Kontakt mit einer Rechtsanwältin für Strafrecht aufnehmen
und sich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen. Eventuell können Frauen-Notrufe
oder andere Hilfsorganisationen (s. meine Links ) den Kontakt zu einer vertrauenswürdigen Anwältin vermitteln. -
Sollte die Betroffene dennoch im Laufe des Verfahrens
den Eindruck haben, daß die Anwältin die Interessen der
Betroffenen unzureichend vertritt, daß sie nicht integer oder
ganz einfach inkompetent ist, sollte sie sich nicht scheuen, eine unabhängige
"second opinion" bei einer anderen Anwältin einzuholen. Übrigens haben
Betroffene, die über ein niedriges Einkommen verfügen, Anspruch auf
Prozeßkostenhilfe (die Anwältin sollte auch hierüber informieren
können). - Im Zusammenhang mit sexueller Gewalt, mit ihren Ursachen und mit eventuellen
Entlastungsstrategien des Täters bzw. seines Anwalts sind die folgenden
Paragraphen des (deutschen!) StGB wichtig:
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung §§ 174 - 184c StGB
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge § 178 StGB
Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen § 179 StGB
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung § 177 StGB
Menschenhandel §§ 180 b, 181 StGB
Körperverletzung § 223 StGB
Beleidigung auf sexueller Grundlage §§ 185-187, 189 StGB
Gewaltdarstellung, Aufstachelung: 131 StGB
Belohnung und Billigung von Straftaten: § 140 StGB
üble Nachrede § 186 StGB
Verleumdung: § 187 StGB
Das StGB ist übrigens auch online verfügbar, und zwar unter dieser http-Adresse.