Betriebsrat recht
Betriebsrat rechtDer Betriebsrat ist das gesetzliche Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen und zur Wahrung der betrieblichen Mitbestimmung gegenüber dem Arbeitgeber in Betrieben des privaten Rechts. Die betriebliche Mitbestimmung durch den Betriebsrat ist abzugrenzen von der Unternehmensmitbestimmung durch Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten der Kapitalgesellschaften. In öffentlichen Betrieben kann ein Personalrat gewählt werden. In Betrieben der Religionsgemeinschaften und ihrer karitativen oder erzieherischen Einrichtungen sind Betriebsräte gesetzlich nicht vorgesehen; dies sind Tendenzbetriebe. Zur Mitwirkung der Arbeitnehmer ist hier aufgrund eigener Kirchengesetzgebung eine so genannte Mitarbeitervertretung berufen. Rechtliche GrundlagenDeutschlandIm Wesentlichen regelt das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 (BetrVG) die Rechte des Betriebsrats. Die Einzelheiten der Betriebsratswahlen bestimmt eine Wahlordnung. Beschluß vom 29. Home Badezusatz fussbad Backen ohne boden Krebs heilung clark Gluecksspiel crystal solution Maria teresa von luxemburg Porno black hammer Mietrecht oesterreich Benchmark telefonzentrale Kreditbank wiederaufbau Rolladen jalausienen Mietwagen nizza Kfz haftpflicht vergleich Qualitaetssicherung mikroelektronik Fridgedoor magnet 19 monitor tft Kuechengeraete htech Rutsche wehncke Whirlpool elektrogeraet Wallpaper champion league Polstermoebel polster sessel sofa couch Kessel de Wedding band Riese luftballon Angebot schreiben Briefbogen muenchen Lexikon psychologie Comus halogen Rkf behaelter Bank of china Papierbohrer einkauf |