast nie notwendig. Anders beim Jaguar E-Type: Vor der Kühleröffnung kann das Kennzeichen aus naheliegenden Gründen nicht angebracht werden - der Motor ist thermisch nicht auf den heutigen Verkehr ausgelegt. Vermindert man die Luftzufuhr auch nur ein klein wenig, überhitzt die Maschine. Unter der Kühleröffnung kann das Kennzeichen aber auch nicht angebracht werden. Nicht nur, weil es mit § 60 Abs. 2 kollidieren könnte, welcher besagt, dass es mit seiner Unterkante mindestens 200 mm über dem Boden angebracht werden muss, sondern weil die Motorhaube des Jaguar aus der gesamten Fahrzeugfront besteht, die insgesamt nach vorne hochgeklappt wird. Das funktioniert nicht, wenn sich ein Kennzeichen unterhalb des Lufteinlasses befindet.

Beim E-Type sollte es daher allein aus diesen technischen Gründen kein Problem sein, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Um dies zu untermauern, ist ein Gutachten eines Sachverständigen, beispielsweise des TÜV, hilfreich. Interessant ist in diesem Zusammenhang übrigens noch die Erläuterung 3 zu § 60 StVZO: Sind die oben schon erwähnten Vorschriften zur DIN 74 069 gegeben und entspricht das Kennzeichen in Größe und Beschriftungen der Anlage V, spricht nichts gegen das Ankleben auf der Haube. Mit anderen Worten: Ein Aluminium- oder PVC-Kennzeichen kann bedenkenlos und ganz legal auf die Haube geklebt werden. Entsprechendes doppelseitiges Klebeband für stark belastetem Einsatz an Fahrzeugen gibt es im Zubehörhandel zu kaufen.

Der DEUVET hält dies jedoch nicht nur aus optischen Gründen für eine Notlösung, ein Klebekennzeichen aus reflektierender Folie ist auf jeden Fall die technisch einwandfreie Lösung, der DEUVET bemüht sich daher auch weiterhin, eine bundesweit einheitliche Lösung für dieses besondere Problem des Jaguar E-Type zu finden.

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