Aktuelle Information
Kostenübernahme einer Legastheniker-Therapie durch die Jugendämter
Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel vom 02.09.2008 (AZ: 10 ZU 2199/07):
„Wenn aber die staatliche Schule den Hilfebedarf des Schülers nur unzureichend erfüllen kann, so ist der Träger der Jugendhilfe nicht mehr berechtigt, die Hilfe unter Hinweis auf den Nachranggrundsatz abzulehnen.“