Buß- und Bettag,
in Deutschland ein Feiertag der evangelischen
Kirche,
der am Mittwoch vor dem Totensonntag (dem
letzten Sonntag im Kirchenjahr) abgehalten wurde.
Die Geschichte dieses Tages geht auf die
Reformationszeit zurück,
als die evangelischen Kirchenordnungen
Buß- und Bettage anordneten,
die zu verschiedenen Zeiten und häufig
zu aktuellen Anlässen abgehalten wurden.
An diesen Tagen wurde die gesamte Bevölkerung
anlässlich drohender Gefahren
(z. B. im Dreißigjährigen Krieg)
öffentlich zu Buße und zum Gebet aufgerufen.
Aus dieser Tradition entstanden im Lauf der Zeit regelmäßig abgehaltene Buß- und Bettage.
1853 und 1878 beschäftigte sich die
Eisenacher Konferenz evangelischer Kirchenleitungen damit,
einen allgemeinen Buß- und Bettag
einzuführen.
Als Datum einigte man sich auf den Mittwoch
vor dem letzten Sonntag nach dem Dreifaltigkeitstag.
Dieses Datum wurde von der Mehrzahl der
evangelischen Landeskirchen übernommen,
wobei noch weitere Buß- und Bettage
von einzelnen Landeskirchen beibehalten wurden.
Der ursprünglich eher öffentliche
Charakter dieses Tages änderte sich dahingehend,
als dass nun ein eher privates Verständnis
von Buße und Bitte des Einzelnen im Vordergrund steht.
1995 wurde der Buß- und Bettag
als staatlich-kirchlicher Feiertag in allen Bundesländern
mit Ausnahme von Sachsen abgeschafft,
um mit einem zusätzlichen Arbeitstag
den Arbeitgeberanteil an der Pflegeversicherung zu finanzieren.
Seither ist es immer wieder zu Protesten
vor allem evangelischer Organisationen gegen die Streichung gekommen.
Was war noch...
1995