Sexuelle Gewalt, insbesondere am Arbeitsplatz, ihre Ursachen und
Konsequenzen
Wie für andere Formen sexueller Gewalt gilt auch für sexuelle
Gewalt am Arbeitsplatz, daß diese nicht eine gewaltsame Form von
Sexualität, sondern eine sexuelle Form von Gewalt ist. Dabei machen sich
die Täter in der Regel in offener oder subtiler Weise die in der
jeweiligen Arbeitsumgebung bestehenden
Hierarchien, ihre eigene institutionelle Macht, sofern sie über solche
verfügen (wie zum Beispiel Hochschullehrer!), die - trotz der
Leistungen der ersten und
zweiten Frauenbewegung - noch immer
fortbestehende ungleiche
Machtverteilung zwischen Frauen und Männern in der Gesamtgesellschaft
sowie das in der Werbung und den entsprechenden "Branchen", d.h. Porno-Industrie
und Prostitution, immer noch gezielt oder gedankenlos veröffentlichte
erniedrigende und entwürdigende Frauenbild von der sexuellen
Verfügbarkeit der Frau, die damit zur Ware degradiert wird, zunutze.
Gerade dieses Frauenbild und die Ungleichverteilung der Macht zugunsten der
Männer machen Männer bzw. männliche Jugendliche zu Tätern.
Die Täter haben dieses Frauenbild verinnerlicht und versuchen daher,
ihre eigenen Obsessionen von Macht und Kontrolle in rücksichtslosester
und brutalster Weise auszuleben - dies besonders angesichts der
gesellschaftlichen Wandlungen, namentlich in Richtung größerer
Unabhängigkeit der Frauen und der zunehmenden Sensibilisierung
der Öffentlichkeit für
die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Die Täter können oder wollen
diese gesellschaftlichen Veränderungen nicht akzeptieren. Und leider:
So wünschenswert es wäre, alle
Täter zu fassen und sie
zum Schutz der Gesellschaft in psychiatrischen Einrichtungen bzw.
Gefängnissen befristet oder gegebenenfalls für die Dauer ihres
restlichen Lebens zu
verwahren, erscheint dieses angesichts der Häufigkeit dieser Straftaten
(s. dazu z.B. der Link "Wir sind viele!" auf meiner Hauptseite)
leider kaum realistisch.
Wer ernsthaft gegen sexuelle Gewalt ist, muß sich daher
auch Gedanken
darüber machen, wie die Gesamtsituation und die Rechte der
Betroffenen, in der Regel also die von Frauen, Jugendlichen und Kindern, und
ihre Chancen der physischen und psychischen Abwehr von Gewalt
verbessert werden können, und wie ihr Selbstbewußtsein gestärkt
werden kann - es ist ein (Männer-)Märchen, daß Prävention
nichts bewirkt!
Wer ernsthaft gegen sexuelle Gewalt ist, ist immer auch
-
für Frauen-Emanzipation und Frauen-Rechte, für
die Rechte Minderjähriger, für das
Selbstbestimmungsrecht der Frauen, für das
Recht von Frauen und Minderjährigen auf physische und psychische
Unversehrtheit und auf Schutz vor Gewalt, und für die Umsetzung dieser
Rechte in die tägliche Praxis - und zwar in allen Bereichen der
Gesellschaft!
" Am schlimmsten war die vollkommene Isolation..."
Das ist die Erfahrung vieler Frauen, die mit sexueller Gewalt
am Arbeitsplatz konfrontiert werden oder wurden. Die Täter machen
sich die Angst der Frauen, auch die um ihren Arbeitsplatz oder ihre
beruflichen Chancen, zunutze. Angst, Ratlosigkeit und Unsicherheit
der Betroffenen führen dazu, daß sie es oft zu spät oder gar
nicht wagen, sich zu wehren oder auch nur über ihre Situation zu
sprechen. Tatsächlich sollte die Betroffene die Menschen, die
sie ins Vertrauen ziehen möchte, sorgfältig auswählen: Falls
nämlich der Täter durch eine Indiskretion erfährt, daß die
Betroffene ihn gegenüber Dritten (ausgenommen Polizei und Justiz)
belastet, ist leider damit zu rechnen, daß er seinerseits gegen
die Betroffene Strafanzeige wegen übler Nachrede erstattet, oder
daß er bei der gegenwärtigen Rechtslage mittels anonymer
Zeugenaussagen eine einstweilige Verfügung
gegen die Betroffene erwirken kann. Hier bedarf die Rechtslage noch deutlicher
Korrekturen: Einstweilige Verfügungen oder Strafanzeigen
wegen einer
Aussage, die eine strafbare Handlung gegen diejenige betrifft, der
die Wiederholung dieser Aussage
untersagt werden soll, sollten nicht ohne ihre vorherige
Anhörung erfolgen, und
sie sollte ihrerseits im Rahmen dieser Anhörung auf die Möglichkeit
einer Strafanzeige wegen der strafbaren Handlung gegen sie hingewiesen
werden (frühere aus solchen Gründen ungerechtfertigterweise
erlassenen einstweiligen Verfügungen sollten ersatzlos aufgehoben werden -
insbesondere darf es nicht möglich sein, sie in einem späteren, von
der betroffenen Frau angestrengten Prozeß gegen deren
Glaubwürdigkeit zu verwenden).
Dies würde die Rechtslage von sexueller Gewalt am
Arbeitsplatz betroffener Frauen, insbesondere von Auszubildenden,
Studentinnen und sonstigen Berufsanfängerinnen, die nicht selbst über
juristische Kenntnisse verfügen (oder verfügten), erheblich
verbessern.
Trotz der (möglichen) Drohungen oder Repressalien des T*t*rs:
Meine Erfahrung ist, dass Totschweigen oder Verdrängen
der Erfahrungen keine Lösung ist, und daß frau besser baldmöglichst
die Initiative ergreift, um sich ihrerseits Unterstützung zu sichern,
um (noch)
Schlimmeres zu verhindern und um Hilfe zu suchen
(mehr dazu findest Du/finden Sie unter "Hier geht es weiter" ganz unten auf
dieser Seite oder von der Hauptseite aus unter "Möglichkeiten der
Gegenwehr", und unter meinen "Links und Adressen", z.B. von der
Hauptseite aus).
Vorsicht - das Untenstehende kann auf Betroffene
sehr deprimierend wirken, da es um unsere negative Publizität geht...
daher der Spoiler vor dem folgendem Text...und für alle, die gerade
jetzt darüber nicht
weiterlesen möchten,
geht es hier weiter.
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