Betriebsrat recht


 


Betriebsrat recht

Der Betriebsrat ist das gesetzliche Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen und zur Wahrung der betrieblichen Mitbestimmung gegenüber dem Arbeitgeber in Betrieben des privaten Rechts. Die betriebliche Mitbestimmung durch den Betriebsrat ist abzugrenzen von der Unternehmensmitbestimmung durch Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten der Kapitalgesellschaften. In öffentlichen Betrieben kann ein Personalrat gewählt werden. In Betrieben der Religionsgemeinschaften und ihrer karitativen oder erzieherischen Einrichtungen sind Betriebsräte gesetzlich nicht vorgesehen; dies sind Tendenzbetriebe. Zur Mitwirkung der Arbeitnehmer ist hier aufgrund eigener Kirchengesetzgebung eine so genannte Mitarbeitervertretung berufen.

Rechtliche Grundlagen

Deutschland

Im Wesentlichen regelt das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 (BetrVG) die Rechte des Betriebsrats. Die Einzelheiten der Betriebsratswahlen bestimmt eine Wahlordnung. Beschluß vom 29.

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