Möglichkeiten der Gegenwehr









Je nach Art und Umfang der erlebten Gewalt kann die Betroffene zum Beispiel


"Präventivmaßnahmen?"


Obwohl sich natürlich niemand gegen jeden denkbaren Angriff wehren oder schützen kann, halte ich Selbstverteidigungskurse für Frauen und Mädchen nach wie vor für SEHR WICHTIG UND SEHR SINNVOLL . Ich habe selbst an zwei Kursen auf der Grundlage von Wen-Do-Selbstverteidigungstechniken teilgenommen und diese als sehr nützlich erfahren. Kursangebote der Städte und Gemeinden, die oft in Turnhallen der Schulen oder Sportzentren stattfinden, sowie der Universitäten findet Ihr/ finden Sie in den Lokalzeitungen oder im Internet, wie zum Beispiel dieses Angebot der Stadt Heidelberg oder dieses Angebot der Universität Köln.

Höhere Strafen für Täter? - Obwohl statistische Untersuchungen aus den USA und Europa zeigen, daß höhere Strafen (und selbst die Todesstrafe, die in vielen Bundesstaaten der USA nach wie vor üblich ist, und die ich persönlich als barbarisch ablehne) potentielle Täter nicht davon abschrecken können, (weitere) Straftaten zu begehen, zeigen die zahlreichen Fälle von Wiederholungsstraftaten leider sehr eindeutig, daß VIEL LÄNGERE HAFTSTRAFEN und ggf. Zwangsunterbringung des Täters in einer psychiatrischen Klinik nach dem Ablauf der Haftstrafe aus Gründen des Opferschutzes absolut notwendig sind. Falls eine Therapie des Täters überhaupt noch möglich ist - was im Einzelfall entschieden werden muß -, sollte sie den Täter immer wieder mit den Erfahrungen und Gefühlen des Opfers konfrontieren - leider handelt es sich bei den Tätern in der Regel um Menschen, denen so etwas wie die Fähigkeit zum Mitleid weitgehend oder völlig abgeht. Eine andere Gruppe von Tätern besteht aus ehemaligen Opfern sexueller Gewalt (meist während ihrer Kindheit erlebter), die von der Gesellschaft keinerlei Hilfe erfahren haben, die meist nicht einmal die Bestrafung des Täters erwirken konnten, und deren grundsätzlich berechtigte Wut und Frustration sich dann gegen unbeteiligte Dritte entladen (was natürlich wiederum nicht geduldet werden kann, weil sich die Gesamtheit menschlichen Leidens auf diese Weise weiter repliziert).
Psychiater oder Vollzugsbeamte, die nicht als geheilt zu betrachtenden Tätern Freigang gewähren, sollten wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung angeklagt werden, wenn einer der Täter den Freigang für ein weiteres Verbrechen nutzt.
Gewalttätige Übergriffe, auch z.B. das Umklammern und gewaltsame Festhalten des bekleideten Körpers einer Frau oder eines Kindes, sollten grundsätzlich als Nötigung strafrechtlich verfolgt werden. Wieso genießt eigentlich jeder ungeduldige Autofahrer, der auf der Autobahn durch einen langsamer Fahrenden auf der linken Fahrspur längere Zeit am Überholen gehindert wird, einen höheren Rechtsschutz und Ehrenschutz als eine Frau oder ein Kind, die von irgendeinem Vollidioten gegen ihren Willen festgehalten und betastet werden??? Eine solche Verzerrung des Rechts zu Lasten der Frauen und Jugendlichen bzw. Kinder ist doch nur zu verstehen, wenn frau annimmt, daß es sich hierbei um eines der vielen Relikte der patriarchalen Gesellschaft handelt.


Andere Präventivmaßnahmen?
Ein bestimmter Anteil insbesondere der männlichen Bevölkerung wird durch Gewaltszenen in pornographischen Filmen und Zeitschriften bzw. im Internet offenbar zu eigenen Straftaten angeregt. Jede Art der Darstellung der Frau in Filmen, Fotos und in der Werbung(!!) als willenloses, verfügbares Lustobjekt von Männern ist beleidigend und diskriminierend für alle Frauen und sollte daher unterbleiben - bzw. aufgrund der Artikel 1 und 3 des Grundgesetzes auch strafrechtlich verfolgt werden können.
Außerdem gefällt mir der schwedische Ansatz, nämlich die - in der Regel männlichen - Kunden von Prostituierten strafrechtlich zu verfolgen - nicht etwa die Prostituierten selbst, die sowieso zum Teil von Frauenhändlern aus dem ehemaligen Ostblock oder Entwicklungsländern zur Prostitution gezwungen werden.



Gib' nicht auf - geben Sie nicht auf! Es ist Dein/Ihr Recht, sich zu wehren. Und - wie ich aus der Erfahrung anderer Frauen weiß - hilft es nicht nur den Betroffenen im allgemeinen sehr bei der Verarbeitung der Tat, wenn die Bestrafung des Täters erwirkt werden kann, sondern es dient auch dem Schutz weiterer potentieller Opfer desselben Täters, wenn er sich einer Strafe und eventuellen Therapie unterziehen muß, nach der evaluiert werden kann, ob und inwieweit er re-integrierbar ist, oder ob er auch weiterhin ein solches Gefahrenpotential darstellt, daß er nur in einer geschlossenen Einrichtung leben kann. Ich weiß, daß dies juristisch ein heißes Eisen ist, da natürlich in einem Rechtsstaat niemand ohne Anklage und rechtmäßige Verurteilung gegen seinen Willen seiner Freiheit beraubt werden darf - jedoch geschieht dies durchaus im Falle nicht-rechtsmündiger psychiatrischer Patienten, die eine Gefahr für sich selbst oder andere Menschen in ihrer Umgebung darstellen. Da die Erfahrung leider zeigt, daß bei Tätern, die bereits mehrere mittelschwere oder schwere Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung anderer begangen haben, die Rezividitätsrate sehr hoch ist, sollten auch sie - nicht als Straftäter, sondern als psychiatrische Patienten und gegebenenfalls unter Verlust ihrer Rechtsmündigkeit - in einer geschlossenen Einrichtung verbleiben.



"Fast alles kannst Du erreichen, wenn es Dir egal ist, wer den Lohn fuer den Einsatz bekommt." - Florence Luscomb, amerikan. Architektin und Frauenrechtlerin, 1887-1985

Hier geht es weiter.
Zurück zur Hauptseite.